Re: Fahren ohne Führerschein ohne Ende
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 (Alkestis am 21.07.2013, 12:16:10)
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 (asmd am 21.07.2013, 13:04:16)
..  Re(2): Fahren ohne Führerschein ohne Ende
 (tuvix am 22.07.2013, 11:41:45)
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Re: Fahren ohne Führerschein ohne Ende
21.07.2013, 14:11:31
Die Geschichte spiegelt herrlich wieder, wie reglementierungsgläubig die Gesellschaft ist = alles, was irgendwem irgendwie irgendwann nicht paßt, soll irgendwie von Gesetzen geahndet werden können, und wenn dann einmal wer schlicht drauf pfeift, ist man überfordert...

Was man tatsächlich dagegen tun kann? Momentan ist "aus dem Verkehr ziehen" (sic!) = Einsperren erst dann vorgesehen, wenn ein größerer Unfall, womöglich mit Personenschaden, passiert, den seine Versicherung nicht deckt, weil eben ohne FS unterwegs (wirkt zwar uU komisch, daß man auch ohne FS ein Fahrzeug besitzen und anmelden kann, aber das macht anderweitig durchaus Sinn).
Falls es nicht sein eigenes Fahrzeug ist, müsste eigentlich der Besitzer eins am Deckel kriegen, weil der es ihm borgt / Leih- und Mietwagen kriegt man ja auch nur gegen Vorweisen eines gültigen Scheins.

Was mir bei dem vorliegenden Fall wieder einmal abgeht, ist die Frage, WARUM derjenige keinen FS hat = hatte er einmal einen, ihn aber wegen zB Alkohol verloren und mangels Nachschulung usw. noch nicht wiederbekommen, darf er aus zB gesundheitlichen Gründen keinen machen (etwa bei Epilepsie) oder hat er die Ausbildung aus anderen Gründen nie gemacht? In letzterem Fall werden die Strafen ja irgend  teurer werden, als wenn er den Deckel endlich nachmacht....

Mag ja vielleicht sogar sein, daß er im praktischen Alltag ein besserer Fahrer ist, als manche "Mumie" oder unroutinierte Frischling, aber das kümmert den Versicherungsschutz im Falle des Falles wenig.

Sind Beugehaft oder eine FS-Zwangsausbildung im Sinne der Verkehrssicherheit zulässig? Da sollen sich gefälligst Juristen für ihr Geld einmal den Kopf zerbrechen.

21.07.2013, 14:14 Uhr - Editiert von user86060, alte Version: hier
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