LOGOIX neue Gesetze Identnachweis?
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LOGOIX neue Gesetze Identnachweis?
23.06.2011, 09:28:34
Heute in der Früh unerfreuliche Mail bekommen.




Identitätsprüfung beim Service: PAKET-NACHSENDUNG

Sehr geehrter Herr,

da Sie als LogoiX-Kunde den Service „PAKET-NACHSENDUNG“ nutzen, müssen wir Sie auf folgende besondere ÄNDERUNG (gültig ab 01.07.2011) hinweisen:
Aus Sicherheitsgründen und auf Grund einer Novellierung bestehender gesetzlicher Vorgaben, ist nun mehr auch die LogoiX GmbH ab dem 01.07.2011 verpflichtet, durch eine Identitätsprüfung seiner Kunden, geeignete interne Maßnahmen, u.a. gegen Geldwäsche (GWG), Terrorfinanzierung und Internetbetrug, zu treffen.

Um Ihnen daher den bestellten Service:  „PAKET-NACHSENDUNG“ auch weiterhin und ohne Verzögerung anbieten zu können, senden Sie uns bitte (bis spätestens 30.06.2011) einmalig eine Kopie Ihres amtlich gültigen Lichtbildausweises zu. (nur Führerschein, Reisepass oder Personalausweis zulässig)

Ihre Zusendung richten Sie bitte per:
- (vorzugsweise) E-Mail an: office@logoix.com
- Fax an: +49 8654 773017
- Brief an: LogoiX GmbH, Wasserburger Str. 50, 83395 Freilassing, Deutschland

OHNE Vorliegen der Kopie,  ist es der LogoiX  leider nicht mehr gestattet, Sendungen nachzusenden.

Bitte reagieren Sie daher zeitnah!



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Seit wann gibts das Gesetz das dem zugrundliegt und wessen Idee war das wiedermal, weil sie schreiben "nunmehr auch Logoix".
Jetzt muss man schon für einfachen Paketversand seinen Ausweis geben. :-(
Oder gehts da nur um die Umgehung von Abgaben zu kontrollieren und Beweise zu haben?

23.06.2011, 09:30 Uhr - Editiert von tuvix, alte Version: hier
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*** ANTWORT von LOGOIX ***
29.02.2012, 03:13:55
Hallo zusammen!

Ich arbeite für die LogoiX GmbH, habe diesen Thread zufällig über Google gefunden, und möchte auf einige offen Fragen eingehen.

GLEICH VORWEG:
für den VERSAND mit LogoiX (egal ob am Schalter, über den Service Bring-In oder online-Auftrag) ist KEIN Identitätsnachweis erforderlich!

Die Einführung der Identitätsprüfung bei LogoiX wurde keineswegs aus einer "Laune" heraus geboren, sondern war zwingend notwendig, auch wenn dies einen hohen administrativen Aufwand bedeutet.
Ihr müsst bedenken, dass viele tausend Kunden nach der Ankündigung bzw. der Informations E-Mail eine Kopie Ihres Ausweises an uns gesendet haben und diese Ausweise anschließend alle von den Mitarbeitern in das System eingegeben werden musste.

Es freut natürlich zu lesen, dass sich einige von Euch gar nicht vorstellen können, wie man LogoiX denn für betrügerische Aktivitäten nutzen könnte.
Es gibt jedoch Leute, die genau nach solchen Möglichkeiten suchen, wie LogoiX sie anbietet, um Ihre gesetzeswidrige Handlungen zu verschleiern.

Konkret beispielsweise:
Jemand lässt illegale Güter an seine LogoiX Adresse senden (Medikamente, Drogen, Bargeld, Hehlerware, Waffen, Diebesgut, etc.)
Die Pakete lässt er sich dann von fremden Personen abholen und verspricht Ihnen dafür eine "großzügige Aufwandsentschädigung". Die Übergabe erfolgt anschließend an einem öffentlichen Ort oder ähnlichem.

noch einfacher:
Jemand gibt sich als jemand anderes aus und holt evtl. wertvolle Sendungen einfach von einem anderen Kunden von LogoiX ab.
Durch etwas Beobachtung wäre es keine Schwierigkeit heraus zu bekommen, welche Kunden von LogoiX regelmäßig Sendungen abholen.

Bei mittlerweile über 25.000 Kunden und wechselnden Mitarbeitern am Kundenschalter ist es für die Mitarbeiter auch nicht möglich, jeden Kunden persönlich zu kennen.

Nachsendung:
Hier liegt das große Problem bzw. Betrugspotential darin, dass Kunden Waren auf Rechnung bestellen und sich diese dann an eine falsche Adresse nachsenden lassen.
(z.B. leerstehende Wohnung, "erfundenes" Klingelschild, den Postboten "abfangen" etc.)
Der ursprüngliche Händler/Versender hat danach also keine Möglichkeit mehr, den wahren Empfänger der Waren ausfindig zu machen und leitet so seine Forderung an LogoiX weiter und beschuldigt LogoiX der Beihilfe zum Betrug.

Entscheidend ist hierbei nicht einmal die Frage, ob LogoiX dafür schuldhaft gemacht werden kann, sondern der hohe Aufwand zur Klärung solcher Fälle, Zusammenarbeit mit der Polizei, Anwaltskosten, etc.

Am allerwichtigsten ist es für LogoiX jedoch, keinen zwielichtigen Ruf oder ähnliches zu bekommen.

Während viele Deutsche Händler innerhalb von Deutschland versandkostenfrei liefern, fallen nach Österreich oft exorbitante Zusatzkosten an, es wird überhaupt nur innerhalb von Deutschland geliefert oder manche Produkte sind vom Versand außerhalb Deutschlands ausgeschlossen (siehe Amazon wo unzählige Artikel-Gruppen nicht mehr nach Österreich geliefert werden).
Diesen Kunden möchte LogoiX mit den Services "Deutsche Lieferadresse" und Nachsendung das online-Shopping in Deutschland erleichtern.
Wenn man also nicht vor hat, die Leistungen von LogoiX missbräuchlich zu verwenden, sollte daher auch keine Scheu bestehen, der Ausweispflicht nach zu kommen.

Wenn noch jemand Fragen hat, beantworte ich diese gerne! :-)

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Re(2): *** ANTWORT von LOGOIX ***
01.03.2012, 09:29:39
Naja, so eine kleine Gebühr ist nicht schön, die Frage ist natürlich, wäre es nicht besser diese Gebühr letztenendes nicht besser mit in die Kalkulation der gesamten Produkte miteinzubinden, damit diese "kleine" Unannehmlichkeit die Kunden nicht verstimmt.
Vor knapp 1,5 Jahren war es noch so, dass alle Beträge unter 4,95 Euro bei Lastschrift diese Gebühr von 0,25 Cent generiert haben. Das wurde inzwischen geändert, alle Kunden, die zum Lastschriftsystem zugelassen sind, können innerhalb eines Monats ihr Konto in Minus bringen, das wird dann via Lastschrift am Monatsende wieder ausgeglichen, ist der dann abzubuchende Betrag unter 100,- Euro, dann wird diese Gebühr von 0,25 Euro fällig.
Gleicht der Kunde aber durch eine Überweisung noch vor Monatsende das Konto aus, so dass am "Stichtag" einer potentiellen Lastschift kein Minus am Kundenkonto ist, dann muss ja nichts abgebucht werden und die Gebühr wird nicht fällig.
Nimmt der Kunde allerdings ein Angebot von LogoIX gen Ende des Monats wahr, dann muss man entweder dafür sorgen, dass das Konto im Plus ist und bleibt, durch die entsprechende Summe, die diese Leistung kostet oder muss wenn nicht die Gebühr akzeptieren.
Letzenendes hat der Kunde schon die Möglichkeit diese Gebühr zu verhindern.

Diese Gebühr ist nicht kundenfreundlich, aber sie ist sicher "richtig". ;-)

Cheers Ray



01.03.2012, 09:43 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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