achtung handy spitz wien !
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achtung handy spitz wien !
21.02.2013, 01:15:21
hallo leute

vor ein paar tagen kaufte ich mir im besagten Geschäft ein iphone 5 (neu und verschweißt) um 555 Euro. Der preis ist ja nicht zu schlagen, da das gerät bei Mediamarkt 629 Euro kostet. Bei einem iphone kann man ja prinzipiell auch nichts falsch machen, da  die Garantieabwicklung direkt über Apple läuft. Als ich am nächsten Tag Kratzer am Gerät fand (Verkäufer sagte mir vorab, dass sie nicht eintauschen, falls es beschädigt sein sollte - soviel zur Gewährleistungspflicht die Händler in Österreich haben..) rief ich bei Apple an und wollte einen Austausch in Auftrag geben. Das wäre auch kein Problem gewesen, wenn das Gerät kein Amerikanisches wäre und in Europa nicht repariert werden darf. Sprich: ich besitze ein Gerät , auf das man in Europa keinerlei Garantieanspruch hat. Nach dem Telefonat mit Apple rief ich den Händler an um ihn damit zu konfrontieren. Der meinte ich solle mit dem Handy vorbeikommen, was ich auch tat. Dort angekommen, stritt er mit mir und glaubte mir nicht, dass ich mit einem Senior Manager von Apple gesprochen hatte. Er sagte, dass das überhaupt kein Problem ist mit dem einschicken. Genervt von mir sagte er, er habe dafür keine Zeit ich solle jetzt gehen. Als ich dann mit eingeschaltetem Lautsprecher nochmal bei Apple anrief und er mit seinen eigenen Ohren hörte, dass das nicht ging wurder er zornig und fing mit mir an zu schreien, was ich wolle und bei ihm gibts kein anderes Handy und er gäbe mir die Garantie, wenn etwas passieren sollte.(klar das Gerät wird dann in irgendeinem Kammerl repariert) Als ich dann ebenfalls laut wurde und sagte, dass er keine Geräte als neu verkaufen kann, die in Europa keine Garantie haben und ich mein Geld zurückforderte, schmiss er mich aus seinem Geschäft. Ich hab dann unseren Freund und Helfer gerufen und gebeten die Situation zu schlichten. Denkste. Unsere Gesetzeshüter haben natürlich gar nichts gemacht, obwohl ich sie auf die Gewährleistungspflicht des Händlers hingewiesen habe und auch nach dem versuch ihnen zu erklären, dass ich mit einem Gerät ohne Garantie nichts anfangen kann. Verblieben sind wir so, dass mir der Händler gesagt hat, auch wenn ich zivilrechtlich vorgehe er sein ganzes vermögen dafür aufbringen wird diesen Fall zu gewinnen. Ich bin Student und kann mir aber keinen Anwalt leisten. Ich habe Monate lang auf dieses Gerät gespart und besitze nun ein Telefon ohne Garantieanspruch. Ich rate jedem einen großen Bogen um den Handy Spitz. Denn für mich ist dies Betrug. Auch wenn der Händler es nicht gewusst hat, hätte ich mir erwartet, dass er das Gerät gegen ein Europäisches tauscht, oder mir mein Geld zurückgibt !!


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Re: achtung handy spitz wien !
21.02.2013, 11:24:34
Wenn der Händler dir eine bestimmte rechtliche Position (Garantie von Apple) nicht verschaffen kann, kannst du die Rechte aus der Gewährleistung fordern. Da eine Reparatur sehr wahrscheinlich ausgeschlossen werden kann (außer Apple ändert seine Meinung), könntest du einen Austausch verlangen. Schlägt dieser fehl, oder verweigert das der Händler, dann hast kannst du den Vertrag Wandeln, sprich der Händler erhält das Gerät und du dein Geld zurück (abzüglich ev. Nutzungsvorteile).
Wie aus deinem Bericht hervorgeht, hat der Händler im Prinzip den primären Gewährleistungsbehelf schon verweigert. Allerdings wird das für dich kaum zu beweisen sein.
Deshalb solltest du unbedingt den Händler nochmals schriftlich (Einschreiben mit Track&Trace) auffordern dir, im Rahmen der Gewährleistung, die rechtliche Position (europ. Gerät, das in AT Garantie von Apple hat) zu verschaffen bzw. das Gerät gegen eines auszutauschen das diese Position hat.
Um nicht ewig waren zu müssen sollte man noch eine Frist zur Beantwortung setzen.
Reagiert der Händler hierauf nicht bzw. verweigert er, kannst du dann der Vertrag wandeln (wieder Einschreiben mit Track&Trace).
Bei Fragen, Unklarheiten,.. kannst du dich, wie einige Vorposter schon geschrieben haben, an die AK oder den VKI wenden. Aber auch Erstberatungen bei Anwälten sind in der Regel nicht sehr teuer bzw. man kann mit denen verhandeln. Gerade wenn sich der Verdacht auf einen Betrug ergeben sollte, kann eine, dem Anwaltsschreiben beigelegter Entwurf einer Strafanzeige, wegen Verdacht auf Betrug, Wunder wirken.

Nicht unerwähnt sollte auch bleiben, dass uU hier auch eine Vertragsauflösung wergen Irrtum bzw. sogar vielleicht List in Betracht kommen könnte. Der Vorteil wäre hier, dass der Vertrag sofort aufgelöst wird (keine Nachbesserung), allerdings trägst du hier die Beweislast (bei der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten der Händler)
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Alle Antworten sind stets unverbindliche, nicht kartellierte Richtvorschläge.
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Re: achtung handy spitz wien !
22.02.2013, 12:34:12
Deine Situation ist jetzt leider nicht ganz so eindeutig wie du es vielleicht gerne hättest.

Als ich dann ebenfalls laut wurde und sagte, dass er keine Geräte als neu
verkaufen kann, die in Europa keine Garantie haben und ich mein Geld
zurückforderte, schmiss er mich aus seinem Geschäft.

Natürlich kann er es verkaufen, er darf nur nicht behaupten es sei ein europäisches, wenn das nur auf einer Annahme deinerseits beruht ist das per se noch kein Gewährleistungsfall.
Und wenn du in seinem Laden laut wirst hat er das recht dich rauszuschmeißen.

Der Kratzer ist ein Gewährleistungsfall, ob der allerdings einen Austausch rechtfertigt oder mit einer Minderung abgetan werden kann, kann dir nur ein Gericht sagen.

Unsere Gesetzeshüter haben natürlich gar nichts gemacht, obwohl ich sie auf
die Gewährleistungspflicht des Händlers hingewiesen habe und auch nach dem
versuch ihnen zu erklären, dass ich mit einem Gerät ohne Garantie nichts
anfangen kann.

Wurde bereits erwähnt: Die Polizei ist für Zivilrecht nicht zuständig, den einzigen den sie beamtshandeln hätten können wärst du gewesen, da nach dem Ladenverweis das Geschäft nicht verlassen hast, hast du dich zumindest in die Nähe des Hausfriedensbruches begeben.;-)

Verblieben sind wir so, dass mir der Händler gesagt hat, auch wenn ich
zivilrechtlich vorgehe er sein ganzes vermögen dafür aufbringen wird diesen
Fall zu gewinnen.

Das ist sein gutes Recht, Rechtsansprüche sind immer vor Gericht durchzusetzen, wenn man sich ohne einigen kann, um so besser, aber niemand muss springen nur weil ein anderer einen Paragraphen zitiert.

Denn für mich ist dies....

In öffentlichen Rahmen eine gewagte Aussage

Auch wenn der Händler es nicht gewusst hat, hätte ich mir erwartet, dass er das Gerät gegen ein Europäisches tauscht, oder mir mein Geld zurückgibt !!

Ein seriöser Händler hätte dir das Ding zumindest nicht kommentarlos verkauft (nochmal: der Verkauf von Grauimporten ist grundsätzlich nicht illegal), und dann wenns um Gewährleistung geht auch keine Zicken gemacht.

Wenns nur um einen Kratzer geht, versuch nochmal das Mittel der Minderung: schlag im vor er soll dir einen 20er zurückgeben und lass es gut sein.
Wenn nicht, verbuch es als Lehrgeld und hoffe dass es beim Kratzer bleibt.  
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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der nächste bitte... ;-)
23.02.2013, 13:45:24
lieber foxvienna,

wie viele warnungen kursieren im internet, dass man niemals apple-geräte kaufen sollte, die deutlich unter dem offiziellen preis verkauft werden, weil da immer irgend ein hund drinnen ist und du am ende der blöde bist? schau dich einmal in einschlägigen foren um...

Verkäufer sagte mir vorab, dass sie nicht eintauschen, falls es beschädigt
sein sollte - soviel zur Gewährleistungspflicht die Händler in Österreich
haben..


spätestens zu diesem zeitpunkt hättest du das gerät dankend zurückgeben und den laden verlassen sollen.

ch hab dann unseren Freund und Helfer gerufen und gebeten die Situation zu
schlichten. Denkste. Unsere Gesetzeshüter haben natürlich gar nichts gemacht,
obwohl ich sie auf die Gewährleistungspflicht des Händlers hingewiesen habe
und auch nach dem versuch ihnen zu erklären, dass ich mit einem Gerät ohne
Garantie nichts anfangen kann.


die polizei hilft dir gerne, wenn der händler dich verprügeln will, aber sicher nicht bei einem streit um einen gewährleistungsanspruch. dafür ist sie nämlich ganz und gar nicht zuständig.

es mag bitter sein, aber es wird dir nicht viel anderes übrig bleiben als das ganze unter "lehrgeld" zu verbuchen. klar kannst du es über den vki versuchen, ob am ende aber wirklich was rausschaut dabei ist mehr als fraglich. die lebensdauer solcher läden ist normalerweise kürzer als ein allfälliger rechtsstreit.


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