Rugasport- dubioser Sportartikelshop mit unseriösen Geschäftsmethoden
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Erfahrungen mit Rugasport- Finger weg!!!
22.03.2012, 14:01:00
Wenige Tage nachdem ich meine Bewertungen online gestellt habe, meldete sich überraschenderweise doch noch jemand vom Rugasport Kundenservice per Mail bei mir.
Nachdem sich offenbar ein Vertreter meine Schuhe nochmals angesehen habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass sie „selten getragen“ wurden, bot man mir die Rückerstattung des Restbetrags vom kompletten Kaufpreis + Rücksendekosten an, sobald auf allen Portalen sämtliche Bewertungen gelöscht wurden.
Nach einem Telefonat mit der Geschäftsführung einigten wir uns darauf, dass ich v.a. die geschäftsschädigenden Aussagen die mir ein Hersteller bzw. dessen deutscher Vertrieb dessen Artikel Rugasport verkauft gemacht hat komplett löschen würde.
Ebenso solle ich die evtl. zu „eindeutigen/zweideutigen“ Passagen ändern.
Hier also mein abgeänderter Bericht:

Normalerweise schaue ich mir vor dem Kauf im Internet den Händler genau an.
Nicht nach dem Motto „Der liefert tatsächlich Ware gegen Geld- Super Shop“.

Am 18.12.2011 habe ich aufgrund des Vorweihnachtsstress diese Regel mißachtet, habe bei Rugasport bestellt und bin dafür prompt übel bestraft worden.
Bereits bei der Lieferung meiner bestellten Salomon Schuhe gab’s Schwierigkeiten.
Rugasport lieferte nicht wie eigentlich von Paypal vorgeschrieben an die dort hinterlegte Adresse, ich musste den Ärger ausbaden.
Reaktion von Rugasport- „Interessiert uns nicht“, bei Rücksendung hätte so oder so ich die Kosten übernehmen müssen.

Knapp 3 Monate später, Anfang März 2012 entdeckte ich ein kleines Loch im Obermaterial des rechten Schuhs.
Die Schuhe waren kaum getragen, sahen fast aus wie neu.
Das Loch war exakt an der Stelle, an der das Salomon Schnürsystem einen scharfen spitzen Grat aufwies der bei jedem Schritt leicht in den Schuh schnitt.

Ich reklamierte den Schaden umgehend, mailte vorab ein Foto davon und wurde aufgefordert die Schuhe auf eigene Kosten einzuschicken.

2 Tage später erhielt ich ein „großzügiges“, lapidares „Kulanzangebot“, Kaufpreis (105 Euro) abzüglich eines „Gebrauchsvorteils“= 78,75 Euro.
Für einen fast neuwertigen Schuh der einen eindeutigen Verarbeitungfehler besaß?
Keinerlei Aussage zum Schaden selber und warum man mir nicht einen neuen Schuh anbietet bzw. die Angelegenheit an den Hersteller weiterleitet.
So sieht für mich zumindest normaler Kundenservice im Fall einer Sachmängelhaftung üblicherweise aus.
Ich lehnte dieses Angebot erstmal ab und machte meine gesetzlichen Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend, bat um Klärung der Angelegenheit, sowohl per Mail als auch per Telefon.
Nur ist die auf der Site im Impressum angegebene „Service Nummer“ offenbar  grundsätzlich nicht besetzt, ich versuchte mehrmals Kontakt aufzunehmen- keine Chance, nur ein AB.
Auch mehrere Bitten um Rückruf blieben unbeantwortet.
Nachdem ich kurz im Internet recherchiert hatte, fand ich eine Vielzahl von Berichten mit ähnlichen Beschwerden bei Reklamationen.
Mittlerweile hatte mir auch der Salomon Customer Service mitgeteilt, dass Rugasport dort nicht „gelistet“ sei, man könne mir nicht groß weiterhelfen.
Ich hatte Salomon Fotos der Schuhe gesandt die man freundlicherweise begutachtete, laut deren Auskunft „sollte der Schuh normalerweise anstandslos ersetzt werden“.
Also wenn sogar der Hersteller bzw. dessen deutscher Vertrieb dies bestätigt?
Ich teilte dies ebenfalls Rugasport mit, bat um eine Erklärung- keinerlei Reaktion.
Nachdem ich nicht ewig auf neue Schuhe verzichten und wegen 32 Euro keinen Rechtsanwalt einschalten wollte, erklärte ich Rugasport man möge eine schnelle Entscheidung treffen, Kulanzangebot oder seriöse Gewährleistung/Sachmängelhaftung, in diesem Fall Rückerstattung des kompletten Kaufpreises.
An einer Lieferung einer mangelfreien Sache, also neuer Schuhe hatte ich unter den gegebenen Umständen und Erkenntnissen keinerlei Interesse mehr.
Ich stellte klar, dass ich auf jedem Fall meine Erfahrungen mit dem Shop und dessen Verhalten in dieser Angelegenheit anderen Kaufinteressenten mitteilen würde.
Ich habe alles in meiner Macht stehende versucht, eine vernünftige und eigentlich vollkommen übliche Gewährleistung zu erhalten. Nach nicht einmal 3 Monaten!
Ein paar Tage später war der Kulanzbetrag auf meinem Konto.
Bis dahin hat Rugasport jegliches Angebot die Angelegenheit einvernehmlich zu klären verweigert.
Mein Fazit: Finger weg, wenn bereits nach so kurzer Zeit bei einem so eindeutigen Verarbeitungsmangel eine derart „unkulante“ Kulanzzahlung angeboten wird.
Vorab evtl. auch beim Hersteller nachfragen, inwieweit man von deren Seite bei Problemen weiterhelfen kann, ob Support von dieser Seite zu erwarten ist.
Ich kann Rugasport jedenfalls niemandem weiterempfehlen obwohl ich mittlerweile meine gesamten Kosten ersetzt bekommen habe.
Warum man nicht frühzeitig den Kontakt mit dem Kunden sucht und von Anfang an vernünftigen Kundenservice bietet, erst nach negativen Bewertungen zum Dialog bereit ist?


29.03.2012, 00:20 Uhr - Editiert von DEGchris, alte Version: hier
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Re(2): Rugasport- dubioser Sportartikelshop mit unseriösen Geschäftsmethoden
26.03.2012, 13:18:28
Kannst du die von dir beschriebenen Regelungen mit Quellen belegen?


Wenn die Schuhe einen Mangel haben, kann der Händler innerhalb einer (auch
von dir) gesetzten, branchenüblichen Zeitspanne die Ware 2x reparieren oder
gegen das idente Produkt tauschen.

Der Kunde hat m.E. die Wahl zwischen Reparatur und Austausch. Nur wenn die vom Kunden gewählte Option unverhältnismäßig ist, kann der Verkäufer auch die andere Option wählen.
Schlägt der Verbesserungsversuch fehl, so kommt es zu den sekundären Gewährleistungsbehelfen. M.E. ein 2. Versuch nicht notwendig.

.Kann er nicht reparieren/ident tauschen, hast du
die Wahl, ob du den Kaufvertrag wandeln willst (= Geld retour), ein
höherwertiges Produkt ohne Aufpreis, Gutscheine oder einen erneuten
Reparaturversuch.

Bei den sekundären Gewährleistungsbehelfen hat der Kunde aber keine Wahlmöglichkeit, denn diese richten sich nach der Art des Mangels. Ist dieser erheblich, so wird der Vertrag gewandelt, d.h. der Kunde bekommt sein Geld gegen Ware zurück. Ansonsten wird der Preis um den "Wert" des Mangels gemindert.
Ein höherwertiges Produkt, Gutscheine oder eine weiterer Reparaturversuch kann zwar vereinbart werden, ist jedoch nicht im Gesetz zwingend vorgeschrieben.

Die Kosten für einen etwaigen Versand muß man allerdings
selbst tragen, wenn die 14 Tage vom Fernabsatzgesetz abggelaufen und der
Warenwert unter 40€ sind.

Was hat das Gewährleistungsrecht mit dem Widerrufsrecht beim Fernabsatz zu tun?
Das sind zwei komplett verschiedene Dinge.
Bei gerechtfertigten Gewährleistungsansprüchen hat der Verkäufer die Kosten dafür (auch Versandkosten) zu tragen.

In deinem Fall kannst du aber auch über PayPal dein
Geld rückfordern. Die dafür notwendigen Behaltezeiten dürften überschritten
sein, wodurch PayPal aktiv werden kann.  

M.E. ein sehr gefährlicher Weg, seine Ansprüche durchzusetzen.
Denn der Vertrag wurde ja schon mal ordnungsgemäß erfüllt. Wenn man jetzt, ohne Inanspruchnahme des Gewährleistungsrechts von Paypal das Geld zurückholen lässt, gerät man in Zahlungsverzug und der Verkäufer kann dann entsprechende Maßnahmen setzen.

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Re(3): Rugasport- dubioser Sportartikelshop mit unseriösen Geschäftsmethoden
29.03.2012, 03:52:24
Kannst du die von dir beschriebenen Regelungen mit Quellen belegen?

Wirtschaftskammerzeitung vor wenigen Monaten. Da ist für Unternehmer öfters eine interessante Beilage drin, wo das alles erklärt wird. Ist besser, als zu raten, was ihrer Meinung nach stimmen könnte.

Der Kunde hat m.E. die Wahl zwischen Reparatur und Austausch. Nur wenn die vom
Kunden gewählte Option unverhältnismäßig ist, kann der Verkäufer auch die
andere Option wählen.Schlägt der Verbesserungsversuch fehl, so kommt es zu den
sekundären Gewährleistungsbehelfen. M.E. ein 2. Versuch nicht notwendig.Bei
den sekundären Gewährleistungsbehelfen hat der Kunde aber keine
Wahlmöglichkeit, denn diese richten sich nach der Art des Mangels. Ist dieser
erheblich, so wird der Vertrag gewandelt, d.h. der Kunde bekommt sein Geld
gegen Ware zurück. Ansonsten wird der Preis um den "Wert" des Mangels
gemindert.Ein höherwertiges Produkt, Gutscheine oder eine weiterer
Reparaturversuch kann zwar vereinbart werden, ist jedoch nicht im Gesetz
zwingend vorgeschrieben.

In der Praxis kann kaum ein Kunde wählen, ob repariert oder getauscht wird, weil einfach die Fachkenntnis meist fehlt. Der 2. Reparaturversuch wird idr vom Händler vermieden, um dem Kunden einer evtl gewünschten Wandlung vorzugreifen und den Gewährleistungsfall auch im Sinne des Kunden schneller abzuschließen.

Was hat das Gewährleistungsrecht mit dem
Widerrufsrecht beim Fernabsatz zu tun?Das sind zwei komplett verschiedene
Dinge. Bei gerechtfertigten Gewährleistungsansprüchen hat der Verkäufer die
Kosten dafür (auch Versandkosten) zu tragen.

Versandhändler regeln normalerweise den Rückversand lt Fernabsatzgesetz recht unkompliziert. Wenn ein transportables Produkt aber lokal gekauft wird, und der Händler in den AGB den Übergabeort mit dem Geschäftsstandort definiert hat, dann muß der Käufer den Artikel zur Mängelbeseitung auch dorthin zu seinen Kosten bringen.

PayPay-Meldung: M.E. ein sehr gefährlicher Weg,
seine Ansprüche durchzusetzen.Denn der Vertrag wurde ja schon mal
ordnungsgemäß erfüllt. Wenn man jetzt, ohne Inanspruchnahme des
Gewährleistungsrechts von Paypal das Geld zurückholen lässt, gerät man in
Zahlungsverzug und der Verkäufer kann dann entsprechende Maßnahmen setzen.

Ich hab das schon 2x bei beanstandeten Artikeln gemacht und immer mein Geld von PayPal erhalten. Je mehr Belege und Beweise man hat, desto einfacher ist es auch für PayPal. Bei mir gings immer um erhebliche Mängel, die ich innerhalb von 2 Monaten nicht repariert bekam. Bei einem Händler bekam ich noch nicht einmal eine Antwort oder Produkt zugesandt.

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Re(8): Rugasport- dubioser Sportartikelshop mit unseriösen Geschäftsmethoden
30.03.2012, 14:44:25
Nachdem sich der Händler mittels Händlerregress am Vordermann schadlos halten
kann und die Kette sich dann bis zum Hersteller fortsetzen wird, bleiben die
Kosten im Endeffekt am Hersteller hängen. Er hat also, außer einem zufriedenen
Kunden, keinen Vorteil aus seiner "Diagnose


Wenns dem Hersteller um den zufriedenen Kunden ginge und im Endeffekt sowieso bei ihm landen würde, hätte er ihm einfach ein neues paar Schuhe schicken können.
Aber da Salomon weiß wieviele kleine Händeler sich einen Prozess im Händlerregess leisten können ist das die billigere Methode...

Wie schon vorher ausgeführt ist m.E. ein Schreiben den Herstellers, dass ein
Materialfehler vorliegt, sehr viel wert, denn der Händler wird hier sehr
wahrscheinlich das Gegenteil beweisen müssen und nicht der Kunde

Da es um eine mechanische Beschädigung geht, die wie der Kunde sogar einräumt nicht zum Zeitpunkt der übergabe bestand, ist die Frage ob es ein Materialfehler ist zentral und wenn dann der Kläger mit einem "Gutachten" rumwachelt, dass fachlich wie auch formal mehr als angreifbar ist, tut er sich definitv nichts gutes.
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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kommt schon, 5300 Posts und grad mal sechs Einträge ins Gästebuch..das geht besser!
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