Re: Urheberrechtsabgabe auf Festplatten: Rückforderung
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Re: Urheberrechtsabgabe auf Festplatten: Rückforderung
05.02.2011, 17:01:05
Hallo,

nun die Frage müsste eine ganz andere sein.

1) Da die AUME eine im Firmenbuch eingetragene GesmbH ist und auch sonstig keinerlei Interessen des Staates vertritt, wie dies zB bei der ASFINAG, ORF, etc.. der Fall ist, stellt sich die Frage, ob die Forderungen überhaupt EU-Rechtlich gedeckt sind, aus folgenden Gründen.

1) Jeder Käufer eines Datenträgers, muß diese Abgabe zahlen ungeachtet dessen, ob er je künstlerisches Material runterladet ohne den dafür vorgesehenen Preis zu bezahlen.

2) ist dies ein Akt des Generalverdachtes, was ebenfalls in anders gelagerten Fällen, welche aber hier dazu passen, vom EUME als unzulässig definiert wurden.

Würde sich hier eine Gemeinschaft bilden (dazu wäre es am Einfachsten die Händler rufen dazu auf), die eine Klage beim EU Gerichtshof durchzieht denke ich wäre diese Märchenabgabe Schnee von gestern.

Wie könnte man den Handel zu Aktivität motivieren, ganz einfach in dem man dem Handel klar macht das er entweder das aktiv voran treibt oder wir, eben die Kunden, kaufen legal unsere in Östtereich mit Abgaben belasteten Datenträger in Deutschland oder sonst wo.

Ein paar tausend Mails an die GF der grösseren Firmen sollte reichen und wenn nicht sollens ihre zwangsverteuerten Datenträger einschmelzen.

Werd mich mal da näher informieren, denke aber das ich hier im Grundsatz zumindest richtig liege.

Hier jammern bringt gar nichts, handeln wäre nicht schwieriger und verändert dann auch was.

Seis das die EU das Abzocken kippt, oder ....
Die Erkenntniss das man eben zukünftig als EU BÜRGER in Österreich keine Datenträger mehr kauft.

Was auf alle Fälle schon mal nicht korrekt ist seitens der AUME, ist der Umstand das man Unternehmen es zubilligt sich legal zu verhalten dem Privatkunden aber dies in Abrede stellt. Das wäre meines Erachtens sicher ein Punkt den die EU Gerichte kippen würde, und gleichzeitig der Anfang vom Ende, der "Lustbarkeitsabgabe"

05.02.2011, 17:07 Uhr - Editiert von yj40ho, alte Version: hier
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