H&M ist offenbar flexibel.
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H&M ist offenbar flexibel.
02.10.2012, 20:46:06
Ich hab kürzlich zwei Bestellungen bei H&M aufgegeben

Erste Bestellung:
Gesamtpreis: 30,71
Lieferadresse: Krems
Zahlungsmethode: Überweisung/Zahlschein

Zweite Bestellung (ca. eine Stunde später bestellt):
Gesamtpreis: 29,96
Lieferadresse: Wien
Zahlungsmethode: Überweisung/Zahlschein

Beides wurde so im Onlineshop bestellt und beide Bestellungen wurden wie oben angeführt per Mail bestätigt.


Doch einige Tage später kommt ein Mail mit dem Betreff "Ihre Bestellung ist auf dem Weg!", mit folgendem Inhalt:

- Die beiden Bestellungen wurden einfach von H&M zusammengefügt, Lieferort Wien.
- Die Zahlungsmethode wurde auf Nachname geändert.  
- Der Gesamtbetrag ist €70,60

Das alles natürlich ohne mein Wissen geschweige denn meiner Zustimmung.

Wie oben angeführt habe ich im Onlineshop zwei unterschiedliche Bestellungen aufgegeben, Gesamtpreis €60,76.

Das Kundenservice antwortet folgendermaßen:

"Wie Sie der E-Mail mit der Lieferbestätigung entnehmen können, wurden Ihre Bestellungen zusammengefasst und per Nachname versandt. Die Nachnamelieferung wurde fällig, da Ihr Einkaufsrahmen zum Zeitpunkt der Bestellung voll ausgeschöpft war. Ein Versand an zwei unterschiedliche Lieferorte ist nicht möglich. Die noch nicht ausgelieferte Ware wird automatisch an die letzte eingegebene Adresse versandt."

Was meint ihr dazu ? Ich finde es schon eigenartig, dass ich mit dem Absenden meiner Bestellung einem gewissen Kaufbetrag, einer Lieferadresse und einer Zahlungsmethode zustimme, diese Punkte dann aber nachträglich ohne meine Zustimmung abgeändert werden.




    so long,  zaphod.one

Help the hungry



02.10.2012, 22:18 Uhr - Editiert von Zaphod1, alte Version: hier
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Re(3): H&M ist offenbar flexibel.
02.10.2012, 23:49:11
Die Frage ist, ob hier überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.

In der Lehre (und größtenteils auch in der Rechtssprechung) wird angenommen, dass eine Bestellung in einem Onlineshop durch den Kunden nur eine Abgabe eines Angebotes ist, das vom Händler noch angenommen werden muss.
So ist es auch in den AGB von H&M vermerkt:

...Auf Ihre Online-Bestellung erhalten Sie zunächst eine Bestellbestätigung, durch die der Kaufvertrag allerdings noch nicht zustande kommt..

Wenn H&M nun von der Bestellung, also deinem Angebot abweicht, so entsteht kein Vertrag sondern das ist ein neues Angebot, was diesmal vom Kunden angenommen werden muss.
Aber selbst wenn man hier ein zustande kommen des Vertrags sehen würde, wäre mE kein Vertrag entstanden da Dissens (nicht übereinstimmende Willenserklärungen) vorliegt. Denn wenn du 2 Bestellungen zu 2 Adressen machst, dann ist wohl schwer zu argumentieren, dass das dasselbe wie eine Bestellung sein soll.

PS:
Die AGB von H&M sind auch nicht das gelbe vom Ei

Rücksendung:
Bei Ausübung des Rücktrittsrechts ist die vom Rücktritt betroffene Ware - sofern Sie sie bereits erhalten haben und diese paketversandfähig ist - zurückzusenden. In diesem Fall gelten pauschalierte Rücksendekosten in Höhe von 1,- € für Sie als vereinbart. Diese Kostentragungsregel gilt auch für Rücksendungen innerhalb der 7-tägigen Frist ab Erhalt der Ware. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Rücktrittserklärung erfüllen.

Die Verpflichtung eine Zahlung zu erstatten trifft hier wohl H&M und nicht den Konsumenten.

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