STVO Kenner
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STVO Kenner
01.07.2011, 00:58:00
Ich war heute mit meinem lieben Vater unterwegs in der Weststeiermark... :-)
Nach einer Ortseinfahrt (blau gerahmtes Ortsschild) meinte dieser, ich sollte etwas bremsen, weil ich weiterhin mit 70-80 gefahren bin. Kurz vor der Ortseinfahrt (~ 20 Meter) war ein 70er Schild. Und in dem Fall gilt meines Wissens (laut Fahrschule vor 6 Jahren) weiter Tempolimit 70, weil die Beschränkung kurz vor der Ortseinfahrt aufgestellt war...

Laut Wikipedia: "Im Ortsgebiet gilt, so keine andere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Ortsanfangs- oder Ortsendetafel hebt eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf."

Sogesehen hab ich doch recht, oder?
Ich wusste zwar nicht, dass die Entfernung zur Ortstafel egal ist (halt unter 1000m oder was der Geltungsbereich einer einzelnen Tempolimittafel ist) aber ok, mir auch recht. In der Fahrschule habens mir halt gesagt dass Tempolimits, die kurz vor einer Ortseinfahrtstagel (bzw. auf einer solchen) befestigt sind auch im Ortsgebiet selber weiterhin gelten, bis sie aufgehoben werden. Außer man biegt ab... Etwa 300m nach der Ortseinfahrt war dann ein 50er Schild, was mich in meiner Ansicht noch bestärkte.

Im Endeffekt ist dann eine nette Wette draus geworden, bei der es nicht nur um die Ehre geht $-)

Bitte um Meinungen :-)
Außerdem ist das vielleicht eine gute Info für die, die das nicht wussten... Sofern ich natürlich Recht habe |-D

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Re(2): STVO Kenner
01.07.2011, 09:06:02


Es stimmt, daß die Ortstafel die Geschwindigkeitsbeschränkung vorher nicht
aufhebt, den § dazu hat wizard ja zitiert. Allerdings deutet ihr das Ganze
IMHO falsch.


imho liegst du da falsch... nicht aufhebt heißt nicht aufhebt ;)

Was damit gemeint ist:
In deinem Fall gilt 70 bis zur Ortstafel, ab der Ortstafel 50, und dann wirds
lustig: Im Normalfall gälte jetzt nach dem Ortsende wieder 70. Da aber in
deinem Fall eine 50er Tafel im Ort steht, gilt ab dem Ortsende noch immer 50!
(Außer du verläßt den Straßenzug) DAS ist damit gemeint, daß die alte
Beschränkung nicht aufgehoben wird.


so eine Regelung wäre nicht mal der Bananenrepubilk Österreich zuzutrauen. Unter der Annahme, dass ich durch eine andere Zufahrt in den Ort gekommen bin bin und jetzt aber dort verlasse (oder einfach so den Ort nach einem längeren Aufenthalt verlasse) kann ja kein Mensch wissen welche Geschwindigkeit nach "Ortsende" gilt. %-)%-)%-) wie gesagt das wäre selbst für Österreich lächerlich und imho laut STVO nicht zulässig. |-D




Hier hast du sogar noch ein ausjudiziertes Beispiel, auch wenns schon bissl
älter ist:


sorry... aber das ist ein klassisches eigentor ;)
musst das ding nur fertig lesen... das die schwindlichen Kärnten die STVO nicht checken und nicht in deren sinne urteilen ändert nix an der Gesetzeslage.
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