kombipaket - jährliche Internet Service Pauschale
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Re(9): kombipaket - jährliche Internet Service Pauschale
05.03.2011, 13:13:34
"Irreführende Werbung" gibt es also nicht ?

Ergänzung:

Was hältst Du von
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40018128


Gewährleistung

§ 922. (1) Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann.

(2) Ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer auf Grund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder des Herstellers, vor allem in der Werbung und in den der Sache beigefügten Angaben, erwarten kann; das gilt auch für öffentliche Äußerungen einer Person, die die Sache in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hat oder die sich durch die Anbringung ihres Namens, ihrer Marke oder eines anderen Kennzeichens an der Sache als Hersteller bezeichnet. Solche öffentlichen Äußerungen binden den Übergeber jedoch nicht, wenn er sie weder kannte noch kennen konnte, wenn sie beim Abschluss des Vertrags berichtigt waren oder wenn sie den Vertragsabschluss nicht beeinflusst haben konnten.


05.03.2011, 13:19 Uhr - Editiert von kombipaket, alte Version: hier
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Re(16): kombipaket - jährliche Internet Service Pauschale
11.03.2011, 13:52:14
Präziser wäre es eigentlich so, wenn sie dir mitten im Film sagen "Und wenn
sie weiter sehen wollen, wird es teurer.


naja...


Oder wenn sie Dir ein Jahresabo für Theater, ... verkaufen - und in der
Vetragszeit sagen "Ab heute kostet es mehr - oder du löst das Abo auf".


das schon :)


Besonders krass finde ich es ja für mich, weil ich vor dem Kombipaket kein
analoges Telephon hatte - sondern mit der Umstellung extra auch die Umstellung
von ISDN auf Analog bezahlt habe [inklusive Folgekosten für mich, wie
Anschaffung analoger Apparate].


wenn dich das in der mindestvertragszeit trifft sehe ich da chancen etwas rauszuholen... danach haben sie neben dieser änderung genauso wie du ein kündigungsrecht. d.h. die folgekosten kannst du nur auf den vertrag von 12 monaten "abschreiben".

Durch das Nichteinhalten der bedungenen Eigenschaften hatte ich also sinnlos
Zusatzkosten (Nur "TikTak privat" würde ich nicht nehmen).


Das finde ich seltsam... da wird es imho auch zur Änderung kommen müssen. Wer sich ein Paket kauft und die am Paket etwas ändern, und einen dann nicht komplett raus lassen... ist seltsam.
Kommt natürlich drauf an was im Vertrag steht den man unterschrieben hat und ob im Fall der Fälle dieser Vertrag rechtswidrig ist.
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