Fernabsatzgesetz - Stornogebühr
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Fernabsatzgesetz - Stornogebühr
12.08.2013, 13:47:32
Guten Tag liebe GH Gemeinde:


Als erstes mal im Voraus: Es ist mir klar daß es mein Fehler war. Ich habe eine Ware bestellt, da mir beim Alternativprodukt auf diversen Seiten erklärt wurde daß dies für mich nicht passt. Anderthalb Stunden später hatte ich die Herstellerinfo (an die ich schon nicht mehr geglaubt hatte), und es passt doch.


Nun habe ich heute um 10:36 in einem österreichischen Onlineshop Ware im Wert von ~150€ bestellt.

Ein Anruf beim Shop um 12:41 ergab, daß die Ware bereits auf dem Weg zu mir wäre (was darauf schließen läßt, daß es sich um Lagerware handelt, und keinerlei spezieller Aufwand nötig war). Eine Stornierung/Rücksendung wäre nur gegen eine Gebühr von 30% der Bruttoauftragssumme möglich.

Kann das rechtens sein? Ich mein, wenn ich das Paket jetzt ungeöffnet auf meine Kosten zurücksende, kann er mir doch höchstens ein paar Euro für Verpackung + Handling abziehen, oder? Der Shop verweist auf seine AGB

1.4 Stornierung/Rücktritt/Widerrufsrecht

Ein bereits von Fa. Blabla bestätigter Auftrag kann nur mit Zustimmung von Fa. Blabla innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 7 Tagen von Privatkunden storniert werden. (Fernabsatzgesetz - KSchG §5). Für Lagerartikel fällt eine Stornogebühr von 30 % des Bruttobetrages an, für Artikel die beim Hersteller in Auftrag gegeben werden mussten (Beschaffungsware) fällt eine Stornogebühr von mind. 30 % des Bruttobetrages an (mindestens jedoch EUR 10,-). Die genaue Höhe muss mit dem Hersteller geklärt werden. Diese Gebühr beinhaltet die Stornogebühren beim Hersteller, Speditionskosten des Herstellers, Speditionskosten für den Rückversand, sowie Manipulation und sonstige Spesen. Versandkosten werden, sofern die Ware von uns noch nicht versendet wurde, zu 100 % zurückerstattet. Unverpackte, bereits gebrauchte Ware oder Waren mit geöffneter (oder beschädigter) Originalverpackung kann nicht zurückgenommen werden, wie auch ausnahmslos die Stornierung von Aufträgen bzw. die Rücknahme von Waren dann nicht erfolgen kann, wenn sie speziell für einen Auftrag gefertigt wurde. Weiters sind Hygiene-Artikel (zum Beispiel WC-Sitze, Klobürsten und ähnliches) von der Rücknahme ausgeschlossen. B2B-Geschäfte, also Unternehmen, sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen.



aber AGB sind doch kein Freibrief?

12.08.2013, 13:48 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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Re: Fernabsatzgesetz - Stornogebühr
12.08.2013, 14:51:48
als nicht-Anwalt my 2c: IMHO klar illegal, diese AGB

  Auftrag kann nur mit Zustimmung von Fa. Blabla innerhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen 7 Tagen von Privatkunden storniert werden

Schwachsinn. Für einen Rücktritt vom Kauf nach FAG brauch ich doch keine Zustimmung des Händlers. Wär ja noch schöner.

eine Stornogebühr von 30 % des Bruttobetrages

ebenfalls klar illegal, sogar doppelt
Storno ist das keiner, da ein Rücktritt nach Fernabsatz. Also kann ja gar keine Stornogeb verrechnet werden. Und wie sagt das KSchG ganz klar und unmißverständlich:
§ 5g. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

1. der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie

2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

(2) An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben.

die 30% kann er sich aufzeichnen.

Jetzt wichtig: bist du schon vom Vertrag zurück getreten? Und wie hast du bezahlt?

mfg
AVS
statt https://forum.geizhals.at/t809723,6942576.html#6942576
12.08.2013, 14:52 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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....
Re(4): Fernabsatzgesetz - Stornogebühr
12.08.2013, 15:48:29
Hab um ca. 14:00 per Mail widerrufen. Um 14:53 ist die Rechnung mit dem Hinweis daß das Zeug in kürze da ist eingetrudelt.

Leider kann ich die PP Zahlung nicht sperren, da die Transaktion sofort den Status "abgeschlossen" hat. Ab dann gehts nunr mehr über "Konfliktlösung", und da wirds dann komplizierter.

Paypal:


Kann ich eine bereits gesendete Zahlung stornieren?


    Generell können Sie keine Zahlung stornieren, die bereits den Status "abgeschlossen" trägt. In manchen Fällen ist eine Zahlungsstornierung möglich, wenn die Zahlung noch offen oder nicht gebucht ist. Bitte prüfen Sie deshalb in den Zahlungsdetails, ob die Zahlung von Ihnen storniert werden kann.

    Und so funktioniert’s:

        Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
        Klicken Sie auf "Kontoauszug".
        Suchen Sie die betreffende Zahlung aus und klicken auf den Link "Details".
        Falls die Zahlung noch storniert werden kann, dann befindet sich auf dieser Seite der Link "Zahlung stornieren".


    Unsere Hinweise:

        Wenn die Zahlung den Status "abgeschlossen" trägt, dann setzen Sie sich bitte mit dem Empfänger der Zahlung bezüglich einer Rückzahlung in Verbindung.
        Zahlungen, die 30 Tage lang den Status nicht gebucht aufweisen, werden von uns automatisch storniert und Ihrem PayPal-Guthaben oder Ihrer Kreditkarte zugebucht.
        Unsere Mitarbeiter können eine Zahlung nicht für Sie stornieren oder rückgängig machen.


Mal schaun wie das weitergeht. Ich find mein Angebot über die 10€ Handling + Rücksendekosten eigentlich recht fair, und hoff mal er geht drauf ein.

12.08.2013, 15:49 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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