Re(6): A1 hebt die Preise an und aendert die AGB
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.  Musterbrief Widerspruch  (mobilefriseurin am 23.01.2012, 19:02:34)
..  Re: Musterbrief Widerspruch  (mobilefriseurin am 23.01.2012, 19:03:59)
..  Re: Musterbrief Widerspruch  (Tintifax76 am 25.01.2012, 15:18:26)
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......
Re(6): A1 hebt die Preise an und aendert die AGB
25.01.2012, 12:23:37
Erst hatte ich gedacht, dass es sich möglicherweise um zwei Verträge handelt, der alte Vertrag aus Zeiten der Telekom (Internet/TV) und der A1 Vertrag (Mobiltelefonie), dann wäre es nicht so "einfach" ... der Post vor meinem letzten Post schreibt etwas von A1 Smart Kombi, das klingt nach einem Vertrag ... daher ...
Wenn es aber zwei Verträge gewesen wären, hätte man die Kündigung des Smart 2000 nicht akzeptiert, da man es aber grundsätzlich akzeptiert hat, gehe ich von einem Vertrag aus, soviel dazu.

Meines Erachtens ist es nicht zulässig, bei dem bestehenden Vertrag im Falle einer AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG eventuelle Abschlagszahlungen/Pönalen dennoch zu verrechnen.

§ 25 TGK Abs.(3)
(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ___KOSTENLOS___ zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.

Schliesslich sind die nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen Grund der Kündigung!

Aus diesem Grund habe ich ja in meinem Post zuvor Folgendes geschrieben:

"Schreib du widersprichst der Änderung der AGB, sollte der Widerspruch nicht akzeptiert werden, nehme ich von meinem Recht zur Sonderkündigung Gebrauch.
Damit hast du deinen Willen zur Fortführung des Vertrags (MVD) mit den "alten" AGB kundgetan. Es liegt nun an A1 dem geschlossenen Vertrag Folge zu leisten oder eben die Sonderkündigung zu aktzeptieren, ohne weitere Ansprüche!"  

Cheers Ray

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.  Widerspruch AGB - hier kurze Info  (pinaoat am 26.01.2012, 09:40:01)
 

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