die Auslagen lassen sich noch nachfordern
Geizhals » Forum » Haushalt » Kautionsrückzahlung nach Klage (46 Beiträge, 1539 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
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.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (*Weinberg am 20.04.2011, 19:02:29)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (AVS_reloaded am 20.04.2011, 19:48:08)
..  Rechtsanwalt ..  (x33o am 20.04.2011, 20:40:40)
...  Re: Rechtsanwalt ..  (newcomer am 20.04.2011, 20:56:22)
....  Rechtsschutzversicherung ..  (x33o am 20.04.2011, 21:32:12)
.....  Re: Rechtsschutzversicherung ..  (LZ am 21.04.2011, 09:20:17)
...  Re: Rechtsanwalt ..  (GREIFVÖGEL am 28.04.2011, 18:44:52)
....  Was späche dagegen sofort zu klagen?  (x33o am 28.04.2011, 19:46:05)
.  Der RA M. aus wäre fast schon lustig ..  (x33o am 27.04.2011, 18:06:45)
...  Sehr gewählt ausgedrückt ...  (x33o am 27.04.2011, 20:55:54)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (MG am 27.04.2011, 20:22:46)
..  Geht er halt klagen ..  (x33o am 27.04.2011, 20:53:19)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (yumiyoshi am 27.04.2011, 21:10:22)
..  Achso ..  (x33o am 27.04.2011, 21:27:19)
...  Re: Achso ..  (yumiyoshi am 27.04.2011, 22:06:11)
....  Dann hab ich wohl falsch gelegen ..  (x33o am 27.04.2011, 22:21:40)
.....  Re: Dann hab ich wohl falsch gelegen ..  (yumiyoshi am 27.04.2011, 23:57:50)
...  Re(3): Kautionsrückzahlung nach Klage  (yumiyoshi am 28.04.2011, 19:39:52)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (DerSpanier am 28.04.2011, 00:11:33)
..  Rechtsanwalt  (x33o am 28.04.2011, 10:14:14)
.
die Auslagen lassen sich noch nachfordern
28.04.2011, 16:04:28
einerseits hat der Anwalt schon recht: zahlen tut immer der, der anschafft. Aber ein RA sollte den Mandanten schon darauf hinweisen, daß die Betreibungskosten nach §1333/3 ABGB auch eingefordert werden können, auch ohne daß es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Das ist ja die Rechtsgrundlage aller Mahngebühren von Inkassounternehmen.

Das kann man aber noch immer nachholen: Rechnung des RA in Kopie an den Gläubiger mit Bitte um Überweisung binnen 14 Tagen auf das eig. Konto. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist: Mahnbescheid.

Voraussetzung ist natürlich, daß der Gläubiger die Kaution ohne Rechtsgrundlage vorenthalten hat. Es sollte zumindest einen beweisbaren Schriftwechsel im Vorfeld oä geben, woraus sich die rechtswidrige Weigerung der Begleichung der Schuld ableiten läßt. Angmessene Frist 14- oder besser 30 Tage - und dann lassen sich Verzugszinsen und Betreibungskosten extra einfordern.

Angemessen müssen die Kosten dann auch sein. Sofern die Kaution im Bereich von 1000+€ hoch ist, werden die 120€ angemessen sein.



                 §1333 ABGB Gesetzliche Zinsen und weitere Schäden
(1) Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die
Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch
die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1) vergütet.
(2) Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen zwischen
Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften beträgt der
gesetzliche Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei
ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt,
für das nächste Halbjahr maßgebend.
(3) Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz
anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden
geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten
zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder
Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen
Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.


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..  *lol*  (x33o am 28.04.2011, 18:08:48)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (amagg am 28.04.2011, 17:12:47)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (GREIFVÖGEL am 28.04.2011, 18:40:01)
..  Verwirrend ..  (x33o am 28.04.2011, 19:35:38)
...  auf den Aufwand kommt es kaum/nicht an  (kkgm am 28.04.2011, 22:31:28)
....  Nach 10 Monaten Wartezeit ..  (x33o am 28.04.2011, 22:43:16)
...  Re: Verwirrend ..  (GREIFVÖGEL am 28.04.2011, 23:06:27)
..  kann, aber nicht muß  (kkgm am 28.04.2011, 22:20:35)
.  Kautionsrückzahlung nach Klage  (herzlicher am 28.04.2011, 19:59:01)
..  herzlicher  (x33o am 28.04.2011, 20:27:06)
 

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