KFZ Privatverkauf - Käufer hat Motorschaden
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Re: KFZ Privatverkauf - Käufer hat Motorschaden
18.03.2011, 19:10:34
Also dass "nix" rauskommt, glaub ich nicht. Mitunter kann es schon vorm Gericht landen.

Habe selbst auch so einen Fall gehabt - in diesem Fall war ich der Käufer und Kläger.

Ich fass es kurz:
Verkauft wurde mir ein garagengepflegtes Motorrad im "Top-Zustand", mit niedriger KM-Zahl. Die Probefahrt war nur in einer Garage möglich, mit wenig Licht und wenig Möglichkeiten das Fahrzeug unter normalen Bedingungen (30-50km/h) zu testen. Auch sonst gabs noch ein paar nette "Gschichtln", die das Gesamtbild einfach sehr positiv wirken haben lassen.

Das Pickerl war ganz frisch und bestätigte auch noch alle Angaben (keine Mängel, KM-Stand bestätigt, etc). Meine damalige Unerfahrenheit (1. Bike) und Naivität ("Biker sind eine große Familie die zusammenhält") trugen den Rest zu einer positiven Kaufentscheidung bei.

Nach dem 3. Ausritt mit dem Ding kam es dann zu einem unkontrollierbaren Verhalten, inkl. leichten Unfall (Ausritt in die Botanik).
Bei der Prüfung beim ÖAMTC (eigentlich nur angedacht um Schäden durch den Unfall zu entdecken) gab es vier schwere Mängel, die jedes weitere Pickerl unmöglich gemacht hätten.

Darunter fielen auch Punkte wie völlig verrostetes, poröses Lenkkopflager, defekte Gabelfederung durch poröse Gummidichtungen, absichtlich (und nicht zulässige) Änderung der Lenkerneigung/Gabel, usw...

Drei Jahre wurde prozessiert - es gab zwei Gutachter...

Bis zum Schluss wars offen, wer gewinnt, weil der Angeklagte behauptete, ich müsse nachweisen, dass sämtliche Mängel nicht erst nach dem Kauf aufgetreten sind.

Zugute kamen mir die kurze Zeitspanne (wenige Wochen nach Kauf bereits Klage und Erstgutachten) sowie die Art der Mängel, wo nachweislich einige VOR dem Kauf bereits vorhanden sein mussten (poröse Gummis, Rost, etc).
Weiters widersprach die Verkaufsannonce (= "Top Zustand") dem tatsächlichen Bild. Das Tüpfelchen auf dem i war dann noch, dass es sich nachweislich um ein "Gefälligkeitsgutachten" handelte.

Den FAll hab ich gewonnen - das Geld zurück bekommen. Aber 3 Jahre hats gedauert und die Beweise waren erdrückend. Der Vertrag wurde als null und nichtig erklärt aufgrund von arglistiger Täuschung.

Wichtig für dich daher: egal was du im Verkaufsvertrag im kleingedruckten ausnimmst: es zählt sehr wohl auch das, was du als Annonce angibst UND was du mündlich dem Käufer sagst (hier werden dann Zeugen geladen, die gewisse Dinge bestätigen oder eben nicht).

Ich habe daher bei meinem Autoverkauf sämtliche besprochenen Mängel nochmals extra angeführt und auch sonst alles Gesagte reingenommen. zB auch mein Hinweis auf das Alter des Fahrzeuges (14 Jahre) sowie der erhöhte Ölverbrauch und erst kürzlich behobene Ölverlust, usw...


Ich vermute, dass der Kläger davon ausgeht, dass du das Fahrzeug bewusst verkauft hast und vom Mangel im Motor gewusst haben musst, dies aber unterschlagen hast beim Kauf.
Jetzt wirds interessant, wie er das untermauern will... ein Jahr ist extrem lange... und es kommt auf das Alter des Fahrzeuges an... bei mir war das ähnlich (Motorrad war 6 Jahre alt), da gab es dann auch das Argument, dass das eben bei dem Alter alles "normal" sein kann... dagegen sprach bei MIR eben die Annonce ("Top gepflegt"), das Gutachten (keine Mängel) und die sehr geringe KM-Zahl

... wenn du da nicht wirklich nachweislich "Indizien" geliefert hast, wird er nicht durchkommen... Vorsicht ist aber geboten, wenn du irgendwo etwas "schön gefärbt" hättest

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Re(2): KFZ Privatverkauf - Käufer hat Motorschaden
08.04.2011, 18:57:26

Nix passiert da.Allerdings frage ich mich was für Ar..löcher Leute sind
die sowas überhaupt probieren.Klagen aus reiner Gier sollten am besten mit
hohen Geldstrafen bestraft werden.  

Die Ironie an der Sache ist, dass der Kläger nicht verlieren kann...

Rechtsschutzversicherung hat der definitiv - sonst würde er sich auf so ein "Abenteuer" nicht einlassen, wenn er selbst mit seinem Geld drinnen hängen würde...

Das schlimmste, was ihm passieren kann, ist eine Erhöhung der Versicherungsprämie oder die Kündigung - aber erst NACH dem Fall (Versicherung muss auf jeden Fall für diese Verhandlung noch gerade stehen)

Worauf so Leute bauen:
1. Möglichkeit: der Angeklagte hat Angst und zahlt einfach
2. Möglichkeit: der Angeklagte fühlt sich zwar im Unrecht, hat aber keinen Rechtsschutz und auch nicht das Geld sich "privat" einen Anwalt zu leisten
3. Möglichkeit: Er hat einen RS aber seine Versicherung weigert sich die Kosten zu decken bzw. will nur einen Teil der Kosten übernehmen (Anm: manche "Auto-RS-Versicherungen" schließen zB explizit vertragsrelevante Klagen aus oder man muss dafür extra bezahlen)
4. Möglichkeit: RS übernimmt zwar alle Kosten, aber der Anwalt des Angeklagten ist nicht kompetent genug und es geht in Richtung Vergleich und Kostenteilung.


Diese Punkte sind alle gar nicht so unwahrscheinlich wie man annehmen würde...

und der Kläger hat ja wie gesagt schon den Schaden - das schlimmste was ihm passieren kann ist ein Freispruch, dann bleibt er auf den Schaden sitzen, den er sowieso schon hat - Verfahrenskosten und Co deckt ja seine RS-Versicherung ab.

Und in allen anderen Fällen kann er nur gewinnen - allein ein Vergleich sieht meist so aus, dass die Kosten geteilt werden... und schon hat er 50% "Gewinn" gemacht (Kosten für den Schaden halbiert)



Einziger Nachteil für den Kläger: Solange der Schaden noch Streitfall ist, darf er am Fahrzeug nichts ändern.
Zuerst ist das Fahrzeug komplett "gesperrt", bis ein unabhängiger Gutachter des Gerichts den Schaden inspiziert hat.

Auch wenn das Gutachten fertig ist, darf das Fahrzeug dann nicht einfach so repariert werden. Denn solltest du für den Schaden aufkommen müssen, dann darfst auch du entscheiden, wo und wie du es reparieren willst. Am Ende muss nur der Mangel behoben sein - und das natürlich fachgerecht.

So war es zumindest bei meinem Fall...

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AUSGANG des Ganzen
11.04.2013, 11:18:05
ich muss mich als erstes entschuldigen für das späte schlussposting und mich bei den usern bedanken dir mir eine PM geschrieben haben:

Folgendes ist im Endeffekt passiert.
Es kam zur Besichtigung eines "Sachverständigen" (der mMn von Autos und LKFZ soviel Ahnung hatte wie ein Maurer von Quantenphysik) welcher Feststellte dass das Öl im Motor das falsche war welches verwendet wurde. Da ich aber erst vor kurzem Service in der Wekstatt gemacht habe und die Belege hatte dass das richtige öl verwendet wurde war mir das Gutachten des Sachverständigen völlig unklar.
Hinzu kommt noch dass der Käufer gefahren sein muss wie eine Wildsau da im vorderen linken Radkasten die komplette Verkleidung zerfetzt war und durch diese Öffnung dreck in den Luftfilter gekommen ist was lt. Sachverständigen den Motorschaden herbeiführte -also was jetzt? Falsches Öl oder Dreck?

Es kam zu einer Gerichtsverhandlung (Zivilklage des Käufers) auf Wandlung des Kaufes (sprich kaputtes Auto zurück zu mir - Kaufpreis wieder an den Käufer), dem ganzen stimmten wir natürlich nicht zu was dazu führte dass wir am Landesgericht zum Gerichtstermin geladen wurden - Kläger mit Anwalt, SV und ich mit meinem Anwalt.
Als ich die Richterin sah (sie kam mit Krücken nach einem Sturz) stürtze der Gegnerische Anwalt auf sie zu und kroch ihr buchstäblich in den Allerwertesten.
Bei der Gerichtsverhandlung selbst wurde zuerst der Sachverhalt dargestellt und dann der SV befragt. Hier war ich erstmals in meinem Leben kurz davor einen Menschen ernsthaft zu verletzen da dieser menschlich und sachlich SOWAS von fehl am platz war - zu meinem pech war eben diese Person der SV der das gutachten ausgestellt hat.
Die Summe zur Info um welche es Ging: Verkaufspreis des Wagens waren knapp 16000€ und der Schaden lt. SV 9000€ inkl. Einbaukosten für den neuen Motor.

Mein RA erreichte zum Schluss einen Vergleich und empfahl mir auf das Angebot des gegnerischen anwaltes 5500€ zu bezahlen einzusteigen. Grund für seine Empfehlung war dass er dir Richterin kannte und mir sagte dass sie sich höchstwahrscheinlich für den "Armen" Käufer entscheiden wird der von mir be*PIEP* wurde.

Also hab ich die 5500€ bezahlt uns für die zukunft einiges gelernt was den verkauf eines KFZ's anbelangt:
1.) Kaufverträge mit der bekannten Klausel sind nutzlos wenn der Schaden mehr als die Hälfte des Kaufpreises ausmacht -
Bitte entschuldigt, ich weiss die genaue Formulierung nicht mehr:
Es gehört noch ein Satz hinztu in der Richtung der Käufer hält sich gegenüber dem Verkäufer Schad und Klaglos (oder so ähnlich...)
2.) Beim Kauf sind min. 2 andere Personen als Zeugen anwesend  - da ich nicht beweisen konnte dass der Schaden am Kotflügel nicht bei der Übergabe schon war da nur Käufer und Verkäufer das Auto besichtigt haben - und das Auto wird von vorne bis hinten fotografiert welches mir der Käufer in Zukunft schriftlich bestätigt (die echtheit der fotos) und zusätzlich durch ablichtung des käufers auf einigen Fotos
3.) Kaufvertrag lasse ich mir in Zukunft von einem Rechtsnawalt schreiben - auch wenns ein paar hunderter kostet - aber wenns um eingemachte geht kannst mit dem ÖAMTC/ARBO was auch immer brausen gehen.


In diesem Sinne 5500€ als lehrgeld bezahlt



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