Schnellfahrer auf in die Schweiz!
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Re(3): Schnellfahrer auf in die Schweiz!
02.01.2013, 16:08:27
Genau, das sollte generell auch für alle gefährlichen Gegenstände, wie Messer,
Scheren - oder bei Kampfsportlern - deren Fäuste gelten.


Ich kann ich beruhigen, das tut es bereits, wobei sich natürlich die Beschlagnahme der Händes des Kampfsportles eher schwierig ist, außer im Iran natürlich. Ab natürlich wird bei einem Kampfsportler einen einfache Körperverletzung dann schnell einen gefähliche. Messer und Scheren die du im Suff in irgendwelche Personen steckts siehst du auch nicht wieder... nur wenn du mit einer Tonne Stahl und ein paar Promillen im Blut eine Schülergruppe niedermähst darfst du das Ding behalten.

  schließlich soll dem Durchschnittsbürger bewusst sein, was er alles falsch
machen kann, wenn er zwischen Büro, Supermarkt und seinem Wohnort pendelt, bis
er mit 80 nach einem Tag Pension tot umfällt.

wie gesagt es geht nicht um die einfache Fahrlässigkeit, sondern um die grobe...natürlich soll die Karre nicht weg sein wenn man eine Stopptafel übersieht, die Karre sollte weg sein wenn man die Stopptafelübersieht weil man mit 120 im Ortsgebiet unterweges ist, dabei voll bis unter den Rand und noch unbedingt ein wichtiges Gerspräch führen muss, oder nur einer der drei gründe.
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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