Radarstrafe und FS-Entzug
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Keine Akteneinsicht - was tun?
31.07.2012, 08:49:30
Im erwähnten Verfahren (Strafverfügung) endet übermorgen die Zahlungs- bzw. Einspruchsfrist. Viorigen Dienstag habe ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter wegen der Akteneinsicht telefoniert, der hat mir die Zusendung des Radarfotos per Mail angeboten. Am Mittwoch habe ich dann sicherheitshalber noch per Mail an ihn geschrieben. Da bis gestern nichts gekommen ist, habe ich gestern Montag nochmal angerufen, eine Kollegin sagte mir, dass er jetzt 3 Wochen auf Urlaub sei.  Aber sie hat sich wieder Aktenzahl + Mailadresse notiert wegen der Fotozusendung. Gleich im Anschluss an das Telefonat habe ich das vorwöchige Mail nochmal weitergeleitet, diesmal an die auf der Strafverfügung angegebene allgemeine Mailadresse der BH.

Angenommen, ich bekomme jetzt wieder nix: Habe ich eine Einspruchsmöglichkeit, da mir die Akteneinsicht nicht gewährt worden ist? Wenn ja, wie müsste so ein Einspruch aussehen? Einspruch gegen die Sache oder so eine Art Wiedereinsetzung in dne alten Stand (=Fristverlängerung, damit die behörde nachbessern kann)? Im Grunde geht es darum, dass mir als Person ein Delikt vorgeworfen wird und ich keine Prüfmöglichkeit habe, ob das wirklich zutrifft.

Die behörde wirft es MIR übrigens vor, obwohl gar keine Lenkerauskunft vorliegt. Die haben einfach den Zulassungsbesitzer angeschrieben und sagen jetzt: Der ist automatisch auch der Lenker.

BTW: Ein nicht stattgegebener Einspruch kostet 10% = 25 Euro und ich sehe nicht ein, warum ich das zahlen sollte, nur weil die behörde mit der Akteneinsicht nicht nachkommt.

WB.
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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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