Re: Händler verweist knallhart auf den Hersteller
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Re: Händler verweist knallhart auf den Hersteller
30.07.2010, 21:12:56
Der Satz "Gewährleistung kann aber nur gewährt werden, wenn der Schaden von Beginn an vorhanden war" ist nur dann korrekt, wenn der Mangel erst nach sechs Monaten auftritt. Da dies bei dir der Fall ist, tut es jetzt nichts zur Sache, aber nicht dass du dich in Zukunft generell auf diesen Satz verlässt. In den ersten sechs Monaten muss der Händler dir nachweisen, dass du den Mangel zu verantworten hast.

Wie gesagt, bei dir ist das der Fall. Zu deiner Frage: Die meinen mit der eMail nicht, dass du das Gerät nur beim Hersteller einschicken kannst, sondern wollten nur auf die Garantie- und Gewährleistungslaufzeit hinweisen. Das Problem bei dir ist, dass der Mangel nach sechs Monaten aufgetreten ist, ohne äußerlich erkennbar zu sein. Du bist nach sechs Monaten in der Beweispflicht, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat, und das ist für dich quasi unmöglich (oder ggf. nur mit erheblichem Aufwand) zu leisten.

Mein Vorschlag wäre, sich jetzt wirklich (erstmal telefonisch) an den Hersteller zu wenden, die Situation zu schildern und dir mal anzuhören, was die so sagen. Ich habe dadurch einmal einen werksseitigen Defekt nach über einem Jahr bescheinigt bekommen, was mir bei der Gewährleistungsabwicklung sehr geholfen hat.
Und selbst wenn du so eine Bescheinigung nicht bekommst, könnte man dir evtl. sagen woran es liegt (daraufhin gehst du mit der Kamera zum Händler und lässt die Gewährleistung abwickeln, allerdings auf die Gefahr hin, dass die telf. Auskunft vom Hersteller falsch war und du den Spaß bezahlen musst).
Oder aber man rät dir, die Kamera beim Hersteller einzuschicken. Die haben andere Prüfmöglichkeiten und eventuell kommst du da mit Porto und ner Bearbeitungsgebühr raus.

Was das Einschicken betrifft: Portokosten trägst du vorerst in jedem Fall. Sollte sich aber herausstellen, dass der Mangel werksseitig vorhanden war, hast du Anrecht auf Erstattung - aber nur vom Händler. Das heißt, wie auch immer du das abwickeln willst, mach es über den Händler, denn der schickt das auch nur ein.

Nur sehr wenige Händler lassen sich leider auf logische Argumentation ein - in dem Stil von "wenn es keine Einwirkung gab, KANN der Mangel ja nur werksseitig begründet sein" - daher brauchst du das erst gar nicht versuchen. Der Händler kann dir nämlich in deiner Situation auch die kalte Schulter zeigen.

Nun bleibt nur noch das obligatorische "viel Glück" :-)
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Brumdildo, sieh nur, ein Rotbackenpfeifdrüsling!
30.07.2010, 21:21 Uhr - Editiert von AndyMachine, alte Version: hier
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