Cam bei Mediamarkt Wien Mitte gekauft - defekt - Umtausch?
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Re(4): Cam bei Mediamarkt Wien Mitte gekauft - defekt - Umtausch?
24.11.2013, 13:56:32
Sondern? Auf was soll der Übernehmer warten müssen? § 932 Abs. 3 ABGB normiert hier ja eindeutig "Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken".

Bei einer Gattungsschuld wie das bei der Kamera der Fall ist, kann man mE nach voll davon ausgehen, dass eine angemessene Frist ein Sofortaustausch der Sache ist.

Was ich aber auch mal sagen will, weil hier immer irgendwie so getan wird (nicht von dir, aber der Grundtenor ist hier immer so), dass eine Gewährleistung ja fast schon ein Entgegenkommen vom Händler ist: Nein, das ist es nicht! Denn der Händler steht hier ja im Leistungsverzug. Man muss das eben von dieser Warte sehen: Ich als Käufer habe meinen Teil (die Bezahlung) bereits geleistet und der Verkäufer hat seinen Teil der Leistung noch nicht erfüllt, nämlich mir eine mangelfreie Ware bzw. Leistung zu übergeben. Das ist auch der Grund warum die Gewährleistung sich hier bei den Gewährleistungsbehelfen prinzipiell auf die Seite des Übernehmers stellt. Es ist KEINE Kulanz des Übergebers, wenn er mir da eine mangelbehaftete Sache gegen eine mangelfreie Sache austauscht, sondern ich habe für die mangelfreie Sache bezahlt, daher habe ich auch den Rechtsanspruch drauf. Das sollte auch einfach mal in die Köpfe der Leute (und da auch der Händler). Daher bin ich hier eindeutig der Ansicht: Ist es eine Gattungsschuld, ist das Ding beim Händler lagernd, dann habe ich einen Anspruch auf sofortigen Austausch der mangelbehafteten Ware.

lg
Cereal

Ich bin seit fast einem Jahr zu faul um mir eine neue Signatur auszudenken, drum hat das jetzt ein gutaussehender alter haariger Admin für mich gemacht.

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Re(7): Cam bei Mediamarkt Wien Mitte gekauft - defekt - Umtausch?
24.11.2013, 17:30:19
Hast du da eine Quelle für mich? Ich habe nämlich vorher danach in der rdb
gesucht und nichts Explizites gefunden.

adhoc nicht....wobei ich (persönlich) auch schon abweichene Fristen erlebt habe, bei Dingen des täglichen bedarfs neigen die Richter zu kürzeren Fristen (zb. Handy 3 Tage) bei komplexen Anlagen im B2B Bereich könnens auch 2 Monate sein (wobei da "Austausch" natürlich keine Option ist)

Ich würde das nicht als Kulanz bezeichnen sondern eher als "Sparen von
Kosten". Klar, er kann jeden Betroffenen auf den Rechtsweg verweisen, aber das
hat dann meiner Ansicht nach nichts mit mangelnder Kulanz zu tun, sondern wäre
einfach Dummheit bzw. Beschäftigungstherapie für Anwälte. Vor allem wenn ein
SV so eindeutig ist, wäre es purer Wahnsinn das gerichtlich zu klären. (was du
eh sicher auch so sehen wirst).
Natürlich in der letzten Konsequenz kann man seinen Rechtsanspruch nur
gerichtlich durchsetzen, so gesehen ist es aber dann auch Kulanz vom Kunden,
dass er nicht gleich aufs nächste BG geht und dort eben seinen
Gewährleistungsanspruch einklagt ohne vorher mit dem Händler gesprochen zu
haben.

Natürlich macht ein seriöser Händler das nicht (der Goldadler zb hat das durchgezogen) und du hast völlig recht wenn du sagts, dass sich der Händler Kosten und Aufwand spart, wenn er eine nicht zu gewinnende Schlacht nicht führt. Auf der anderen Seite muss natürlich auch ein Kunde soviel Verständis aufbringen dass er nicht über alle Zweifel erhaben ist...gerade bei Kameras.
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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Re: Cam bei Mediamarkt Wien Mitte gekauft - defekt - Umtausch?
24.11.2013, 19:32:13
Erstens: Media Markt täuscht meist aus. Zweitens: Nach den Bestimmungen des Gewährleistungsrechts hat der Käufer seit 2002 das Recht, sich zwischen Austausch und Reparatur zu entscheiden. Der Verkäufer MUSS deinem Wunsch Nachkommen, es sei denn der Tausch wäre unzumutbar. Unzumutbar wäre es beispielsweise, wegen eines kaputten Türschlosses den Austausch des kompletten PKWs zu verlangen.

Grundsätzlich ist das aktuelle Gewährleistungsrechts-Gesetz jedermann/frau zugänglich und auch verständlich formuliert. Ich habe den Link jetzt nicht im Kopf, habe ihn hier aber schon oft niedergeschrieben. Bitte suchen unter "Gewährleistung" mit Verfasser "CWsoft".

Edit:
Ich habe dir die passenden Links herausgesucht:

Hier ein Link zum  Gewährleistungsrecht im Original und schön als PDF druckbar: http://weinzettl.info/seiten/recht/gewahrleistungsrecht.pdf

Und hier noch zwei Links: einer zum Konsumentenschutzgesetz ganz allgeimein und einer speziell zu den Themen Gewährleistung und Garantie:
http://www.warp2search.at/forum/threads/konsumentenrechte.59/
http://www.warp2search.at/forum/threads/gew%C3%A4hrleistung-und-garantie-im-alltag.438/  

Ich hoffe, das hilft jetzt wieder für ein paar Tage. ;)
  
Euer CWsoft
Unser zweites Buch ist fertig: http://weinzettl.info/content/page/canyons.html
Galerien auf http://weinzettl.info
Foto-Workshops auf http://warp2search.at
24.11.2013, 20:13 Uhr - Editiert von CWsoft, alte Version: hier
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