Re: Niedermeyer Teil 2
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.  Re: Niedermeyer Teil 2  (lobbyist am 08.04.2013, 10:44:08)
.  Re: Niedermeyer Teil 2
 (Zappa F. am 08.04.2013, 13:45:50)
..  Re(2): Niedermeyer Teil 2  (section_control am 08.04.2013, 13:48:24)
..  Re(2): Niedermeyer Teil 2  (RuVy am 08.04.2013, 13:53:47)
..  Re(2): Niedermeyer Teil 2  (dajonny am 08.04.2013, 14:08:25)
...  Re(3): Niedermeyer Teil 2  (Zappa F. am 08.04.2013, 15:01:56)
....  Re(4): Niedermeyer Teil 2  (dajonny am 08.04.2013, 15:03:10)
.  Re: Niedermeyer Teil 2
 (-lt- am 08.04.2013, 17:15:21)
..  Re(2): Niedermeyer Teil 2
 (MG am 08.04.2013, 18:02:28)
...  Re(3): Niedermeyer Teil 2  (-lt- am 08.04.2013, 18:07:48)
..  Re(2): Niedermeyer Teil 2  (patrickr am 08.04.2013, 22:49:44)
.  Hmm...  (kombipaket am 08.04.2013, 18:36:07)
..  Re: Hmm...  (Alkestis am 08.04.2013, 18:44:31)
...  Re(2): Hmm...  (kombipaket am 08.04.2013, 18:51:57)
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..  Re: Hmm...  (Bane am 09.04.2013, 21:32:09)
.  Re: Niedermeyer Teil 2  (Confuse am 08.04.2013, 21:01:16)
.
Re: Niedermeyer Teil 2
08.04.2013, 22:54:31
Tja, das ist aber nun mal so.

Vereinfacht gesprochen:

Was ist ein Gutschein? Naja, er ist quasi ein "Schuldschein" des Unternehmens. Also hast du dem Unternehmer Geld gegeben und bekommst dafür zu einem späteren Zeitpunkt eine Leistung (also wenn du was kaufst). Es wurde damit also ein Schuldverhältnis begründet, wobei du der Gläubiger und der Gutscheinaussteller der Schuldner ist. Wenn es nun zur Insolvenz kommt, dann bist du dann auch einer von vielen Gläubigern und wirst dann aus der Masse gemäß Quote bedient.

Rechtlich ein wenig genauer erklärt:
Ein Gutschein ist ein relatives Forderungsrecht. Es ist eine sog. Obligation, also eine schuldrechtliche Verpflichtung, diese wirken nicht gegen Jedermann sondern nur gegen den Schuldner (daher die Bezeichnung "relativ"). Im Gegensatz dazu ist Eigentumsrecht ein absolutes Recht, es gilt also gegen Jedermann. Genau diese Unterscheidung zwischen relativem und absolutem Recht ist dann im Falle einer Insolvenz relevant: Sachen welche dein Eigentum sind und sich im Zeitpunkt der Insolvenz beim insolventen Unternehmen befinden würden auch nicht in die Masse fallen sondern können aus der Masse abgesondert werden (§11 IO) (Beispiel: Du hast dein Auto in der Werkstätte stehen und diese wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Natürlich verlierst du nicht das Eigentum an deinem Fahrzeug und es wandert nicht in die Masse). Diese Unterscheidung ist eben genau in diesem Fall sehr wichtig. Demnach ist man als Gutscheinbesitzer eben auch nur ein weiterer Gläubiger und daher wird man auch im Insolvenzverfahren wie so einer behandelt, da ja ansonsten die anderen Gläubiger benachteiligt würden.

Dieses Insolvenzrisiko bedenken aber eben die Wenigsten wenn sie einen Gutschein eines Unternehmens kaufen.
Aus rein wirtschaftlicher Sicht ist so ein Gutschein für einen Unternehmer natürlich eine tolle Sache: Es ist ein gratis Kredit. Der Kunde leistet schon mal die gesamte Summe vor und wenn er ihn dann irgendwann mal in einem Jahr einlöst konnte der Unternehmer ein Jahr lang die Zinsen kassieren.
Daher: Hirn einschalten beim Gutscheinkauf, er ist weder wirtschaftlich noch rechtlich (wegen des Insolvenzrisikos) sinnvoll. ;-)



lg
Cereal

Ich bin zu faul um mir eine neue Signatur auszudenken

08.04.2013, 22:56 Uhr - Editiert von Cereal_Poster, alte Version: hier
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..  Re(2): Niedermeyer Teil 2  (Bresser am 09.04.2013, 09:45:55)
...  Re(3): Niedermeyer Teil 2  (Cereal_Poster am 09.04.2013, 13:33:54)
.  Re: Niedermeyer Teil 2  (Ardjan am 09.04.2013, 09:23:48)
..  Re(2): Niedermeyer Teil 2  (Cereal_Poster am 09.04.2013, 13:36:00)
...  Re(3): Niedermeyer Teil 2  (RoHS am 09.04.2013, 14:23:04)
.  Re: Niedermeyer Teil 2  (carola_h am 11.04.2013, 01:37:33)
.  Gutschein sinnlos
 (Mirabell am 01.05.2013, 20:42:48)
..  Re: Gutschein sinnlos
 (Konklave am 01.05.2013, 20:47:01)
...  Re(2): Gutschein sinnlos  (Mirabell am 01.05.2013, 20:52:12)
 

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