Re(7): Acer Notebook Garantiefrage
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Re(7): Acer Notebook Garantiefrage
09.09.2011, 15:41:23
Immer wenn du den Händler (MediaMarkt) erwähnt sprichst du von Gewährleistung. Alles was du darüber wissen willst steht hier, denn diese ist immer gleich, da gesetzlich vorgeschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#.C3.96sterreichisches_Gew.C3.A4hrleistungsrecht

Immer wenn du von dem Hersteller (Acer) sprichst, meinst du Garantie und die Garantiebedingungen sind produktspezifisch und lagen dem Prdukt meistens bei, oder sind auf der Herstellerseite zu lesen. Es gibt keine Mindestgarantie oder so.

Was das ganze verwirrend macht, ist dass der Händler oft die Produkte als Garantiefall übernimmt, also sie zum Hersteller weiterleitet, oder die Gewährleistung im ersten Moment abstreitet, wenn er merkt, dass du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennst. Wenn du aber konkret nach der Gewährleistung fragst und erwähnst dass du damit nicht die Garantie meinst, wird der Händler es nicht abstreiten können.

In deinem konkreten Fall:
Garantie ist wohl aus (wenn deine 1 Jahresangabe richtig ist) also beim Hersteller gibts nur noch vielleicht Kulanz.

Gewährleistung ist leider nach den ersten 6 Monaten schwieriger, da dann die Beweislast bei dir liegt. Du müsstest also im Ernstfall vor glaubhaft machen können, dass der Mangel schon bei übernahme vorlag und nicht entstanden ist weil z.B. dir das Notebook heruntergefallen ist. Prkatisch ist das sehr schwierig zu Beweisen und man will sich ja wegen einem Notebook nicht auf einen Verfahren einlassen, also bräuchtest du hier auch etwas entgegenkommen vom Händler, dass er die Beweise nicht einfordert.


Mein Tipp: Probierst über Kulanz oder freundlich zuerst beim Hersteller, dann beim Händler. Wenn beide stur sind, hast du schlechte Karten.

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