Re(3): übersicht rechtliche situation vermietung wohnung
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Re(3): übersicht rechtliche situation vermietung wohnung
27.04.2011, 17:34:17
wer entscheidet über voll oder teilanwendung des mrg?

Das MRG.

Vollanwendung bei:
   Wohnungen und Teilen von Wohnungen
   Geschäftsräumen, aber nicht von Teilen von Geschäftsräumen
   Mitgemieteten Garagen und sonstigen Haus- und Grundflächen
   (daher Kellerabteile etc. kostenlos "zur Verfügung stellen")
   Verträge mit Genossenschaften nach § 20 WGG

Teilanwendung bei:
   Nach dem 30.6.1953 ohne öffentl. Mittel neu errichtet
   Dachbodenausbau oder Aufbau nach dem 31.12.2001 neu errichtet
      oder Mietvertrag DB-Ausbau nach dem 31.12.2001 abgeschlossen
      oder Mietvertrag DB-Aufbau nach dem 30.9.2006 abgeschlossen
   Auszubauende Dachbodenräume mit Mietvertrag nach dem 31.12.2001
   Zubau nach dem 30.9.2006 neu errichtet
   Eigentumswohnungn nach dem 8.5.1945 neu errichtet

In Teilanwendung gelten die Regelungen:
   Eintritt bei Todesfall
   Befristungen und Kündigungsschutz
   Altmietzins, Hauptmietzins bei Eintritt

In Teilanwendung gelten nicht:
   Beschränkungen des Mietzinses
   Schutz des Mietobjektes selbst
   Es gelten die allgemeinen Vorschriften des ABGB über Miet- und Pachtverträge, diese können zwischen Mieter und Vermieter abgeändert werden. Es gelten aber die Beschränkungen des Konsumentenschutzgesetzes.

Vollausnahmen:
   Hotels und andere Gewerbebetriebe
   Dienstwohnungen
   Gebäude mit max. zwei Wohnungen/Geschäftsräumen
  
afa richtig verstehe, könnte ich bspw bei 100k wert 1.5% ansetzen

Normalerweise 1.5 % vom Einheitswert (auf ewig!), der deutlich geringer als der Verkehrswert ist!

daumen x pi ca. 220 euro pro monat netto überbleiben

Kann man so nicht sagen. Auf alle Fälle ist auch noch der tatsächliche oder anteilsmäßige Sachaufwand abzuziehen (Vermietungsinserate, Verwaltungsaufwand, Fahrten hin und zurück gem. Kilometergeld, Anteil von Konto, Telefon, Kontogebühren, etc.), der Zeitaufwand zählt hingegen nichts, allerdings kannst Du ja jemand auf Honorarbasis für diverse zeitaufwändige Arbeiten beauftragen.

wer schätzt mir den wert der wohnung

Der ist bereits festgelegt und steht entweder im erweiterten Grundbuchsauszug oder ist bei der Gemeinde oder beim FA zu erfragen.

das mietverhältnis ist schon befristbar und geht nicht wie in einigen schauergeschichten automatisch in ein unbefristetes über, wenn man gewisse randbedingungen nicht einhält?

Selbstverständlich ist es befristbar (seit >10 Jahren schon, davor nicht), kann aber noch immer in ein unbefristetes übergeben (wenn man etwa bei Vertragsende lange nicht auf den Auszug des Mieters drängt). Und wenn der Mieter einfach nicht auszieht, wird's natürlich auch problematisch (gerichtliche Räumungsklage innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende). Auf eine Kündigung wg. Eigenbedarfs würde ich mich nicht einlassen, da muss man echt unter der Brücke nächtigen, damit das zuverlässig funktioniert.



27.04.2011, 17:42 Uhr - Editiert von DerSpanier, alte Version: hier
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