Recoon mal wieder!
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Re(5): Recoon mal wieder!
13.12.2011, 18:45:54
Es ist alles möglich, oder kennst du die Garantieerklärung ?-)
Er kann Redcoon mit der Garantieabwicklung beauftragt haben...

§ 9b KSchG Vertragliche Garantie
(1) Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher, für den Fall der Mangelhaftigkeit der Sache diese zu verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst Abhilfe zu schaffen (Garantie), so hat er ...


Ein Beispiel: Garantiebedingungen

Sofern die Nachbesserung von der .... nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, werden wir innerhalb der oben genannten Garantiezeit entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, oder den an uns bezahlten Kaufpreis erstatten.
  

... und Redcoon kann den Umtausch einfach verweigern ;-)

§ 932 ABGB
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

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Ich glaube an das Gute im Menschen,
ich verlasse mich aber lieber auf das Schlechte in ihm.


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