Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
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Umfrage: Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
04.03.2014, 07:40:36
Mein Freund hat mir folgendes berichtet:
Wir haben ab 1.01.2013 eine neue Hausverwaltung.  Mitte 2013 gab es eine Hausversammlung. Ein Wohnungseigentümer sagte, dass sein Freund der Dachspengler sagte, das Haus braucht ein neues Dach. Daraufhin sagte die Hausverwalterin: Alle 20 Jahre müssen die WienerbergerDachziegel auf dem Dach getauscht werden. Da wir ein Flachdach mit Flämmpappe auf unseren Haus haben wurde von allen Wohnungseigentümer festgestellt, dass die neue Hausverwaltung unser Haus nicht kennt. Aufgrund dieser sonderbaren Vorgangsweise habe ich sofort eine Rechtschutzversicherung für Wohnungseigentümer gesucht. Bei der Internetadr. Durchblicker fand ich eine Rechtsschutzverischerung. Der Antrag samt Adresse der Eigentumswohnung wurde Mitte August 2013 an “Versicherungsmakler?” Durchblicker gesendet. Nachdem ich mehrmals die Adresse der Wohnung bekannt geben muste erhielt ich ende Oktober 2013 eine ROLAND Rechtschutz-Polizze mit Beginn 30.08.2013.
Anfang Februar 2014 erhielt ich die Information von der neuen Hausverwaltung, dass nach einer Abstimmung über Sanierung des Daches, der Terrassen jetzt Arbeiten beauftragt werden und das Kredite auf das Haus aufgenommen werden.
Arbeitsausmaß, Geldstand und Kreditausmaß (Kosten, Zinsen) unbekannt. (Unser Hausdach hat weder einen Schaden noch Löcher.)
Da ich die Vermutung habe, dass die Vorschreibung um mehrere 100 % erhöht wird habe Ich sofort eine Meldung bei der ROLAND Rechtsschutzversicherung gemacht. Nach unzähligen mündlichen und schriftlichen Urgenzen und Interventionen habe ich nach drei Wochen folgende Information erhalten:

Für das betroffene Risiko besteht seit dem 30.11.2013 ein aufrechter Rechtsschutzversicherungsvertrag. Demzufolge kommt
Versicherungsschutz für jene Versicherungsfälle in Betracht, die sich nach dem
30.11.2013 ereignet haben (Art. 25.4 ARB).  Gemäß Art. 2.3. ARB gilt als Versicherungsfall der
tatsächliche oder behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers, Gegners oder eines Dritten
gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften. Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem eine der genannten Personen begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Den uns bisher übermittelten Informationen und Unterlagen zufolge ist der Versicherungsfall im Jahr 2011 (ungefragte Durchführung der Arbeiten = Verstoß) und somit vor Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten.  Wir können daher in gegenständlicher Angelegenheit leider keine Kosten
übernehmen.  Unsere Stellungnahme erfolgt ohne Prüfung in anderen Belangen.  Mit freundlichen Grüßen [snip]

Der neue Schaden (Prämienschaden) ist bereits fast vierstellig.

Meine Frage an EUCH: Wie kann ich meinen Freund helfen?
Bitte diese Anfrage nicht zum Chatten verwenden.


[snip] Hinweis: Dieser Beitrag wurde von Geizhals aus rechtlichen Gründen editiert

24.03.2014, 13:52 Uhr - Editiert von sleepyhead, alte Version: hier
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Re: Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
07.03.2014, 22:39:08
Meine Frage an EUCH: Wie kann ich meinen Freund helfen?

Der Freund darf sich selber helfen. Einspruch gegen den beschluss erheben. Aber gehe davon aus, dass der liebe Freund dir nicht die ganze Wahrheit erzählt hat. Denn das Prozedere einer korrekten Abstimmung zieht sich über mehrere Wochen inkl anschließender Einspruchsfrist.

Aber er kann auch als einzelner Eigentümer aktiv werden und im Außerstreitverfahren gegen die Sanierung begehren. Entweder weil das ABstimmungsprozendere nicht korrekt war oder weil den Eigentümern von der HV etwas Falsches vorgegaukelt worden ist.

Das ganze Einspruchsverfahren und -möglichkeiten hier dazulegen würde den Rahmen sprengen, zumal aufgrund der dürftigen Angaben. Auf jeden Fall muss er RASCH aktiv werden.

BTW: Wenn schon saniert wird, dann sollten unbedingt auch 1 oder 2 von den Eigentümern vorgeschlagene Dachdecker Angebote legen. Sonst kannst davon ausgehen, dass die HV übers Bauhonorar hinaus (5% sind üblich, mehr nicht) sich ein bisserl mitschmieren lässt. Ein geschäftstüchtiger Handwerker liefert zum eigenen Angebot auch gleich die beiden "passenden" Vergleichsangebote mit... Nicht vergessen: Das Bauhonorar macht mit ziemlicher Sicherheit deutlich mehr aus als das normale Verwaltungshonorar, eine Sanierung ist - unbeschadet der tatsächlichen Notwendigkeit - für eine HV ein gutes Geschäft.

WB.
--
Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
08.03.2014, 10:49 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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Re(2): Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
04.04.2014, 12:04:59
Bezüglich der RS-Versicherung ist es oft üblich, dass der Versicherungsschutz
erst 3 Monate nach dem Abschluss der Versicherung aktiv wird. Bei meiner RSV
der ich voriges Monat "beigetreten" bin war das gleich und stand auch im
Versicherungsvertrag bzw. der Polizze die ich danach bekam. Bei deinem
Beispiel wohl ebenso, 30.08 abgeschlossen und 30.11. Beginn des
Versicherungsschutzes.

Soweit so schlecht. Da der von euch vermutete Rechtsverstoss der neuen
Hausverwaltung schon mit dem Datum der Versammlung Mitte 2013 zeitlich
anzusetzen ist - da haben sie laut deiner Schilderung ja bereits die
Willenserklärung das Dach zu ersetzen abgegeben - ist die RSV leistungsfrei.

Insoferne könnte ihr gegen die Dachreparatur selber nichts machen (ausser
natürlich mit selbst bezahltem Anwalt). Die Versicherung sehr wohl in Anspruch
nehmen könnt ihr, falls es dann später mal Fehler gibt wie die Kosten euch
weitergegeben werden. Dazu hat jeder Eigentümer ein Recht auf Einsicht der
betreffenden Unterlagen der Hausverwaltung und könnte tätig werden.

...Ein Wohnungseigentümer sagte, dass sein Freund der Dachspengler sagte, das Haus braucht ein neues Dach...

Aufgrund von Recherchen bei Bezirksgerichten wurde mir mitgeteilt, dass die Hausverwalterin bei jeder Abstimmung der Wohnungseigentümer ein Ergebnis von ca. 53 % hat. Die Hausverwalterin machte Anfang 2014 eine Abstimmung über das Dach. (AUSHANG 5.02.2014) Rate mal mit welchen Ergebnis??
Frau [snip] von "[snip]" hätte ja auch das Schadendatum mit 2017 angeben können und damit sind Zukunftschäden nicht versichert.

Ich habe meinen Freund geraten, dass er die gesamte bezahlte Prämie für die vermutliche [snip]-Schein-Versicherung zurück verlangen soll.

Viel Glück wenn Du Deinen ersten Schaden bei Deiner "Rechtsschutz-Versicherung" meldets - vielleicht passiert Dir dann das gleiche?

[snip] Hinweis: Dieser Beitrag wurde von Geizhals (aus rechtlichen Gründen) editiert.
23.04.2014, 16:06 Uhr - Editiert von Instar, alte Version: hier
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Re(3): Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
04.04.2014, 13:18:44
Also ... bei mir hat sich mittlerweile ergeben, dass ich grad selber einen kleinen Rechtsstreit führe und damit wird deine Rechtschutzvers.sache, bzw. die deines Freundes noch viel rätselhafter.

Weil bei mir läuft es so, dass ich zum Rechtsanwalt meiner Wahl gegangen bin (hab im Vertrag freie Rechtsanwaltswahl), dem Informationen und Unterlagen und meine Rechtsschutz Vers.polizzennummer gegeben habe, und er macht sich das mit meiner Gechtsschutzvers. aus, ganz ohne mein Zutun. Die schreiben ihm - ich krieg alles den Fall Betreffende von ihm weitergemailt - was sie zur Beurteilung ob sie Kostenübernahme machen, alles gern hätten und wenn das abgeklärt ist, die Bestätigung der Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung.

Und jetzt wo ich also selber in den Prozess des rechtschutzversicherten Rechtsstreits eingebunden bin, verstehe ich schon überhaupt nicht, was es da für dich bzw. deinen Freund zum Hin- und Herverhandeln mit der Versicherung gibt. Weil das macht sich komplett ohne dich dein Rechtsanwalt mit deiner Rechtschutzversicherung aus. Damit hast du nichts zu tun!

Ich ahne, du aka dein Freund schei..t da sinnlos herum und fragt bei der Rechtschutzvers. ob, wenn du eventuell unter Umständen möglicherweise vielleicht, wenn du klagen tätest, auch ganz bestimmt sicher die Versicherung alle alle Kosten dafür übernehmen würde, weil dann und NUR dann tätest klagen und sonst lässt du es bleiben und klagst nicht. %-)

Das ist ein bissl so als ob ich bei meiner Haushaltsversicherung anruf und frag: "Bin ich bei Ihnen ganz bestimmt auch gegen Glasbruch versichert und zahlen sie ganz sicher die Fensterreparatur wenn ich mein Fenster zamhau? Wenn wenn nicht, dann hau ichs nicht zam."

Na geh bitte, SO kann das nichts werden. Wenn der von dir beauftragte Rechtsanwalt den Fall wegen Kostenübernahme der Versicherung darlegt, dem könnens nicht kommen mit einem (deiner Meinung nach) fiktiven Schadensfall 2011, weil der antwortet sofort, "WTF liebe Versicherung aus 2011 gibts keinen Schadensfall und wenn Sie glauben es gibt einen, belegen Sie ihn!"
Nur umgekehrt natürlich - und den dringenden Eindruck hab ich bei dir - wenn der Schadensfall 2011 eben nicht fiktiv ist, wird auch dein Rechtsanwalt nur bestätigen können, das fällt nicht unter deinen Versicherungsschutz und du musst den Rechtsstreit selber zahlen.
--  
Du kannst ein Pferd zur Tränke führen,
aber du weißt es brunzt dir rein

04.04.2014, 13:28 Uhr - Editiert von Beel_Zebub, alte Version: hier
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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Re(4): Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
22.04.2014, 14:42:35
Zittiert
Weil bei mir läuft es so, dass ich zum Rechtsanwalt meiner Wahl gegangen bin
(hab im Vertrag freie Rechtsanwaltswahl), dem Informationen und Unterlagen und
meine Rechtsschutz Vers.polizzennummer gegeben habe, und

macht sich das mit meiner Gechtsschutzvers. aus, ganz ohne mein Zutun. Die
schreiben ihm - ich krieg alles den Fall Betreffende von ihm weitergemailt -
was sie zur Beurteilung ob sie Kostenübernahme machen, alles gern hätten und
wenn das abgeklärt ist, die Bestätigung der Kostenübernahme durch die
Rechtschutzversicherung.

Und jetzt wo ich also selber in den Prozess des rechtschutzversicherten
Rechtsstreits eingebunden bin, verstehe ich schon überhaupt nicht, was es da
für dich bzw. deinen Freund zum Hin- und Herverhandeln mit der Versicherung
gibt. Weil das macht sich komplett ohne dich dein Rechtsanwalt mit deiner
Rechtschutzversicherung aus. Damit hast du nichts zu tun!

Ich ahne, du aka dein Freund schei..t da sinnlos herum und fragt bei der
Rechtschutzvers. ob, wenn du eventuell unter Umständen möglicherweise
vielleicht, wenn du klagen tätest, auch ganz bestimmt sicher die Versicherung
alle alle Kosten dafür übernehmen würde, weil dann und NUR dann tätest klagen
und sonst lässt du es bleiben und klagst nicht.

Das ist ein bissl so als ob ich bei meiner Haushaltsversicherung anruf und
frag: "Bin ich bei Ihnen ganz bestimmt auch gegen Glasbruch versichert und
zahlen sie ganz sicher die Fensterreparatur wenn ich mein Fenster zamhau? Wenn
wenn nicht, dann hau ichs nicht zam."

Na geh bitte, SO kann das nichts werden. Wenn der von dir beauftragte
Rechtsanwalt den Fall wegen Kostenübernahme der Versicherung darlegt, dem
könnens nicht kommen mit einem (deiner Meinung nach) fiktiven Schadensfall
2011, weil der antwortet sofort, "WTF liebe Versicherung aus 2011 gibts keinen
Schadensfall und wenn Sie glauben es gibt einen, belegen Sie ihn!"

Nur umgekehrt natürlich - und den dringenden Eindruck hab ich bei dir - wenn
der Schadensfall 2011 eben

, wird auch dein Rechtsanwalt nur bestätigen können, das fällt nicht unter
deinen Versicherungsschutz und du musst den Rechtsstreit selber zahlen.

--  


Vielen Dank für Deine Info wie mein Freund den Schadenfall von 5.02.2014 der Roland-?Rechtschutz?-Versicherung hätte haben melden sollen.

Ich hoffe, dass Du bereits den eventuellen Selbstbehalt von € 500,-- oder mehr bei freier Wahl des Rechtsanwaltes bei Deiner RS geklärt hast.

In News Nr. 10 steht der Bericht: ein Pensionist hat bei der Arag einen Schaden gemeldet. Die Rechtschutzversicherung ARAG hat die Deckung abgelehnt. Vermutlich hätte der pensionierte Freiberufler den Schaden anders "hätte haben melden sollen". Anwalt Poduschka hegt den Verdacht, die Arag versucht, eigene Verluste auszugleichen.

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