kann, aber nicht muß
Geizhals » Forum » Haushalt » Kautionsrückzahlung nach Klage (46 Beiträge, 1543 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
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.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (*Weinberg am 20.04.2011, 19:02:29)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (AVS_reloaded am 20.04.2011, 19:48:08)
..  Rechtsanwalt ..  (x33o am 20.04.2011, 20:40:40)
...  Re: Rechtsanwalt ..  (newcomer am 20.04.2011, 20:56:22)
....  Rechtsschutzversicherung ..  (x33o am 20.04.2011, 21:32:12)
.....  Re: Rechtsschutzversicherung ..  (LZ am 21.04.2011, 09:20:17)
...  Re: Rechtsanwalt ..  (GREIFVÖGEL am 28.04.2011, 18:44:52)
....  Was späche dagegen sofort zu klagen?  (x33o am 28.04.2011, 19:46:05)
.  Der RA M. aus wäre fast schon lustig ..  (x33o am 27.04.2011, 18:06:45)
...  Sehr gewählt ausgedrückt ...  (x33o am 27.04.2011, 20:55:54)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (MG am 27.04.2011, 20:22:46)
..  Geht er halt klagen ..  (x33o am 27.04.2011, 20:53:19)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (yumiyoshi am 27.04.2011, 21:10:22)
..  Achso ..  (x33o am 27.04.2011, 21:27:19)
...  Re: Achso ..  (yumiyoshi am 27.04.2011, 22:06:11)
....  Dann hab ich wohl falsch gelegen ..  (x33o am 27.04.2011, 22:21:40)
.....  Re: Dann hab ich wohl falsch gelegen ..  (yumiyoshi am 27.04.2011, 23:57:50)
...  Re(3): Kautionsrückzahlung nach Klage  (yumiyoshi am 28.04.2011, 19:39:52)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (DerSpanier am 28.04.2011, 00:11:33)
..  Rechtsanwalt  (x33o am 28.04.2011, 10:14:14)
.  die Auslagen lassen sich noch nachfordern  (kkgm am 28.04.2011, 16:04:28)
..  *lol*  (x33o am 28.04.2011, 18:08:48)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (amagg am 28.04.2011, 17:12:47)
.  Re: Kautionsrückzahlung nach Klage  (GREIFVÖGEL am 28.04.2011, 18:40:01)
..  Verwirrend ..  (x33o am 28.04.2011, 19:35:38)
...  auf den Aufwand kommt es kaum/nicht an  (kkgm am 28.04.2011, 22:31:28)
....  Nach 10 Monaten Wartezeit ..  (x33o am 28.04.2011, 22:43:16)
...  Re: Verwirrend ..  (GREIFVÖGEL am 28.04.2011, 23:06:27)
..
kann, aber nicht muß
28.04.2011, 22:20:35

Abgesehen von einem Antrag gemäß § 16b MRG bei der Schlichtungsstelle besteht auch die Möglichkeit eine nicht zurückgezahlte Kaution gerichtlich einzuklagen.

http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/schlichtungsstelle/mietrechtsverfahren/kaution.html

ich bin zugegebenermaßen kein MRG-Spezialist, aber rein aus dem Wortlaut des §37 MRG gehe ich nicht davon aus, daß dieser eine lex specialis wie zB § 23 RATG ggü dem §1333 ABGB ist, sondern das Schlichtungsverfahren dient nur dazu, die Höhe der rückzahlbaren Kaution festzustllen. Ich weiß nicht, ob der Spruch dann exekutierbar ist, aber die Anrufung des AußStrG ist offensichtlich freiwillig, zit. dazu:


Wie auch sonst im Mietrecht hat der die Kaution rückfordernde Mieter die Wahl, den Kautionsbetrag unmittelbar im Rechtsweg zurückzufordern oder (zunächst) einen Feststellungsantrag im Außerstreitverfahren zu stellen. Im Außerstreitverfahren wird nicht die Kaution rückgefordert, sondern nur die Höhe des „rückforderbaren“, das heißt um die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis verminderten Kautionsbetrages festgestellt.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100202_LG00929_00200R00029_10W0000_000

wenn die Kaution in der Höhe aus Sicht des Mieters unstrittig war bzw. der Gläubiger im Verzug war, hätte er auch gleich einen Mahnbescheid beantragen können. Und dafür darf er sich ja auch einen Anwalt nehmen, zumindest einen mit 120€ eh recht günstigen.

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.  Kautionsrückzahlung nach Klage  (herzlicher am 28.04.2011, 19:59:01)
..  herzlicher  (x33o am 28.04.2011, 20:27:06)
 

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