Re(3): Rechtlich vorgehen oder nicht?
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Re(3): Rechtlich vorgehen oder nicht?
04.03.2014, 02:14:24
Hatte etwas ähnliches auch, bei besagtem Radar. Ist allerdings schon länger her, sicher über ein Jahr.

Damals galt offenbar ein 60er im Vösendorfer Tunnel, bei der Auffahrt Vorarlberger Allee (bei der ich auffuhr) wurde aber - _glaube_ ich mich erinnern zu können -  ein 100er angezeigt.
Jedenfalls hats lustig geblitzt, woraufhin ich ganz verwundert bei der Laxenburger Straße umgedreht hab und die Strecke nochmal gefahren bin (jo, ihr Lustigen: auf der richtigen Seite natürlich^^). Zu dem Zeitpunkt wurde dann auch definitiv ein Limit von 100km/h angezeigt, wodurch ich von einem Fehler ausging.
Nunja, das war jedenfalls ein Fehler. Denn etwa ein Monat später ist eine Anonymverfügung ins Haus geflattert - 97km/h statt 60, macht 150,- Euro. Na bumm. Die nächste Verwunderung: seit wann werden bei solch heftigen Übertretungen noch Anonymverfügungen ausgestellt?

Eine Anfrage an die Asfinag blieb ergebnislos; die Schaltprotokolle der Überkopfanzeigen würden nur der Behörde ausgehändigt.
Jedenfalls bin ich bei der BH Mödling vorstellig geworden und habe den Fall dort geschildert. Ja, die Asfinag-Protokolle könne man einsehen - allerdings erst im ordentlichen Strafverfahren. Nein, die Anonymverfügung kann nicht geändert werden - was Blödsinn ist, da das früher durchaus ging. Da hab ich sogar Anonymverfügungen beeinsprucht, die dann in einem Ermahnung umgewandelt wurden! Das waren halt noch Zeiten, wo Gnade vor beinhartem Recht möglich war und Strafen zum eigentlichen Zweck - nämlich um das Verhalten des Delinquenten zu ändern - eingetrieben wurden. Aber heute gehts ja nurmehr ums Stopfen des durchsiebten Budgetsackerls.
Auch meine Bewaffnung mit Google-Maps-Ausdrucken und die Beteuerung, dass man 1. nicht damit rechnet, dass ein anderes Limit gelten könnte, wenn man dort jahrelang fährt und immer ein 100er ist und 2. dass man sich an der Stelle aufs Einordnen in den Verkehr konzentriert und nicht auf den bleden Überkopfwegweiser, der direkt an der Auffahrt steht und das Radar schon 20m dahinter, half nichts. Im Gegenteil, es wurde mir nahegelegt, zu zahlen, denn bei solchen Rechtfertigungen müsse ich mir sonst evtl. die Frage gefallen lassen, ob ich verkehrszuverlässig sei (!!!).
Nunja, dass ich mich bei den geltenden Tempolimits heillos unterfordert fühle und diese daher nur als Hinweis zur Mindestgeschwindigkeit bei Eis und Schnee verstehe, hab ich dann den Herrschaften gegenüber nicht erwähnt, bin zähneknirschend abgedampft (um keinen schlechten Eindruck zu hinterlassen - das nächste Brieferl von dort kommt bestimmt *g*) und hab das dann gezahlt.
Und zwar aus folgendem Grund, der hier bisher noch nicht genannt wurde:

Eine Anonymverfügung scheint nicht im Verwaltungsstrafregister auf!
Zahle ich diese nicht und erhalte ich eine Strafverfügung oder in weiterer Folge ein Straferkenntnis, so steht dieses Delikt 5 Jahre lang im Verwaltungsstrafregister und wird bei der Strafbemessung jedesmal herangezogen. D.h. höhere Strafen oder auch, dass für gleichartige Delikte keine AV mehr ausgestellt wird, sondern gleich das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Und eine Vormerkung wegen 97 statt 60 wollt ich mir dann doch nicht antun - dafür war mir das Risiko, dass ich den 60er evtl. doch übersehen hab oder dass die Protokolle nicht aussagekräftig genug sind, um das Verfahren einzustellen, doch zu hoch.

Wenn ich aber wie die OP felsenfest davon überzeugt gewesen wäre, dass dort definitiv ein 100er angeschrieben war, hätt ichs sicher auch nicht eingezahlt.

Halt uns auf dem laufenden, Babsü! ;)

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...  Re(3): Rechtlich vorgehen oder nicht?  (alecks am 29.08.2014, 23:03:48)
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