Pfui Gack! -> DER Schmuddelshop-Alarm & Ärger-Thread - Orte des Ekels, kleinere Nachlässigkeiten ... (Lebensmittel & Co.)
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Re: Pfui Gack! -> DER Schmuddelshop-Alarm & Ärger-Thread - Orte des Ekels, kleinere Nachlässigkeiten ... (Lebensmittel & Co.)
31.07.2013, 12:16:17
Ich hab' (aufgrund einer Reklamation bei einem gekauften und mittlerweile ausverkauften Artikel) vor ein paar Monaten mit der Zielpunkt Zentrale bzw. dem Kundenservice dort zu tun gehabt und war mehr als positiv überrascht - mehrere e-mails, mehrere Telefonate (jeweils von ZP zu mir), Alternativvorschläge, Angebot der Rücknahme auch ohne Rechnung, etc. bis schlussendlich vom Lieferanten ein weiteres Exemplar geschickt wurde. Wurde mir in's Büro gebracht inkl. einer großen Schachtel Merci als Entschädigung für meine Unannehmlichkeiten.

Und das bei einem ~ 10 EUR Artikel. Hut ab.

Im Vergleich dazu - Nespresso Kaffeemaschine (unter Garantie), es braucht drei Anläufe, bis im vereinbarten Zeitfenster abgeholt wird, beim ersten Mal kommt der Abholer 40 Minuten zu früh, vermerkt "Kunde nicht zu hause" - eh kloa, deshalb mach' ich mir ja ein Zeitfenster aus; beim zweiten Mal kommt gar keiner; beim dritten Mal dann schon. In Summe von "Maschine defekt, Garantiemeldung" bis "Maschine abgeholt, Leihmaschine da" zehn Tage. Stundenlange (ernsthaft) Telefonate zum Thema mit Nespresso, mit einer einzigen Ausnahme alle lahmar***ig, wenig bemüht, keine Rückrufe.

Nespresso als Saftladen zu bezeichnen liegt mir fern, da ich die vielen guten Saftläden hier nicht in den Schmutz ziehen will.


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[BESCHWERDE-THREAD] Einkauf von Lebensmitteln - Tipps des Marktamtes (MA 59) - Mängel melden ...
16.11.2013, 13:42:27
Einkauf von Lebensmitteln - Tipps des Marktamtes (MA 59)
http://www.wien.gv.at/wirtschaft/marktamt/konsumenten/lebensmittel.html

Warenkontrolle beim Kauf
Beim Einkauf sollte auf das Aussehen der Ware geachtet werden: Obst und Gemüse mit fauligen, matschigen oder schimmelige Stellen oder vergraute Wurstwaren verderben rasch.

Ablaufdatum
Das Ablaufdatum befindet sich mit den Formulierungen "mindestens haltbar bis" oder "zu verbrauchen bis" auf jeder Verpackung. "Mindestens haltbar bis" bedeutet, dass das Lebensmittel danach noch verkauft werden darf, es muss aber extra darauf hingewiesen werden. Ist das Datum nach den Worten "zu verbrauchen bis" überschritten, darf die Waren nicht mehr verkauft werden.

Kennzeichnung von Obst und Gemüse
Bei in- und ausländischem Obst beziehungsweise Gemüse muss neben dem Preis auch die Bezeichnung des Herkunftslandes, teilweise auch Angaben bezüglich der Sorte und der Handelsklasse notiert sein.

Frischefaktor Temperatur
Leicht verderbliche Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Wurstwaren oder Geflügel müssen gekühlt gelagert und zum Verkauf angeboten werden. Die Temperatur von Milch und Milchprodukten darf neun Grad Celsius nicht überschreiten, bei allen anderen Waren muss die Temperatur zwischen null und vier Grad Celsius liegen. Tiefkühlwaren dürfen bei höchstens -18 Grad Celsius gelagert und angeboten werden. Zu hohe Lagertemperaturen verkürzen die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Kristallbildung weist auf aufgetaute Ware hin, die wieder eingefroren wurde.

Frischer Fisch und Meeresgetier müssen auf Eis angeboten werden. Die Ware muss vom Eis bedeckt sein. Die Temperatur darf die von schmelzendem Eis nicht überschreiten.
_______________________________________________________________________________________

Mängel melden
Mängel an Waren beziehungsweise deren Lagerung sollten am besten
gleich im Lebensmittelbetrieb selbst gemeldet werden. Stößt die Beschwerde
im Betrieb auf taube Ohren, können Sie sich an die nächste Marktamtsabteilung wenden.
Dort wird die Behebung der Mängel veranlasst.

Abgabe einer Warenprobe
Wenn Sie glauben, dass Ihnen verdorbene oder gesundheitsschädliche Ware
verkauft wurde, wenden Sie sich bitte an die nächste Marktamtsabteilung.
Dort kann die Ware kostenlos untersucht werden.

Virtuelles Amt
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/lebensmittel/pruefung/warenprobeabgabe.html

Magistratsabteilung 59
http://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=stelle&Type=K&stellecd=1995060912344201

Marktamt - Dienststellenleitung
Adresse und Erreichbarkeit
1030 Wien, Am Modenapark 1-2, 2. + 3. + 4.. Stock

Plan einblenden
http://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=stelle&Type=K&STELLECD=1995060912344201&BVT=&KARTE=Y&INFO=&ORT=

E-Mail  post@ma59.wien.gv.at
Telefon  +43 1 4000 59210
Fax  +43 1 4000 9959210

KontaktSagmeister Adelheid , Maga, Direktorin des Marktamtes
Dienststellenleiterin Marktamtsdirektorin +43 1 4000 59201

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr,
telefonischer Journaldienst 15.30 bis 21.00 Uhr
Samstag telefonischer Journaldienst 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Hotline 4000/8090

Ausgenommen:
an gesetzlichen Feiertagen geschlossen;

Karfreitag von 7.30 bis 12.00 Uhr, telefonischer Journaldienst 12.00 bis 19.00 Uhr
Heiliger Abend (24.12) von 7.30 bis 12.00 Uhr, telefonischer Journaldienst 12.00 bis 15.00 Uhr
Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12.00 Uhr, telefonischer Journaldienst 12.00 bis 17.00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist von 9.00 bis 15.00 Uhr ein telefonischer Bereitschaftsdienst,
Kl. 59210 eingerichtet.

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