Urheberrechtsabgabe auf Festplatten: Rückforderung
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Re: Urheberrechtsabgabe auf Festplatten: Rückforderung
05.02.2011, 17:01:05
Hallo,

nun die Frage müsste eine ganz andere sein.

1) Da die AUME eine im Firmenbuch eingetragene GesmbH ist und auch sonstig keinerlei Interessen des Staates vertritt, wie dies zB bei der ASFINAG, ORF, etc.. der Fall ist, stellt sich die Frage, ob die Forderungen überhaupt EU-Rechtlich gedeckt sind, aus folgenden Gründen.

1) Jeder Käufer eines Datenträgers, muß diese Abgabe zahlen ungeachtet dessen, ob er je künstlerisches Material runterladet ohne den dafür vorgesehenen Preis zu bezahlen.

2) ist dies ein Akt des Generalverdachtes, was ebenfalls in anders gelagerten Fällen, welche aber hier dazu passen, vom EUME als unzulässig definiert wurden.

Würde sich hier eine Gemeinschaft bilden (dazu wäre es am Einfachsten die Händler rufen dazu auf), die eine Klage beim EU Gerichtshof durchzieht denke ich wäre diese Märchenabgabe Schnee von gestern.

Wie könnte man den Handel zu Aktivität motivieren, ganz einfach in dem man dem Handel klar macht das er entweder das aktiv voran treibt oder wir, eben die Kunden, kaufen legal unsere in Östtereich mit Abgaben belasteten Datenträger in Deutschland oder sonst wo.

Ein paar tausend Mails an die GF der grösseren Firmen sollte reichen und wenn nicht sollens ihre zwangsverteuerten Datenträger einschmelzen.

Werd mich mal da näher informieren, denke aber das ich hier im Grundsatz zumindest richtig liege.

Hier jammern bringt gar nichts, handeln wäre nicht schwieriger und verändert dann auch was.

Seis das die EU das Abzocken kippt, oder ....
Die Erkenntniss das man eben zukünftig als EU BÜRGER in Österreich keine Datenträger mehr kauft.

Was auf alle Fälle schon mal nicht korrekt ist seitens der AUME, ist der Umstand das man Unternehmen es zubilligt sich legal zu verhalten dem Privatkunden aber dies in Abrede stellt. Das wäre meines Erachtens sicher ein Punkt den die EU Gerichte kippen würde, und gleichzeitig der Anfang vom Ende, der AUMEschen "Lustbarkeitsabgabe"

05.02.2011, 17:07 Uhr - Editiert von yj40ho, alte Version: hier
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Re(3): Urheberrechtsabgabe auf Festplatten: Rückforderung
05.02.2011, 17:27:30
Hallo,

nun es wäre doch interessant ob eine solche Firma und sonst nichts ist die AUME als GesmbH, überhaupt in der Form berechtigt ist, Forderungen zu stellen und in wie weit hierbei verantwortliche Politiker (gut die sind nicht einfach greifbar) aber auch hohe Ministerialbeamten unter dem Titel der Nötigung und Drohung angezeigt werden könnten.

Is dich nichts anderes als was die MAFIA macht, die verlangt ein Schutzgeld für einen Fall der dann nicht eintreten soll, also der Schutzgeldzahlende kann sich ein ruhiges Gewissen erkaufen.

Gut die Mafia ist nicht gerade rechtlich anerkannt, doch man sollte Prüfen ob die AUMA durch solche Luftabgaben sich nicht auf gleichem rechtlichen Niveau befindet und somit eben Betrug und Nötigung vorliegen könnte ???
(Letzter Absatz ist als Frage und nicht als Feststellung formuliert)

Natürlich gilt für die AUME klarerweise die Unschuldsvermutung.

Aber hier sollten die Kunden und somit wir Bürger aktive werden, da wir ja alle pauschal als Rechtsbrecher hingestellt werden und aus diesem Grund die AUME die Zwangsabgabe ins Leben gerufen hat.

Und ned böse sein eine Kollektivschuld gibts bei uns und der EU nicht, zumindest nicht in diesen Belangen.

Aber eines ist ganz klar, ich würde einen Datenträger heute schon nicht mehr kaufen, wenn mir die Firma nicht seperat auf den Cent genau die Lustbarkeitsabgabe der AUME auf der Rechnung vermerkt.

Ist ja auch im Interesse der Firmen, denke ich einmal den somit kann dann nicht der Verdacht aufkommen das die eine oder andere Firma zB geforderte 18 Euro abführt aber 20 Euro oder mehr kassiert.
Wäre also auch zur Vertrauensbildung mit dem Kunden wichtig.

05.02.2011, 17:37 Uhr - Editiert von yj40ho, alte Version: hier
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