Re(8): Garantieanspruch nun auch bei markenungebundenen Werkstätten
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Re(8): Garantieanspruch nun auch bei markenungebundenen Werkstätten
10.11.2010, 14:30:00
Ahhh, jetzt kommen wir der Sache näher. ;-)

Weil die Gewaehrleistung automatisch gewaehrt wird und der Verkaeufer daran
nix drehen kann.

na no na ned, die ist auch gesetzlich geregelt.
Die RL sagt auch jetzt nur, daß man seine Gewährleistungsansprüche nicht verliert. Die gewährleistung selbst muß aber immer noch beim Vertragshändler geltend gemacht und dort durchgeführt werden. Das ändert also gar nix, oder anders gessagt: die Gewährleistung an sich ist davon überhaupt nicht betroffen.

Wenn aber bei der freiwilligen Garantie Gestaltungsspielraeume eingeengt
werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es unterm Strich fuer den Kunden
besser wird, gering, weil dann einfach an anderen Schrauben bei der Garantie
gedreht wird.

Daß Autofirmen am Verkauf wenig, am Service hingegen viel verdienen, ist ein alter Hut. Es wird sich halt jetzt die Kalkulation ändern. Falls man nicht, so wie Gery unten in Aussicht stellt, durch diverse elektronische Fallen ein Fremdservice praktisch unmöglich macht.
Insgesamt gefaellt mir wahrscheinlich der Eingriff in die Vertragsfreiheit
einfach nicht. Insbesondere dann nicht, wenn es auch fuer Vertraege gilt, bei
denen beide Seite bereits zugestimmt haben.

Na die Freiheit der Vertragsgestaltung ist da sehr einseitig verteilt. Den Konsumenten etwas zur Seite zur stehen ist schon OK, sonst kommt eine Formulierung wie "20 Jahre garantie, aber wenn sie einen nicht-originalen Wischergummi verwenden, ist die Garantie aufs Getriebe futsch".

mfg
AVS
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