Drei-Like-Home funktioniert ab 1.4. nicht mehr für UK und Australien - Rücktrittsgrund?
Geizhals » Forum » Telekommunikation » Drei-Like-Home funktioniert ab 1.4. nicht mehr für UK und Australien - Rücktrittsgrund? (23 Beiträge, 1575 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Drei-Like-Home funktioniert ab 1.4. nicht mehr für UK und Australien - Rücktrittsgrund?
28.02.2012, 21:42:56
Nebenleistung, das ist so ein "wackeliges" Feld, in Deutschland gab es schon Fälle, da hat sich der Anbieter versucht mit Nebenleistung aus der Affäre zu ziehen, das hat aber nicht immer geklappt.

Ich habe in den AGB nichts über 3likehome gefunden, das bedeutet aber nicht, dass 3likehome, da ja auch aktiv damit geworben wird, ein klarer Vorteil für den Kunden.
Man könnte ja auch anbringen, Drei hat verabsäumt, sein Angebot von 3likehome näher zu definieren und möglicherweise auch einzuschränken, das hat man zwar versucht, indem man geschrieben hat, dass sich die Länderliste ändern kann, aber eben nicht, was im Fall des Falles mit einer Verschlechterung für den Kunden dann so auf sich hat, dass dies eben keine außerordentliche Kündigung berechtigt.

Im Prinzip vermutet man unter 3likehome auch eher so etwas wie eine Nebenleistung, außer der Kunde hat Drei vor allem auch wegen 3likehome genommen (hier Australien), da könnte man dann aber auch kontern, wieso dafür dann nicht eine Wertkarte. Der Kunde muss ja keine Wertkarte nehmen, wenn er eben 3likehome auch ohne Wertkarte bekommen kann. Die Möglichkeit damit vielleicht aus dem Vertrag zu kommen, würde aber damit einhergehen, dass der Kunde 3likehome bereits "intensiv" genutzt hat und dies seinerseits nachweisen kann.

Das wäre aber allerdings dann wohl eher ein Fall für den Anwalt, Gericht oder zumindest die Schlichtungsstelle der RTR.
Ich würde aber diesen Weg (wohl eher nur RTR), wenn überhaupt, nur anraten, wenn 3likehome in Australien bereits intensiv ... also nicht nur einmal, sondern regelmäßig genutzt wurde und vor allem nicht, weil man es jetzt eigentlich nutzen wollte.

Alles dennoch sehr, sehr wackelig ...  

Cheers Ray

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Drei-Like-Home funktioniert ab 1.4. nicht mehr für UK und Australien - Rücktrittsgrund?
29.02.2012, 00:46:17
Dass der Kunde eigentlich "jetzt" erst das Angebot wahrnehmen wollte, genau zu dem Zeitpunkt, zu dem es schon nicht mehr angeboten wurde. ----> Ausrede  

"Wie jetzt gibt's das Angebot nicht mehr, grad jetzt aber wollt ich's nutzen" ... wenn man es allerdings schon intensiv, also regelmäßig genutzt hat, kann man es eher glaubhaft nachweisen, dass die Wahl eines Drei Tarifs größtenteils eben wegen des 3likehome getroffen wurde, ich schmeiße mal den Begriff "Gewohnheitsrecht" ein, obwohl das Gewohnheitsrecht keine eigene Norm beinhaltet, allerdings vor Gericht eine "gewisse" Gewichtung zu haben vermag.

Als Beispiel:
Kunde A nimmt sich einen fixen Breitband-Internetanschluss, über fünf Monate surft er immer zwischen 7-8 Mbit/s, aus nicht unbekannten Gründen protokolliert er eben diese Geschwindigkeit über genau diesen Zeitraum, nie kommt er unter 7 Mbit/s, plötzlich von einem Tag auf den Anderen ist der Speed nur mehr bei rund 800 kbit/s.
Er fordert den Anbieter auf den alten "gewohnten" Zustand wiederherzustellen, der Anbieter kommt dem nicht nach. Kommt er nun aus dem Vertrag mit MVD von 12 Monaten frühzeitig ohne Abschlag heraus? Er hat durchaus keine schlechten Chancen, denn nach einer durchaus langen Zeit bekommt er eine wesentlich schlechtere Leistung als schon zu Beginn des Vertrags, vorausgesetzt der Fehler liegt nicht beim Kunden, also in dessen Verantwortungsbereich.
Anders allerdings gestaltet es sich, wenn der Kunde vom ersten Tag an nur 800 kbit/s bekommt, denn in Österreich ist Breitband rechtlich schon bei 144kbit/s gegeben ... klar, das ist lächerlich ...
Im ersten Fall ist es während der Vertragszeit eine wesentliche Leistungsverschlechterung, im zweiten Fall ist es von Anfang an "schlecht", aber deckt die gesetzliche Anforderung von Breitband. Beim ersten Fall auch, aber da ist eben die "Verschlechterung" ausschlaggebend.
Sehr wahrscheinlich ist, dass der Kunde eine Vertretung benötigt, Anwalt oder die Schlichtungsstelle bei der RTR ... oder Konsumentenschutz ... aber ich sag eher Anwalt und das zahlt sich aber dann oft nicht aus ...  

Cheers Ray

PS: Keine Gewähr! ;-)

29.02.2012, 00:51 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung