Re: Garantieanspruch als Zweitkäufer bei Universal Versand?
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Re: Garantieanspruch als Zweitkäufer bei Universal Versand?
26.07.2013, 18:53:34
Hier noch eine interresante Passage aus den AGB bezüglich der kostenlosen "3-Jahres-Garantie"
http://www.universal.at/te-help.help_agb/service/universal-at
Ihre Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Erhalt der Ware. Universal verlängert die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 auf 36 Monate ab Erhalt der Ware. Die jeweiligen Garantiebedingungen sind der Produktbeschreibung, die der Ware beigelegt ist, zu entnehmen. Wir anerkennen die außergerichtliche Schlichtungsstelle des Gütezeichens und des Internet-Ombudsmannes.

Das interessante daran ist, dass man hier von einer Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 auf 3 Jahre spricht. Man schenkt also scheinbar ein Jahr Gewährleiszung (nicht zu verwechseln mit Garantie) dazu. Das bedeutet imho, das man nun 3 Jahre Zeit hat um festzustellen, dass ein  Gerät von Anfang an defekt war. Die Beweislastumkehrgrenze wird aber wohl nach wie vor bei 6 Monaten liegen. Nachdem akzeptierte Gewährleistungsfälle nach 6 Monaten zwar möglich sind, aber wohl eher selten auftreten, würde ich dieses Zuckerl also eher als Mogelpackung bezeichnen. Vor allem finde ich die Vermarktung einer solchen Gewährleistungserweiterung als "XXL-Garantie" ein bisschen unseriös.

Vielleicht sind das aber auch wirklich getrennte Schuhe. Die Internet-Seiten sind da ein bisschen verwirrend.

Hat hier vielleicht schon einmal jemand Erfahrung mit dieser XXL-Garantie gesammelt?

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