Re(3): Nach Unwetter Felsbrocken auf der Fahrbahn
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Re(3): Nach Unwetter Felsbrocken auf der Fahrbahn
25.10.2012, 15:38:14

Naja, bei Steinschlag (also die kleinen Steinchen, die Lack- und
Glasschäden verursachen) ist ja auch keiner dafür Schuld und man muss den
Schaden selber zahlen (außer man ist explizit dagegen versichert). Es ist für
den Straßenbetreiber nicht zumutbar, dass er alle Steinchen von der Straße
entfernt. Somit kann man gegen ihn nicht vorgehen. Und genauso seh ich es
nicht als zumutbar, dass man eine Straße 24/7 von Steinbrocken frei hält.
Somit ist eigentlich keiner Schuld. Zahlen muss den Schaden dann der
Fahrzeughalter, bzw. bei Mietautos eben derjenige, der gefahren ist (bzw. so
wie es im Mietvertrag geregelt wurde).  

Ein Kieselsteinchen kann man ja wohl kaum mit einem Felsbrocken vergleichen...

Das OGH stellt weiters fest:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19991210_OGH0002_0020OB00293_98X0000_000

Die Beklagte als Straßenerhalterin sei verpflichtet, für den Zustand eines Weges, daher auch für seine Verkehrssicherheit zu sorgen und einen Weg so herzustellen und zu erhalten, dass er von allen Verkehrsteilnehmern gefahrlos benützbar sei. Daher sei der Straßenerhalter auch verpflichtet, alles nach dem Stande der Erfahrungen im Straßenbau und nach der wirtschaflichen Leistungsfähigkeit zu tun, was zumutbarerweise an Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden könne, wobei an die Beklagte ein weitaus höherer Maßstab anzulegen sei als an einen privaten Straßenerhalter.

Wer in Bergregionen unterwegs ist weiß, dass es völlig normal ist, dass bei brüchigen Felswänden zB Netze/Gitter verwendet werden ODER andere bauliche Maßnahmen getroffen werden, um Felsstürze zu vermeiden... zumindest jedoch müsste ein Steinschlag-Warnschild angebracht sein... wie gesagt: ist das nicht vorhanden, dann hat der TE gute Chancen, hier schadfrei raus zu kommen...

und vielleicht um nur diesen "Mythos" klarzustellen, es sei niemalsnie jemand schuld, wenn das eigene Auto durch einen kleinen Schotterstein getroffen wird: auch das stimmt so nicht... es haften zB die LKW-Fahrer, wenn ihre Ladung nicht ausreichend gesichert ist und du von Dreck, Schutt oder Steinen getroffen wirst... es haftet der Fahrer im Gegenverkehr, wenn dieser der Fahrsituation nicht angepasste Manöver fährt, welche den Steinschlag verursacht hatten (Klassiker: Vollgas in die Kurve "driften", wie bei der Rallye), etc...

Nochmals: SO einfach ist das nicht... aber das ist jetzt schon etwas offtopic, also "Steinschlag mit Lackschaden" mit "Felsbrocken auf Fahrbahn" zu vergleichen und über ersteres im Detail zu diskutieren...



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