Re(2): Tagesgeld Deutschland - Zinsen versteuern ?
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Tagesgeld Deutschland - Zinsen versteuern ?
25.06.2010, 14:06:19
In Ö. wird mit Juli der nächste Zinsrückgang eingeleitet.
In Deutschland hingegen gibts noch einige Angebote mit über 2 % und besonders die Online Brocker machen immer wieder mal Angebote mit noch einigem mehr an Zinsen.
Die Zinsen werden in D. noch dazu ohne Steuern ausgezahlt.

Ich überlege mir schon länger etwas Geld dorthin zu transferieren.
Nur kann ich mich einfach nicht entscheiden ob, ich die Steuern dann wirklich in einer Steuererklärung abgebe?

Was sagt ihr nun dazu und wie haltet ihr es mit dem Angeben der deutschen Zinsen?
Kann man es bei nicht so großen Beträgen gefahrlos riskieren oder haben die Länder ihre Kontrollmeldungen so verbessert, dass man selbst für ein paar Euro irgendwann Post vom Finanzamt bekommt?
Und drohen einem da als Privatperson nennenswerte Strafen?

Ein Steuerberater den ich mal dazu gefragt habe, meinte folgendes: Ich solle mir nicht so große Sorgen machen, da eh praktisch jeder etwas hinterzieht und viele auch in einem großen Ausmaß ohne das das Finanzamt je was gemerkt oder unternommen hätte. Wegen meiner paar Euro Zinsen solle ich mir also keine Sorgen machen.


Auszug aus modern-banking.at DE-Tagesgeldvergleich:

Zinserträge werden für österreichische Kunden ohne Abzug von Steuern ausgezahlt. Da Zinserträge im Wohnsitzland zu versteuern sind, geben Anleger die ausländischen Zinserträge direkt bei der jährlichen Steuererklärung an. Dabei werden inländische Zinserträge und ausländische Zinserträge innerhalb der EU steuerlich gleich behandelt. Gemäß der EU-Zinsrichtlinie für Auslandskunden in der EU werden seit 1.7.05 Kontrollmeldungen unter den Finanzbehörden ausgetauscht. Ziel dabei ist eine grenzüberschreitende Zinsbesteuerung und der Austausch von Informationen über Kapitaleinkünfte.



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Re(2): Tagesgeld Deutschland - Zinsen versteuern ?
26.06.2010, 11:35:47
die deutschen institute schicken an die wohnsitzfinanzämter die info über
deine zinseinnahmen, vorzugsweise informieren sie aber dich als kunden nicht
darüber. wenn es um zinsen aus fonds o.ä. geht wird aber wiederum die eu
quellensteuer einbehalten um alles für den anleger so verwirrend wie möglich
zu machen. dieser ist damit natürlich nicht endbesteuert, das wäre zu einfach,
er muss wie er oft gar nicht weiß trotz bezahlter steuer eine steuererklärung
abgeben (egal wie klein der betrag ist) und kann sich dann die eu kest
anrechnen lassen auf die hier zu bezahlende steuer. nun beginnt für die
finanzämter die jegliche zinseinnahme gemeldet bekommen ein lustiges spiel. es
wird gewartet bis die letzte frist für die abgabe einer steuererklärung
verstrichen ist, dann kommt eine anfrage mit teils absurrden fragen (z.b.
pensionistin wie sie ihren lebensunterhalt bestreitet, woher das angelegte
geld stammt etc) an den empfänger der zinsen.dieser hat nun im besten fall nur
eine verwaltungsübertretung begangen (auch wenn keine nachzahlung fällig wäre,
da bei auslandszinserträgen die abgabe einer steuererklärung verpflichtend
vorgeschrieben ist!) im schlechtesten fall ein finanzstraffverfahren am hals.
es lebe der freie eu markt und unfassbar vertrottelte regelung der eu
zinsertragssteuer!--------------------------------------------------------'Deshalb
zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer
unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


noch nie so viel blödsinn gelesen.

erstmal erkundigen was wirklich gemeldet wird.
-verwaltungsübertretung - oh mann..klar
-und finanzstrafverfahren - sicher, besonders bei 3stelligen Beträgen.

Naja, zumindest lustig...

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