Hilfe bei Garantiehandhabung.....
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Re: Hilfe bei Garantiehandhabung.....
04.03.2012, 19:37:21
Fakt:
Ich hab mir Ende September ein Lenovo Tablet der Thinkpad Reihe gekauft. Nun
ist es kaputt. Es geht nicht mehr an. Es hat innerhalb der 5 Monate nur
Probleme gemacht. Jetzt würde ich es gerne irgendwie "loswerden".

Fakt: Das Gerät befindet sich noch innerhalb der Gewährleistungspflicht, noch dazu noch innerhalb der ersten sechs Monate, die zusätzliche Vorteile für Konsumenten bringt.

Also - wenn du nicht Firma, sondern privater Konsument bist - lass dich ja nicht mit "Einsendung auf Garantie" o.ä. ein! Bestehe auf deinen Rechten, die dir das Gesetz einräumt. Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Pflicht für den Verkäufer, du brauchst dich also keinesfalls mit Kulanz des Herstellers im Rahmen der Garantieleistung auseinanderzusetzen. In Österreich hast du es auch nötigenfalls wesentlich leichter, deine Ansprüche bei Gericht durchzusetzen - im Garantiefall kannst du das vergessen - außer der Garantiegeber verweigert die Vertragspflichten; und selbst dann wird es extrem mühsam bis unmöglich, wenn der Garantiegeber im Ausland sitzt.

Dazu ein Posting, das ich unlängst in einen anderen Thread gestellt habe:
https://forum.geizhals.at/t786137,6736120.html#6736120

Gilt analog natürlich auch für BA Computer.

EDIT: Eine Rückgabe ist aber auch im Gewährleistungsfall erst nach erfolgloser Verbesserung im Zuge einer Wandlung möglich. Das bedeutet, dass du hinsichtlich eines Austauschs auf ein anderes Gerät auch auf die Kulanz des Verkäufers (Händlers) angewiesen bist. Und so ein Austausch wird auf großen Widerstand stoßen - schon aus kommerziellen Gründen.
  
Euer CWsoft
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04.03.2012, 19:40 Uhr - Editiert von CWsoft, alte Version: hier
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Re(3): Hilfe bei Garantiehandhabung.....
04.03.2012, 21:15:44
Das heißt er tauscht mir das sofort aus...wenn er eines auf Lager hat? Bzw. untersucht es und tauscht es dann aus....? Oder versteh ich was falsch?

Bitte lies mein verlinktes Posting! Da steht das alles bereits drin. Es grämt mich ein wenig, dass ich mir seit Jahren die Hand zu diesem Thema fusselig schreibe, Original-Gesetzestexte zur Verfügung stelle etc. - und keiner liest sie.

Der Verkäufer muss die Zeit haben, deine beanstandeten Mängel ordentlich zu prüfen. Und er wird - weil das für ihn wenig Arbeit und Einsatz kostet, dich mit "Garantie" abzuspeisen. Dann ist er aus dem Schneider und du kannst warten, bis du schwarz wirst.

Bei Gewährleistung hat er maximal zwei bis drei Wochen Zeit, mehr würde ihm auch ein Richter nicht anerkennen. D.h., du solltest nach den ersten zehn Tagen schriftlich eine Nachfrist stellen, diese mit maximal weiteren zehn Tagen befristen und danach ohne Verzug auf Erfüllung der Gewährleistung klagen - weil sonst dauert das ewig.

Bei Garantieleistung brauchst du dir das gleich alles nicht antun, weil ziemlich sinnlos.

Nachdem du anscheinend wenig Ahnung von Konsumentenrechten hast, hier noch zwei Links: In einem findest du die für dich wichtigsten Gesetzestexte im Original (jeweil nur wenige Seiten und halbwegs verständlich geschrieben. Im anderen einen kleinen Leitfaden, was in solchen Fällen läuft - und was nicht:
http://www.warp2search.at/forum/threads/konsumentenrechte.59/
http://www.warp2search.at/forum/threads/gew%C3%A4hrleistung-und-garantie-im-alltag.438/
  
Euer CWsoft
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