DIN für Stufen/Treppen im Wohnbereich/Haus
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Re(3): DIN für Stufen/Treppen im Wohnbereich/Haus
26.03.2011, 00:27:12
Müssen muss keiner. Es nicht zu tun wäre aber nicht sinnvoll. Worauf willst du hinaus? Eine DIN ist eine Empfehlung, kein Gesetz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Institut_f%C3%BCr_Normung
Zitat von dort: "DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten und sind daher im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Grundsätzlich haben DIN-Normen den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, d. h., man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird und dort deren Anwendung festgelegt wird."

Jeder "Fachmann" hält sich an diese Regeln (An alle drei gleichzeitig!). Sicher auch dein Architekt. Wenn du dir die Formeln anguckst, wirst du feststellen, dass es nicht "die" Auftrittsfläche oder "die" Steigung gibt. So wie man nur den Auftritt (Hier: Architekt sagt 27,5cm müssen sein.) angibt ist das nicht korrekt. Dazu gehört immer eine passende Steigung.

Hier ist mal ein schönes Berechnungsbeisspiel:
http://www.hobaag.de/docs/archiv/treppen2.htm

Hier noch ein paar Empfehlungen je nach Verwendung der Treppe:
Günstige Treppensteigungen für einzelne Nutzungen sind:
18-19 cm für Kellertreppen
18-20 cm für Dachbodentreppen
16-19 cm für Geschosstreppen in Wohnhäusern
14-16 cm in Schulen
16-17 cm in Verwaltungsgebäuden
17-19 cm in Gewerbebauten.



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Re(7): DIN für Stufen/Treppen im Wohnbereich/Haus
26.03.2011, 18:17:52
also bautechnikverordnung NÖ

  3. Abschnitt
Gänge und Stiegen


§ 21

Stiegen

(1)  Jedes nicht ebenerdig zugängliche Geschoß muß über eine Stiege (notwendige Stiege) erreichbar sein.

(2)  Für Zugänge zu Dachböden oder Spitzböden sind anstelle von Stiegen auch andere Aufstiegshilfen (z.B. Einschubtreppen, Klapptreppen) zulässig.

(3)  Für zusätzliche Stiegen gelten die Bestimmungen für notwendige Stiegen nur dann und insoweit, als es die Sicherheit von Personen erfordert.


§ 22

Durchgangsbreite und Durchgangshöhe von Gängen und Stiegen

(1)  Mindeste Breite
          
1.
Hauptgänge und Hauptstiegen: 1 m
            
2.
Nebengänge und Nebenstiegen: 90 cm

(2)  Zulässige Einengung der Breite von Gängen, Stiegen und Stiegenpodesten (Durchgangsbreite):
          
1.
durch vorstehende Bauteile (z.B. Handläufe, Geländer, Pfeiler): höchstens 10 cm
            
2.
durch nachträglich eingebaute Aufstiegshilfen (z.B. Treppenschrägaufzug): höchstens 30 cm (weggeklappt)


(3)Mindeste lichte Durchgangshöhe
          
1.
von Hauptgängen: 2,10 m
          
2.
von Hauptstiegen, Nebenstiegen und Nebengängen: 2 m


§ 23

Stufen

(1)  Das Steigungsverhältnis der Stufen muß je nach der Lage (außerhalb oder innerhalb von Gebäuden) und der Stiegenform so gewählt werden, daß die Stiege sicher begangen werden kann.


(2)  Mindestmaße und Höchstmaße von Stufenhöhen und Stufenauftritten
          
1. Stufenhöhe:                     höchstens

Hauptstiegen und Nebenstiegen 20 cm


          
2. Stufenauftritt:                     mindestens

Hauptstiegen und Nebenstiegen 25 cm




Die Stufen einer Stiege müssen innerhalb eines Geschosses gleich hoch sein und in der Gehlinie gemessen gleiche Auftritte haben.



(3)  Stufenauftritt für Stiegen mit gewendeltem Stiegenlauf:



      mindestens 13 cm (20 cm vom inneren Stiegenrand gemessen)


(4)  Bei Stiegen ohne Setzstufen darf das lichte Maß der Öffnung zwischen den Stufen höchstens 12 cm betragen.


§ 24

Handläufe

(1)  Handläufe müssen bei notwendigen Stiegen mit mehr als vier Stufen jedenfalls an einer Seite angebracht werden.


      Bei gewendelten Stiegen muß der Handlauf am äußeren Stiegenrand angeordnet sein.


(2)  Handläufe müssen fest und griffsicher sein und so hoch angebracht werden, daß sie bequem und sicher benützt werden können.


http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009016/LRNI_2009016.html

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Re: DIN für Stufen/Treppen im Wohnbereich/Haus
27.03.2011, 11:24:20
es stimmt schon dass man die normen ausschließen kann.
auch dass nicht immer alle DIN in Österreich gültigkeit haben.
Aber großteils werden die ganzen DIN und ÖNormen in EN normen übergeführt werden bzw sind es bereits. Und DIN Normen werden sehr wohl auch in Österreich eingesetzt.

Aber sollte etwas passieren, dass jemand die treppe runterstürzt, wird ein sachverständiger sicher die Normen zur überprüfung heranziehen.

Also so einfach gegen Normen zu widersprechen ist es auch nicht.
Bevor ich selbsttätig Normen ausschließen kann, sollte ich mich wirklich im klaren sein.

und die normen sind auch zu teil in den gesetzen wiederzufinden.
ganz sicher finden diese in den einzelnen bauverordnungen der länder.
vor allem treppen, steigung, auftritt und ganz sicher auch geländer.

und die treppenformel ist ja schon angeführt worden.
2*H + A = 63 cm ist sicher immer genau richtig. = bequem

den wird die treppe flacher wird der schritt ein bisschen länger um bequem zu gehen. und umgekehrt genauso, wird die treppe steiler darf der auftritt nicht zu lang werden.

die sicherheit richtet sich auf lichte breite, rutschfester auftritt, geländerhöhe (min 100cm), lichte abmessungen zwischen geländer und treppe (max. 10cm).

und wenn die treppe in einem bereits erbauten haus sich befindet, gehe ich davon aus, dass sich der bauherr an diese dinge gehalten hat. sicher kann es sein sein, dass sich inzwischen normen und gesetze geändert haben, aber dann haben beim haus die gesetze und normen zur damaligen bauzeit gültigkeit.

grüße


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