HappyFoto, Post verliert Lieferung
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HappyFoto, Post verliert Lieferung
04.08.2010, 10:11:59
Finales UPDATE:

Das Fotobuch ging nicht verloren sondern wurde von der Post falsch zugestellt, daher wurde das Fotobuch in weiterer Folge zurück an HF gesendet. Ich hab heute die Lieferung (als Paket :D) erhalten inkl. einem "Entschuldigungsbrief" und als Entschädigung hab ich das Fotobuch kostenlos bekommen (sind doch ca 40-50 Euro, ist ein dickes echtFotobuch).

Danke Happyfoto, bin jetzt wieder versöhnt :)

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Moin,

nach ein paar kleineren Problemchen mit HappyFoto ärgere ich mich nun doch etwas mehr.

- ich hab eine Fotobuch bestellt, dieses ist lt. HappyFoto am 8 Juli versendet worden

- Lieferung ist bis heute nicht angekommen

- HappyFoto versendet als unversicherten Brief, daher ist ein Tracking nicht möglich, sie verlangen aber 4 Euro versand

- Auf Nachfrage wie weiter vorgegangen wird will HappyFoto eine Nachforschung einleiten (bei einem Brief?) und meint das dauert 2-4 Wochen


Ich habe HappyFoto darauf hingewiesen das ich mir erwarte das sie umgehend Ersatz liefern, denn in meinen Augen muss HF das Risiko des Briefversandes tragen und nicht ich.

HappyFoto Kommentar:
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Da unsere Leistung erbracht wurde und wir Ihre Bestellung der Post AG übermittelt haben, liegt es nun in den Händer der Post AG, dass Sie Ihren Auftrag erhalten. Von unserer Seite haben wir alles ortnungsgemäß durchgeführt.
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Somit muss ich Wochen länger warten weil sich HF ein paar Euro beim Versand sparen will...

EDIT: HF hat sich dazu entschlossen das Fotobuch erneut zu produzieren und mir zu schicken. Somit vorerst mal im positiven Sinne erledigt.



13.08.2010, 12:09 Uhr - Editiert von waterc00l, alte Version: hier
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Re(15): HappyFoto, Post verliert Lieferung
10.08.2010, 22:46:29
Ja. Das Problem ist ich betrachte de lege lata und du de lege ferenda. Der OGH wird imho gar nicht anders entscheiden können, weil die Rechtslage klar ist. Er hat keine Möglichkeit über den Wortlaut hinaus, den §429 in der Art umzudeuten, damit er für Konsumenten günstiger ist.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die derzeitige Lösung optimal ist.
Das KSchG führt nämlich mit §5e(?) (ich mag jetzt nicht nachschauen) den §429 ad absurdum. Durch das Rücktrittsrecht hebelt man die Gefahrtragung aus und somit habe ich eine unstimmige Rechtslage, da der Konsument nur in diesem einen speziellen Fall die Preisgefahr abwenden kann. Hier ist allerdings der Gesetzgeber gefragt und nicht der OGH.

Hinzu kommt, dass (hier lehne ich mich allerdings weit aus dem Fenster) in den meisten europäischen Ländern, in denen die Lage ähnlich unserer war, die Verordnungen bzw. Richtlinien zum Konsumentschutz zum Anlass genommen wurden, die Gefahr erst mit der tatsächlichen Übergabe der versendeten Sache an den Verbraucher übergehen zu lassen.

Aber grundsätzlich sind wir uns einig, dass wir das Gleiche wollen. ;)


Die Menschen von heute wünschen das Leben von übermorgen zu den Preisen von vorgestern.
- Thomas Lanier Williams

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