Re(2): Ablöse für Genossenschaftswohnungen?
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.  Re: Ablöse für Genossenschaftswohnungen?  (arctic am 26.11.2012, 17:41:46)
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Re(2): Ablöse für Genossenschaftswohnungen?
28.11.2012, 09:40:17
Also, Möbel amortisieren sich nicht mit 10 % jährlich sondern unterschiedlich, meistens (Beispiel Tisch, Sessel) mit 36 Monaten.
Was sich grundsätzlich 10 % jährlich amortisiert, sind nützliche Investitionen (z.B. Fliesen am Badezimmer, wo keine war).
Das alles ist aber nicht da Hauptthema, der Hellbringer hat schon richtig angeführt: Vertragspartner ist nicht der Vormieter, sondern die Genossenschaft.
Natürlich können Mieter und Vormieter einen Ablösevertrag abschließen, mit dem Mietverhältnis hat das aber nichts zu tun.
Der Vormieter sitz sehr oft in solchen Situationen auf den schwächeren Ast.
Wenn der neue Mieter sein Gerümpel nicht übernehmen will, muss er es selbst entsorgen.
Wenn er zu viel dafür verlangt, kann er nachträglich (§ 27 MRG) vorhalten werden, die Ablöse zurückzuzahlen. Das kann ihm bis 10 Jahre nach dem „Verkauf“ der Möbel passieren.
Deswegen, meine ich, wenn man die Wohnung will und die Genossenschaft sich nicht einmischt, kann man abwinken und dem Vormieter sagen, dass man die Wohnung leer haben will. Gegen dem Nachmieter direkt, hat der Vormieter keinen Anspruch.
Bei nützlichen Investitionen, kann der Vormieter diese von der Genossenschaft verlangen (natürlich abzüglich Amortisation) und die Genossenschaft (insbesondere wenn dadurch zum Beispiel die Kategorie des Objektes aufgewertet wurde) kann vom neuen Mieter dementsprechend den Mietzins auf den neuen aufgewerteten Zustand der Wohnung anpassen.
Angst vom Vormieter muss der Mieter nicht haben, die Frage ist nur:  „was will die Genossenschaft?“.

  
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.  Re: Ablöse für Genossenschaftswohnungen?  (nerve am 26.11.2012, 22:25:15)
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.  Re: Ablöse für Genossenschaftswohnungen?  (Dr4ch3 am 19.08.2013, 18:07:02)
 

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