E-TEC verkauft kaputte PC´s und verweigert den Umtausch
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E-TEC verkauft mir kaputten PC und verweigert den Umtausch. Auskunft: "Das ist gängige Praxis"
24.02.2012, 12:10:20
Ich habe am Mittwoch, den 22.02.2012 einen PC bei E-TEC gekauft. Daheim angekommen wollte ich das Gerät in Betrieb setzen.- Nichts! Komplett tot!
Daher wollte ich den PC gestern gegen einen neuen tauschen. Der Umtausch wurde mir jedoch verweigert.
Das nagelneue Gerät wird zur Reparatur eingesandt und nach etwa 10 Tagen kann ich es dann als gebrauchte reparierte Havarie abholen. Bezahlt habe ich jedoch das Geld für ein neues Gerät. Ganz abgesehen davon das ich nicht einsehe jetzt 10 Tage warten zu müssen bis ich den dringend benötigten PC abholen kann.
Daher meine Frage: "Ist so eine Vorgangsweise mit dem österreichischen Recht vereinbar?
Die "BringIn - Garantie" die eine kostenlose Reparatur garantiert kann doch nur auf Geräte zutreffen die während des Gebrauchs zu Schaden kommen. Ein funkelnagelneuer PC der von Beginn weg nicht funktioniert  müßte doch eigentlich problemlos umgetauscht werden.- Dachte ich zumindest bis gestern.
Eines jedoch steht für mich bereits jetzt fest: Finger weg von E-TEC. Die lasten ihre eigene Unzulänglichkeit zu 100% dem "dummen" Kunden an der gekauft hat!

  +++ UPDATE! +++ UPDATE! +++ UPDATE! +++ UPDATE +++ UPDATE! +++ UPDATE! +++

Sehr geehrter Gerhard ....,

Wir tauschen ihnen ihr Gerät (UNIQ Magic Gaming FX 4100) in Wien 20 aus da es bereits vor Kauf defekt war.  

Mit freundlichen Grüßen

Matthias ........

Niederlassungsleiter Wien 20

Businesskundenbetreuung

Nach Erhalt dieses Emails habe ich den PC heute in der Filiale abgeholt. Weil ich z.Zt. im Weinviertel bin kann ich das Gerät erst morgen auf funktionstüchtigkeit überprüfen. Bin jedoch guter Dinge. Vielleicht hat ja E-TEC das Gerät vor der Ausgabe überprüft. Die wollen mich wahrscheinlich auch so schnell nicht wiedersehen

+++ UPDATE! +++ UPDATE! +++ UPDATE! +++ UPDATE +++ UPDATE! +++ UPDATE! +++

Nach den ganzen Aufregungen der vergangenen Tage halte ich es für fair auch die weiter unten stehende Antwort des E-TEC Vertriebsleiters auf diesen thread hier wiederzugeben.

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Gleich vorne Weg eine Richtigstellung: selbstverständlich verkaufen wir nicht bewusst defekte PC-Systeme. Workstations aus unserer hauseigenen Fertigung (UNIQ) werden vor der Auslieferung laut unseren ISO 9001 Richtlinien auf Funktion geprüft und erst danach für den Verkauf freigegeben. Ausschließen kann man dabei jedoch nicht, dass die Produkte z.B. auf dem Transportweg in die Filialen einen Schaden erleiden.

Sollte ein Produkt bei Auslieferung defekt sein, so kann dies natürlich umgehend beanstandet werden. Unabhängig davon, ob es sich um ein UNIQ-System oder ein anderes Markenkomplettsystem handelt (hier gelten des Weiteren eigene DOA-Regelungen), muss dies jedoch noch vorher von einem Techniker überprüft werden.
Nach Rücksprache mit der Filiale Wien 20 war dies nicht umgehend möglich, da zur Stoßzeit am Freitag / Freitag Nachmittag alle Mitarbeiter ausgelastet waren. Ein sofortiger Umtausch war daher ohne entsprechende und angemessene Wartezeit von wenigen Stunden leider nicht möglich.

Wir bedauern dass Ihnen durch diese Umstände etwaige Unannehmlichkeiten entstanden sind und würden uns freuen, Sie weiterhin als Kunden begrüßen zu dürfen.

M..... K....
Vertriebsleiter

lg, nowhereman
29.02.2012, 00:12 Uhr - Editiert von nowhereman1961, alte Version: hier
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Re(6): E-TEC verkauft kaputte PC´s und verweigert den Umtausch
25.02.2012, 08:48:50
2) wissen jetzt alle die es bisher noch nicht wußten das E-TEC doa-Geräte
nicht um- bzw. austauscht und daher erhebliche Unannehmlichkeiten für den
Kunden entstehen.

1. Bei einem BtO-Rechner handelt es sich um "Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden". Die sind nicht so einfach "austauschbar".
2. Das Gewährleistungsrecht spricht von der Wahlmöglichkeit des Konsumenten (bist du einer oder hast du als Unbternehmen gekauft?) zwischen "Verbesserung" und "Austausch", vobei das Gesetz
- a) dem Wortlaut nach von
§ 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder
Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts
(Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen,
es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
spricht
- b) zwar von einem ein Austausch, aber nicht von einem Sofortaustausch spricht. Die Zeit, als mangelhaft deklarierte Waren zu prüfen, muss der Händler bekommen.
- c) bei einer "Raparatur" eines PCs notwendigerweise defekte Teile ohnehin gegen neue getauscht werden (müssen). Ich kenne keinen Händler mehr, der technisch so ausgestattet ist, dass er Multilayerplatinen selbst löten könnte. Und ich kennen schon gar keinen, der das täte, wo er doch selbst von seinem Vorlieferanten Austausch, der eben ein paar Tage dauern kann, bekäme.

Also ist die Vorgehensweise, wie du sie beschrieben hast, nicht nur gedeckt, sondern auch nicht deiner formulierten Kritik entsprechend. Die Vorgehensweise bei BtO-Produkten zeigt nichts über die Vorgehensweise bei Fertigprodukten auf, also ist dein Folgeschluss, "das E-TEC doa-Geräte
nicht um- bzw. austauscht" auch falsch.
  
Euer CWsoft
Unser zweites Buch ist fertig: http://weinzettl.info/content/page/canyons.html
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Re(3): E-TEC verkauft kaputte PC´s und verweigert den Umtausch
24.02.2012, 17:10:05
§ 932 ABGB

(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.

(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

http://www.jusline.at/932_ABGB.html

Cheers Ray



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Re(8): E-TEC verkauft kaputte PC´s und verweigert den Umtausch
25.02.2012, 23:44:53
Wahrscheinlich vielleicht, aber deswegen nicht unbedingt gesetzeskonform ...
(wenn der Kunde Austausch statt Nachbessern wählt)


Der Kunde kann nicht "wählen" er kann "fordern", das ist ein kleiner aber feiner unterschied, die Ablehnung der forderung ist noch nicht gegen das Gesetz, dem Kunden steht es frei wenn ihm der gegenvorschlag des Händlers nicht gefällt ein Gericht anzurufen und das entscheiden zu lassen. (und es darauf ankommen zu lassen wäre von beiden seiten mehr als bescheuert.)

Sehr wahrscheinlich kann der Kunde das nicht.

bei geräten mit standardkomponeneten ist es nicht nur unwahrscheinlich sondern defaco unmöglich, wie gesagt technisch, eine Unterscheidung über die diversen Seriennummern wäre natürlich möglich.

Da wäre ich mir nicht so sicher, kommt darauf an wie der Richter an dem Tag
"gefrühstückt" hat.

darum habe ich auch sehr bewusst das wort "unmöglich" vermieden;-)

Ich denke, das wäre im Sinne der "Kundenpflege" vielleicht besser gewesen,
wenn auch nicht Sofortaustauch, dann wenigstens innerhalb von 24 Std. nach
Prüfung (wenn kein Verschulden des Kunden vorliegt und das Austausch-Gerät
langernd ist).


Das unterschreib ich sofort, und so bin ich es beim Etec auch eigentlich gewöhnt, zumindest in Linz
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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kommt schon, 5000 Posts und grad mal drei Einträge ins Gästebuch..das geht besser!
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Re(7): E-TEC verkauft kaputte PC´s und verweigert den Umtausch
04.03.2012, 13:33:25
aber wenn man schon das Mundwerk so weit aufreißt

Du musst es wissen, in diesem Punkt hast hier deine Kompetenz ausreichend unter Beweis gestellt.

Mein erstes Posting zu diesem Thema war am 25.02 21:17 und dort habe ich explizit bereits vom Unterschied zwischen Austausch und Sofortaustausch geschrieben.

Ja, und? Das ist mir nicht entgangen. Ich habe das bereits um 08:48 des selben Tages getan.

Aber zurück zu unseresm Subthread - da ist die Baumstruktur doch recht hilfreich. ;)

c.banhegyi (nicht der betroffene Kunde übrigens) hatte behauptet, dass der Kunde die Wahl zwischen Austausch oder Reparatur hat:
Für mich ist auch die Gesetzlage inkl. Stellungnahme der AK klar: der Kunde hat die Wahl ob Austausch oder Reparatur.

Und so ist es auch. Dass er Sofortaustausch bei DOA erwartet, ist eine zweite Geschichte, auf die ich schon weiter oben hingewiesen habe.

Du hingegen hast - sehr persönlich werdend und aggressiv widersprochen:
Sehr interessant - dir ist die Gesetzeslage klar, weil du einen abgetippten Bericht der AK liest wo nicht einmal eine Quellenangabe zu dem entsprechenden Gesetzestext angeführt wird, das Wort ODER bedeutet für dich der Händler MUSS austauschen und du glaubst unreflektiert was jemand auf GH schreibt den seine Schwester beim PC Kauf berät und dabei auf Amazon verweist. Respekt, so fällt der mündige Konsument von heute seine Kaufentscheidungen.


Und ja doch, der Händler MUSS austauschen, wenn der Kunde diese Option zieht. Deshalb habe ich dir darauf geantwortet:
Gut, für dich habe ich mein Posting von oben rausgesucht: https://forum.geizhals.at/t786137,6736120.html#6736120

Und es ist hier tatsächlich vom Recht des Kunden die Rede, selbst zu wählen, ob er Reparatur oder Austausch - nicht sofort - bevorzugt. Es gibt hier durchaus noch ein paar Haken und Ösen, die ich auch schon angeführt habe.

Und in meinem Fall ist das nicht "unreflektierter Glaube", sondern jahrelange berufsmäßige intensive Beschäftigung und Erfahrung mit dieser Materie. ;)

Darin fandest du auch einen Link zu meinem ursprünglichen Posting, in dem ich auch auf die Einschränkungen (von Gesetzes wegen kein <iSofortaustausch) hingewiesen habe.

Nachdem ich Chronologie und Inhalte in einem Posting auch für dich übersichtlich zusammengestellt haben, werde ich diesen Subthread von meiner Seite beenden. Kann ja nichts Sinnvolles bzw. für den TE Nutzbares mehr nachkommen. Und die Pflege des eigenen Egos fällt für mich nicht unter "sinnvollen Aufwand".

Schönen Sonntag noch.
  
Euer CWsoft
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Re(4): selbst konfiguriertes system?
25.02.2012, 23:58:40
Aus dem Gesetzestext ist in der Tat keine Wertung zwischen Austausch und Nachbesserung zu ersehen, allerdings spricht der Gesetzestext davon, dass der Übernehmer - nur der Übernehmer - Austausch oder Nachbesserung verlangen darf - ganz deutlich verlangen und nicht vorschlagen!
Eine Sanktionierungsandrohung, wenn der Übergeber dies ablehnt ist aus dem Gesetzestext nicht zu erkennen, bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass es automatisch rechtes ist.  
Für die Auslegung des §932 ist eine nähere Ausformulierung für "Fertigsysteme" wohl auch nicht notwendig, eine Judikatur allerdings würde weiterhelfen.
Der Gang zu Gericht bleibt dem Kunden in jedem Fall frei, obgleich hier der Händler die Meinung dann scheinbar doch "geändert" hat.  

Zum Nachteil sei gesagt: Hat der Händler die Ware für einen Austausch lagernd und eine Reparatur dauert drei Wochen, dann liegt hier eindeutig ein Nachteil für der Kunden vor. Wenn der Austausch allerdings, weil neu bestellt werden muss drei Wochen dauert, während z.B. ein loses Kabel vor Ort die Nachbesserung unverzüglich zuläßt, dann besteht kein Nachteil.
Diese beiden "fiktiven" Fälle zeigen, dass für den Kunden Nachteile oder Vorteile bei beiden Möglichkeiten - Austausch und Nachbesserung - vorliegen können, daher ist die generelle Aussage "ohne Nachteil" sicher nicht "allgemeingültig".

Cheers Ray

26.02.2012, 00:12 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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Re: E-TEC verkauft kaputten PC und verweigert den Umtausch. Auskuft: "Das ist gängige Praxis"
27.02.2012, 13:36:26
Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

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Sollte ein Produkt bei Auslieferung defekt sein, so kann dies natürlich umgehend beanstandet werden. Unabhängig davon, ob es sich um ein UNIQ-System oder ein anderes Markenkomplettsystem handelt (hier gelten des Weiteren eigene DOA-Regelungen), muss dies jedoch noch vorher von einem Techniker überprüft werden.
Nach Rücksprache mit der Filiale Wien 20 war dies nicht umgehend möglich, da zur Stoßzeit am Freitag / Freitag Nachmittag alle Mitarbeiter ausgelastet waren. Ein sofortiger Umtausch war daher ohne entsprechende und angemessene Wartezeit von wenigen Stunden leider nicht möglich.

Wir bedauern dass Ihnen durch diese Umstände etwaige Unannehmlichkeiten entstanden sind und würden uns freuen, Sie weiterhin als Kunden begrüßen zu dürfen.

Marco Krankl
Vertriebsleiter

Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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Re(6): E-TEC verkauft kaputten PC und verweigert den Umtausch. Auskuft: "Das ist gängige Praxis"
27.02.2012, 16:41:15
Naja, tatsächlich hat man mir gesagt das der PC zur Reparatur eingesandt wird. Abzuholen wäre er dann in ca. 10 Tagen. Über den Status der Reparatur könne ich mich über eine Hotline informieren.
Einen oder auch zwei Tage Frist zur Überprüfung des Gerätes auf vom Kunden verursachten Schäden wären, wenn auch unangenehm, kein Grund für einen thread auf Geizhals gewesen. Das der Händler den Schaden und die Angaben des Kunden erst prüfen will bevor er umtauscht hätte selbst ich einsehen müssen. Dieses Angebot wurde mir jedoch in der Filiale nicht unterbreitet. Vielmehr bestand man ebenso höflich wie bestimmt auf eine Einsendung mit der damit verbundenen Wartezeit. Weil ich in dem immerhin halbvollen Ladenlokal keinen (wahrscheinlich wirkungslosen) Eklat provozieren wollte bin ich von Dannen gezogen.
Mag ja sein das es sich um ein Kommunikationsproblem zwischen Geschäftsleitung und Verkauf handelt, wie die verschiedenen Reklamationsfälle gehandhabt werden sollten. So wie sich die Sachlage jetzt darstellt wäre die korrekte Vorgehensweise des Verkäufers nämlich gewesen mir mitzuteilen das das doa-Gerät nach kurzer Begutachtungsfrist umgetauscht wird. Tja,- knapp vorbei.

Das E-TEC prompt auf meinen thread reagiert hat und das Problem zu meiner 100%igen Zufriedenheit gelöst hat plus der Tatsache das ich hier viele positive Meinungen von E-TEC wiedergefunden habe relativiert mein persönliches Bild natürlich ebenfalls. Ist wohl schlicht und einfach nur "dumm gelaufen".
lg, nowhereman
27.02.2012, 17:38 Uhr - Editiert von nowhereman1961, alte Version: hier
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Re(2): E-TEC verkauft kaputten PC und verweigert den Umtausch. Auskuft: "Das ist gängige Praxis"
27.02.2012, 17:59:32
Tolles Marketing Geschwafel ... Wir bedauern, blablabla, Einzelfall, blablabla, etwaige Unannehmlichkeiten, blablabla ...

Wäre interessanter zu wissen, warum soetwas überhaupt passieren kann, da Ecotec Computer ja überall mit der ISO9001 Zertifizierung wirbt.

Wie kann ein von euch selbst unter strengsten ISO-Richtlinien zusammengestellt und gebautes Gerät ein DOA Fall sein? Sofern kein Transportschaden vorlag (was aus keinem der Postings hervorgeht), kann man nur davon ausgehen, dass entweder:
- Testkriterien versagt haben oder
- Testkriterien ignoriert wurden.

In beiden Fällen sollte man als größerer Anbieter zusehen, dass sowas nicht passiert.

Bitte nicht falsch verstehen: das ist jetzt kein Diss gegen E-Tec sondern eine Feststellung aus der Kommunikation heraus - im Endeffekt wird das eigentliche Problem (Warum ist das Gerät überhaupt ein DOA-Artikel geworden?) vollständig ignoriert.

Erinnert ein wenig an o2 in Deutschland - http://wir-sind-einzelfall.de/2011/11/worum-gehts/#more-116  ...
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Gegenargument ? Brauch ich ned - ich bin doch selber dagegen :)

Es gibt heutzutage nur noch zwei Möglichkeiten, reich zu werden:
Entweder mit sechs Richtigen - oder mit dem richtigen Sex :)

Die Definition von FSK:
FSK 12: Der Held kriegt das Mädchen
FSK 16: Der Böse kriegt das Mädchen
FSK 18: Jeder kriegt das Mädchen

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