Eigenartige AGB von Handyshop
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Re(7): Eigenartige AGB von Handyshop
18.04.2014, 22:58:13
Ja und, sogar (bzw. besonders) der Telekom wurden schon sittenwidige Klauseln ausgehebelt. Nur weil Amazon das auf ihrer Homepage stehen hat, bedeutet das noch lange nicht, dass es nicht gegen die guten Sitten verstösst. Das heißt nur, dass bisher niemand dagegen geklagt hat und diese AGB (wobei ich das bei Amazon nicht als AGB sehe sondern als "Vorschlag") ausgehebelt hat.

Außerdem dürfte es allein schon ein Gebot von "Treu und Glauben" sein, seinem Handelspartner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, BEVOR man in einem
öffentlichen Forum massive Kritik übt.

Es ist auch ein Gebot von "Treu und Glauben", dass der Konsument nicht durch offensichtlich sittenwidrige Klauseln in Verträgen gröblich benachteiligt wird, oder?

Wir sind deshalb jetzt schon sehr gespannt, mit welchen Argumenten diese AGB ausgehebelt werden sollen...

Also das ist jetzt nicht mal so schwer zu argumentieren:
1.) es ist eine Nebenvereinbarung im Vertrag und betrifft daher nicht die Hauptleistung, daher fällt es schon mal unter §879 Abs.3 ABGB
2.) Der Konsumentenschutz zielt immer auf das Machtgefälle zwischen Unternehmer und Konsument ab und schützt daher den Konsumenten im Speziellen vor übervorteilenden AGB Klauseln.
3.) Dem Konsumenten eine (wahre!) öffentliche Sachverhaltsdarstellung (nichts anderes ist eine Bewertung sofern sie der subjektiven Wahrheit entspricht) vertraglich zu untersagen ist einfach nur absurd und widerspricht dem berechtigten Interesse des Konsumenten auf Meinungsäußerung. Und wenn es da um Interessensausgleich zwischen dem was der Unternehmer an Interesse hat und dem was der Konsument an Interesse hat geht, dann stellt sich im Normalfall das Gericht hier auf die Seite des Konsumenten. Siehe hierzu Punkt 2.

lg
Cereal

Ich bin seit fast einem Jahr zu faul um mir eine neue Signatur auszudenken, drum hat das jetzt ein alter haariger gutaussehender Admin für mich gemacht.

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Re(9): Eigenartige AGB von Handyshop
18.04.2014, 23:42:53
Das worauf Du hier immer wieder anspielst sind eigentlich nicht die Regularien sondern lediglich eine Empfehlung bzw. ein Appell auf den Amazon-Hilfeseiten. Darauf haben aber ohnehin schon mehrere Kollegen hingewiesen.

Die richtigen Regularien (Teilnahmebedingungen) zum Marketplace stehen hier:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=886380
IX. Beurteilungssystem

Den Teilnehmern ist bekannt, dass ein wesentliches Merkmal der Amazon.de Marketplace-, Auktionen- und zShops-Plattform das Beurteilungssystem darstellt. Jeder Teilnehmer willigt darin ein, dass Beurteilungen über ihn und über mit ihm durchgeführte Auktionen oder Festpreisverkäufe von anderen Teilnehmern öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Beurteilung dient dazu, Online-Veräußerungen möglichst zuverlässig für Käufer und Verkäufer zu gestalten. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, über jeden anderen Teilnehmer wahrheitsgemäße Aussagen in Bezug auf dessen Verhalten bei Online-Geschäften auf der Amazon.de Marketplace-, Auktionen- und zShops-Plattform auf der jeweiligen Beurteilungsseite des betroffenen Teilnehmers einzustellen. Käufer und Verkäufer können darüber hinaus Sternchen von 1 bis 5 für die ordnungsgemäße Durchführung des Verkaufes vergeben. Fünf Sternchen ist dabei die Höchstwertung. Amazon macht sich die Bewertungen nicht zu eigen und ist zur Überprüfung der Beurteilungen nicht verpflichtet und für den Inhalt nicht verantwortlich.

Teilnehmer, die versuchen unwahre, beleidigende, wettbewerbswidrige, strafbare oder sonst rechtswidrige Inhalte über andere einzustellen, können sofort ausgeschlossen werden.

Tip: Du kannst (soweit ich das richtig verstanden habe) also natürlich auch den Käufer wahrheitsgemäss bewerten.


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