Re(4): Lohnt es sich für eine Familie einen Steuerberater zu konsultieren für den Jahressteuerausgleich?
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Re(4): Lohnt es sich für eine Familie einen Steuerberater zu konsultieren für den Jahressteuerausgleich?
29.12.2013, 12:03:18
jaja, der lustige Kristallkugelpost. Du interpretierst ebenso daß das Haus als Erstbezug gebaut bzw. von einem förderungsberechtigten Bauträger gekauft worden ist, ansonsten bringen ihm die Rechnungen nämlich gar nix. Und ebenso erlaube ich mir, zu interpretieren, daß wenn jemand Kredit UND Wohnbauförderung laufen hat, die Rückzahlung dieser zumindest den Großteil dieser max. absetzbaren Summe auffressen, und demnach schon eine der zahlreichen kleineren Rechnungen ausreicht diesen auszuschöpfen.

Ob die Förderung auf eine Person geht, oder auf beide ist nebenbei unwichtig, wenn sie verheiratet sind (was er aber nicht geschrieben hat), und somit durch das gemeinsame Familieneinkommen getilgt wird. Wie es bei einer eingetragenen Partnerschaft ist, weiß ich nicht.

und davon gibts vielleicht noch einiges anderes


Darauf wollte ich eben anspielen, ob du "einiges anderes" weißt, da mir nichts anderes bekannt wäre, und ich gedacht hätte ich lern hier ev. was neues. Dem ist wohl nicht so.

Da die Absetzbarkeit des Steuerberaters unter Sonderausgaben fällt, beißt sich die Katze sonst in den Schwanz, und wenn der ihm nichts zusätzliches findet vernichtet er seinen Steuervorteil durch die Kosten für den Berater.

(es kommt max. 1/4 von den 2920 (falls man unter 36400 im Jahr liegt) zu tragen, also 730. Davon bekommt man max 43,214% retour (wer den max. Steuersatz von 50% hat kann ohnehin keine Sonderausgaben mehr geltend machen) = 315,46€. 60€ sind als Pauschales bereits eingerechnet worden egal ob du was absetzt oder nicht. Die werden wieder abgezogen. Macht 255,46€. * 2 für den Ehepartner = 510,92€. Wenn man den Absetzbetrag schon ausschöpft, kann man also die Steuerberaterkosten direkt von dieser Steuerersparnis abziehen. was diese ohnehin magere Ersparnis weiter verringert.)

Also die Pauschalaussage "ab zum Steuerberater" kann ich nur bedingt unterstützen.


Edit:
Ja, ich schieße mich hier ein wenig auf den Topf "Sonderausgaben" ein, aber dieser dürfte für die meisten der einzig nennenswerte Bereich bei der Arbeitnehmerveranlagung sein. (Außer der Kirchensteuer die nicht unter die 2920 Deckelung fällt)

29.12.2013, 12:12 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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