Re(3): DIN für Stufen/Treppen im Wohnbereich/Haus
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Re(3): DIN für Stufen/Treppen im Wohnbereich/Haus
26.03.2011, 00:27:12
Müssen muss keiner. Es nicht zu tun wäre aber nicht sinnvoll. Worauf willst du hinaus? Eine DIN ist eine Empfehlung, kein Gesetz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Institut_f%C3%BCr_Normung
Zitat von dort: "DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten und sind daher im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Grundsätzlich haben DIN-Normen den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, d. h., man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird und dort deren Anwendung festgelegt wird."

Jeder "Fachmann" hält sich an diese Regeln (An alle drei gleichzeitig!). Sicher auch dein Architekt. Wenn du dir die Formeln anguckst, wirst du feststellen, dass es nicht "die" Auftrittsfläche oder "die" Steigung gibt. So wie man nur den Auftritt (Hier: Architekt sagt 27,5cm müssen sein.) angibt ist das nicht korrekt. Dazu gehört immer eine passende Steigung.

Hier ist mal ein schönes Berechnungsbeisspiel:
http://www.hobaag.de/docs/archiv/treppen2.htm

Hier noch ein paar Empfehlungen je nach Verwendung der Treppe:
Günstige Treppensteigungen für einzelne Nutzungen sind:
18-19 cm für Kellertreppen
18-20 cm für Dachbodentreppen
16-19 cm für Geschosstreppen in Wohnhäusern
14-16 cm in Schulen
16-17 cm in Verwaltungsgebäuden
17-19 cm in Gewerbebauten.



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