Re(3): Drei-Like-Home funktioniert ab 1.4. nicht mehr für UK und Australien - Rücktrittsgrund?
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Re(3): Drei-Like-Home funktioniert ab 1.4. nicht mehr für UK und Australien - Rücktrittsgrund?
29.02.2012, 00:46:17
Dass der Kunde eigentlich "jetzt" erst das Angebot wahrnehmen wollte, genau zu dem Zeitpunkt, zu dem es schon nicht mehr angeboten wurde. ----> Ausrede  

"Wie jetzt gibt's das Angebot nicht mehr, grad jetzt aber wollt ich's nutzen" ... wenn man es allerdings schon intensiv, also regelmäßig genutzt hat, kann man es eher glaubhaft nachweisen, dass die Wahl eines Drei Tarifs größtenteils eben wegen des 3likehome getroffen wurde, ich schmeiße mal den Begriff "Gewohnheitsrecht" ein, obwohl das Gewohnheitsrecht keine eigene Norm beinhaltet, allerdings vor Gericht eine "gewisse" Gewichtung zu haben vermag.

Als Beispiel:
Kunde A nimmt sich einen fixen Breitband-Internetanschluss, über fünf Monate surft er immer zwischen 7-8 Mbit/s, aus nicht unbekannten Gründen protokolliert er eben diese Geschwindigkeit über genau diesen Zeitraum, nie kommt er unter 7 Mbit/s, plötzlich von einem Tag auf den Anderen ist der Speed nur mehr bei rund 800 kbit/s.
Er fordert den Anbieter auf den alten "gewohnten" Zustand wiederherzustellen, der Anbieter kommt dem nicht nach. Kommt er nun aus dem Vertrag mit MVD von 12 Monaten frühzeitig ohne Abschlag heraus? Er hat durchaus keine schlechten Chancen, denn nach einer durchaus langen Zeit bekommt er eine wesentlich schlechtere Leistung als schon zu Beginn des Vertrags, vorausgesetzt der Fehler liegt nicht beim Kunden, also in dessen Verantwortungsbereich.
Anders allerdings gestaltet es sich, wenn der Kunde vom ersten Tag an nur 800 kbit/s bekommt, denn in Österreich ist Breitband rechtlich schon bei 144kbit/s gegeben ... klar, das ist lächerlich ...
Im ersten Fall ist es während der Vertragszeit eine wesentliche Leistungsverschlechterung, im zweiten Fall ist es von Anfang an "schlecht", aber deckt die gesetzliche Anforderung von Breitband. Beim ersten Fall auch, aber da ist eben die "Verschlechterung" ausschlaggebend.
Sehr wahrscheinlich ist, dass der Kunde eine Vertretung benötigt, Anwalt oder die Schlichtungsstelle bei der RTR ... oder Konsumentenschutz ... aber ich sag eher Anwalt und das zahlt sich aber dann oft nicht aus ...  

Cheers Ray

PS: Keine Gewähr! ;-)

29.02.2012, 00:51 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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