Firma verweigert gesetzliches Gewährleistungsrecht
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  Nichts für ungeduldige  (MayerMe am 09.02.2011, 11:30:20)
.  Re: Nichts für ungeduldige  (ocirne am 09.05.2012, 22:35:54)
  Früher Top - heute Flop  (Dr. John Doe am 04.03.2011, 10:56:47)
  NIE MEHR  (hello51 am 28.04.2011, 12:15:29)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (gute.mine am 26.05.2011, 09:54:14)
  TP-Link Router und USB-Stick, alles OK!  (gokudo am 17.07.2011, 16:56:31)
  Umständlicher Versand  (Rhöner am 08.08.2011, 10:05:50)
  Einwandfrei; gerne wieder  (Profischrauber am 08.08.2011, 11:58:53)
  Einfach Spitze  (xbroster am 11.08.2011, 16:42:50)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Herculare am 08.11.2011, 10:38:37)
PLONKED von sleepyhead: Bitte ordentlich bewerten   (GHouse am 24.05.2012, 14:17:52)
  Irgendwie mies.  (next.one.7 am 13.06.2012, 10:11:31)
  Irgendwie mies.  (next.one.7 am 13.06.2012, 10:15:06)
  Lieferzeiten Flop, Service Flop  (Snapple am 16.06.2012, 14:36:15)
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (moogerfooger am 19.06.2012, 11:24:16)
  Absolut Abzuraten  (Selissa am 02.10.2012, 02:37:42)
Firma verweigert gesetzliches Gewährleistungsrecht
31.10.2012, 10:57:11
Ich hatte mich vor ca. einem Jahr dazu entschlossen, bei lets-sell! einen HD+-Sat-Reveiver zu kaufen. Zum damaligen Zeitpunkt war das Angebot recht günstig, weshalb ich mich für diesen Händler entschieden habe.



Das war leider ein großer Fehler!



Das Gerät war nach nicht einmal einem Jahr defekt. So etwas kann vorkommen und stellt eigentlich für den heutigen, durch das Internet geprägten Handel und durch gesetzlich festgelegte Rahmenbedingungen kein größeres Problem dar.



Leider musste ich feststellen, dass lets-sell! keinerlei Verantwortung für ein defektes Gerät übernimmt. Außerdem widerspricht lets-sell den in den eigenen AGBs gemachten (und zitierten) rechtlichen Zusicherungen des BGBs bezüglich Nachbesserung!



Das Gerät musste ich auf meine Kosten zum Händler senden. Dieser verwies mich an den Hersteller und forderte von mir zusätzlich die dafür entstehen Versandkosten. Dem Widerspricht BGB § 439: Nacherfüllung hat für den Käufer kostenlos zu sein.



Weiterhin gäbe es seiner Aussage nach nur das Recht auf Gewährleistung, wenn das Gerät sofort nach Erhalt defekt ist. Für alles weitere wäre der Hersteller mit entsprechender Garantie zuständig. Auch diese Aussage Widerspricht dem deutschen Recht u.a. mit BGB § 438.



Zum Schluss verweigerte der Händler die Herausgabe des Gerätes bis ich ihm das Geld, was ihm laut BGB § 439 nicht zustand, überwiesen hatte.



Um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen bezahlte ich schließlich um endlich wieder mein Gerät zu erhalten.



Leider stellte sich nach dem Erhalt und Auspacken heraus, dass deutliche oberflächliche Kratzer und Schrammen an dem zuvor neuwertigen Receiver vorhanden waren. Dieser Schaden könnte auf die sehr schlechte Auspolsterung des *TRÖT*es zurückzuführen sein. Eigentlich ein Grund für eine erneute Nutzung der Gewährleistung.



Nach den gemachten Erfahrungen habe ich davon abgesehen nochmals mit lets-sell in Kontakt zu treten und kann nur jedem davon abraten, bei diesem Händler ein Produkt zu erwerben.


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  NIE wieder lets-sell  (Butch11 am 18.11.2012, 16:12:22)
PLONKED von MattM: nur 5er – nicht objektiv   (BettY am 07.12.2012, 15:33:42)
  Lets-Sell nie wieder !  (maltabay am 12.12.2012, 17:14:32)
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