Garantieanspruch nun auch bei markenungebundenen Werkstätten
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Re(8): Garantieanspruch nun auch bei markenungebundenen Werkstätten
10.11.2010, 14:30:00
Ahhh, jetzt kommen wir der Sache näher. ;-)

Weil die Gewaehrleistung automatisch gewaehrt wird und der Verkaeufer daran
nix drehen kann.

na no na ned, die ist auch gesetzlich geregelt.
Die RL sagt auch jetzt nur, daß man seine Gewährleistungsansprüche nicht verliert. Die gewährleistung selbst muß aber immer noch beim Vertragshändler geltend gemacht und dort durchgeführt werden. Das ändert also gar nix, oder anders gessagt: die Gewährleistung an sich ist davon überhaupt nicht betroffen.

Wenn aber bei der freiwilligen Garantie Gestaltungsspielraeume eingeengt
werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es unterm Strich fuer den Kunden
besser wird, gering, weil dann einfach an anderen Schrauben bei der Garantie
gedreht wird.

Daß Autofirmen am Verkauf wenig, am Service hingegen viel verdienen, ist ein alter Hut. Es wird sich halt jetzt die Kalkulation ändern. Falls man nicht, so wie Gery unten in Aussicht stellt, durch diverse elektronische Fallen ein Fremdservice praktisch unmöglich macht.
Insgesamt gefaellt mir wahrscheinlich der Eingriff in die Vertragsfreiheit
einfach nicht. Insbesondere dann nicht, wenn es auch fuer Vertraege gilt, bei
denen beide Seite bereits zugestimmt haben.

Na die Freiheit der Vertragsgestaltung ist da sehr einseitig verteilt. Den Konsumenten etwas zur Seite zur stehen ist schon OK, sonst kommt eine Formulierung wie "20 Jahre garantie, aber wenn sie einen nicht-originalen Wischergummi verwenden, ist die Garantie aufs Getriebe futsch".

mfg
AVS
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Re: Garantieanspruch nun auch bei markenungebundenen Werkstätten
10.11.2010, 07:04:40
my 2 Cents:

das ist Wunschdenken der EU, aber in der Praxis kaum umsetzbar.

Warum?

(ich rede hier von ganz aktuellen Autos, nicht irgendwelche alte Kisten wie zb. mein Cab in der Sig)

Die Hersteller haben schon längst zu probanen Gegenmittel gegriffen damit eben genau so eine Verordnung im Keim erstickt. Das Geheimnis liegt in der inzwischen sehr kompliziert gewordenen Elektronik begraben. Moderne Autos haben für jeden Furz schon ein eigenes Steuergerät, derzeit liegt das mir bekannte Maximum bei 100 Stück in einer bestimmten Fahrzeugtype. Das geht soweit dass man zb. ohne Diagnosesystem nicht einmal mehr eine Batterie tauschen kann. Oder die Daten aus dem Funkschlüssel (welcher ständig mit dem Auto kommuniziert und Fehler und Fahrzustände abspeichert) auslesen kann.

Meines Wissens nach hat in der Richtung BMW den Vogel abgeschossen. Während das Diagnosesystem mit dem Auto verbunden ist, muss eine ständige Verbindung mit dem Werk verhanden sein.

Okay, kleine Sachen wie zb. einen Ölwechsel kann man vielleicht (noch) Markenfrei durchführen lassen. Aber auch nur, wenn der Intervalreset frei über das fahrzeugeigene Menü anwählbar ist (was bei VAG derzeit noch der Fall ist). Sollte so ein Reset bei einem anderen Hersteller  nur mehr über die Diagnose machbar sein, bleibt den freien Werkstätten nicht einmal mehr der Ölwechsel über!

Ansonst kann man alles, was zb. eine fehlergeführte Diagnose erfordert, schon jetzt bei den freien Werkstätten ziemlich vergessen. Im Prinzip reicht ein Update und nicht einmal der Ölwechsel wäre möglich (bzw. es wäre kein Reset möglich)

Nicht missverstehen: Ich sehe das sehr kritisch und will das in keinster Weise verteidigen. Ich versuche nur zur erklären wie die Situation tatsächlich ausschaut. Durch diese Verordnung der EU erwarte ich mir sogar noch eine weitere Verschärfung der Werke. Wenn die wollen, kann man dann nicht einmal mehr einen Lampentausch vollziehen, ohne dem werkseigenen Diagnosekastl.



Grüße,
Geri

10.11.2010, 12:14 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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