DiTech - wo ist die Widerrufsbelehrung?
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DiTech - wo ist die Widerrufsbelehrung?
06.12.2011, 16:34:17
Kaufe eher selten dort und das idR ohne vorher was zu reservieren sondern gehe gleich hin und sag beim Pult was ich brauche (die Art.Nummern schreibe ich mir dafür meistens auf). Diesmal habe ich aber ein Gerät im Onlineshop für Abholung im Store reserviert und das auch gleich online mit KK bezahlt (das wickelt ein Bezahldienstleister direkt auf der DiTech Seite ab).

Daraufhin ist dann gleich die Bestätigungsmail für die Bestellung gekommen, kurz darauf die Abholbestätigung. Vor Ort muss man dann nur mehr die Bestellbestätigung zeigen und kriegt nachdem man KK und Lichtbildausweis vorgezeigt hat die Ware ausgehändigt und eine schriftliche Rechnung ausgedruckt.

Da die Bezahlung schon VOR der Abholung ausgeführt wird, wär das ja ein klassischer Kauf nach E-Commercerichtlinie der einer Widerrufsbelehrung bedarf. Doch so eine habe ich nicht gesehen. Nur in den AGB steht drin dass man widerrufen kann, aber auch dass man die Widerrufsbelehrung explizit erhält - was bei dem Bestellvorgang nicht der Fall war.

War das womöglich gar kein Kauf nach E-Commerce? Die Order ist ja rein unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmedien zustande gekommen (Bestellung und Bezahlung wurde online erledigt und die bezahlte Ware mir ohne Vorbehalt zugewiesen), die Abholung hat ja nur mehr den Versand ersetzt, insoferne denke ich schon dass man da ein Widerrufsrecht hat.

Wer ist DiTech Fleischi und hat mit dem Store diesbezügliche Erfahrungen?

KarawankenBär
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Re(5): DiTech - wo ist die Widerrufsbelehrung?
07.12.2011, 00:08:06

Was hat das mit dem Produkt zu tun?


naja, z.B. finanzdienstleistungen und bau/kauf von immobilien sind schonmal garnicht für den fernabsatz tauglich.

Also gehts nur darum, ob der Händler
einen Webshop hat oder nicht?


nein... man denke nur an den versandhandel von früher (quelle-katalog).

Wie siehts bei Mediamarkt aus?


bucho hat ja mal geschrieben, dass er dort was bestellt hat und die bestellung zur mediamarkt filiale gesendet worden ist, obwohl das produkt dort vorrätig gewesen ist... also wenn das keinen vertriebsweg zum fernabsatz darstellt?!

Oder Billa (haben
ja AFAIK auch einen Webshop)?


grundsätzlich fernabsatz. zB verderbliche waren unterliegen aber einer anderen regelung.

Um das Ganze auf die Spitze zu treiben: Ich geh
zum Ditech, reserviere _im_ Geschäft einen Artikel über mein Handy oder
Notebook und bezahle es wenige Minuten später an der Kassa. Fernabsatzgeschäft
oder nicht?  


das beispiel kenne ich:

wenn du das so machst, wie du schreibst -> fernabsatz.
...sobald ein "persönlicher kontakt von angesicht zu angsicht vor vertragsschluss" stattgefunden hat, sieht das anders aus.
wenn man sich über 10m entfernung kurz ansieht, ist es kein persönlicher kontakt... aber je mehr kontakt du aufnimmst, desto ungünstiger fällt die rechtslage für dich aus.

lg,


                                                                                          
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Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen,
aber sie haben keinerlei Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!
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Re(3): DiTech - wo ist die Widerrufsbelehrung?
06.12.2011, 23:42:01

deine verachtung gegenüber einfachen leuten verursacht bei mir brechreiz


wenn du mich kennen würdest, wüsstest du, dass ich keinerlei prinzipielle verachtung gegenüber einer bestimmten sozialen oder bildungs-schicht habe.

allerdings muss ich schon sagen, dass ich es ab und zu als extrem unangebracht empfinde, wenn da in präpotenter weise ungehobelt die unwahrheit als geltendes recht postuliert wird ... und das OHNE, dass vorhergehend eine provokation durch den kunden vorangegangen ist.
und da ich mich meinem gegenüber, oder dem, eines anderen kunden, anpassen kann ... nehme ich mir heraus, zu denken - oder gegebenenfalls irgendwas in der richtung zu kommunizieren - dass ich den "trottel für ein dummes armloch halte" und nicht nur einfach der ansicht bin, dass er eben nicht wisse, was er da sagt.

warum sollten wir deine interpretation über das gesagte eines
richters des oghs als richtig bewerten.


du kannst dir auch eine pizza backen... ich habe nicht gesagt, was du sollst!

  ein ogh-richter oder was besseres als
die leute von etec bist wohl auch nicht  


vielleicht ist das mit der pizza - zu ungunsten des forums - wirklich keine schlechte idee für dich. ;-)

edit:
da du dich offenbar nur für dieses posting registriert hast, schließe ich daraus, dass du e-tec mitarbeiter (oder angestellter in einem ähnlichen umfeld) bist.
ich möchte mich entschuldigen, solltest du ein netter mensch sein, der andere nicht sofort präpotent und abschätzig behandelt, gemäß dem fall, dass sie dinge behaupten, die du anders siehst oder glaubst besser zu wissen.


                                                                                          
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06.12.2011, 23:51 Uhr - Editiert von athis, alte Version: hier
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Re(7): DiTech - wo ist die Widerrufsbelehrung?
07.12.2011, 13:35:16
schon in einführung der rechtswissenschaften lernt man, dass man geltendes recht - nicht einmal wenn beide parteien sich darüber einig sind - irgendwie ausser kraft setzt, in dem man eine handlung ähnlich gestaltet aber anders nennt.

es ist natürlich nicht direkt vergleichbar... aber wenn jemand getötet werden will(!), weil er zB eine unerträgliche unheilbare krankheit hat, kann man dies -in beiderseitigem einverständnis- trotz allem nicht durchführen, weil es von gesetzteswegen nicht gestattet ist, dass eine person einer anderen das leben beendet. ob man das sterbehilfe, reinkarnations-forschung oder sonst irgendwie nennt, ist total egal.

genauso kann man den bestellvorgang nicht einfach zur reservierung deklassieren, wenn eine sache, die für den fernabsatz geeignet ist und auch vom händler versendet werden würde, vom kunden (per internet, telefon, fax, bestellkarte) ausdrücklich zum kaufen gewünscht wird, aber nicht per lieferdienst zugestellt werden soll. natürlich muss das faktum bestehen, dass der kunde in dieser sache nicht schon persönlich mit dem verkäufer -von angesicht zu angesicht- in kontakt gestanden ist.

lg,

ps: wenn ich meine post-mittagessen-unkonzentriertheit überwunden habe, versuche ich vielleicht, die sätze etwas weniger holprig zu gestalten.


                                                                                          
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