Re(3): Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
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Umfrage: Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
04.03.2014, 07:40:36
Mein Freund hat mir folgendes berichtet:
Wir haben ab 1.01.2013 eine neue Hausverwaltung.  Mitte 2013 gab es eine Hausversammlung. Ein Wohnungseigentümer sagte, dass sein Freund der Dachspengler sagte, das Haus braucht ein neues Dach. Daraufhin sagte die Hausverwalterin: Alle 20 Jahre müssen die WienerbergerDachziegel auf dem Dach getauscht werden. Da wir ein Flachdach mit Flämmpappe auf unseren Haus haben wurde von allen Wohnungseigentümer festgestellt, dass die neue Hausverwaltung unser Haus nicht kennt. Aufgrund dieser sonderbaren Vorgangsweise habe ich sofort eine Rechtschutzversicherung für Wohnungseigentümer gesucht. Bei der Internetadr. Durchblicker fand ich eine Rechtsschutzverischerung. Der Antrag samt Adresse der Eigentumswohnung wurde Mitte August 2013 an “Versicherungsmakler?” Durchblicker gesendet. Nachdem ich mehrmals die Adresse der Wohnung bekannt geben muste erhielt ich ende Oktober 2013 eine ROLAND Rechtschutz-Polizze mit Beginn 30.08.2013.
Anfang Februar 2014 erhielt ich die Information von der neuen Hausverwaltung, dass nach einer Abstimmung über Sanierung des Daches, der Terrassen jetzt Arbeiten beauftragt werden und das Kredite auf das Haus aufgenommen werden.
Arbeitsausmaß, Geldstand und Kreditausmaß (Kosten, Zinsen) unbekannt. (Unser Hausdach hat weder einen Schaden noch Löcher.)
Da ich die Vermutung habe, dass die Vorschreibung um mehrere 100 % erhöht wird habe Ich sofort eine Meldung bei der ROLAND Rechtsschutzversicherung gemacht. Nach unzähligen mündlichen und schriftlichen Urgenzen und Interventionen habe ich nach drei Wochen folgende Information erhalten:

Für das betroffene Risiko besteht seit dem 30.11.2013 ein aufrechter Rechtsschutzversicherungsvertrag. Demzufolge kommt
Versicherungsschutz für jene Versicherungsfälle in Betracht, die sich nach dem
30.11.2013 ereignet haben (Art. 25.4 ARB).  Gemäß Art. 2.3. ARB gilt als Versicherungsfall der
tatsächliche oder behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers, Gegners oder eines Dritten
gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften. Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem eine der genannten Personen begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Den uns bisher übermittelten Informationen und Unterlagen zufolge ist der Versicherungsfall im Jahr 2011 (ungefragte Durchführung der Arbeiten = Verstoß) und somit vor Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten.  Wir können daher in gegenständlicher Angelegenheit leider keine Kosten
übernehmen.  Unsere Stellungnahme erfolgt ohne Prüfung in anderen Belangen.  Mit freundlichen Grüßen [snip]

Der neue Schaden (Prämienschaden) ist bereits fast vierstellig.

Meine Frage an EUCH: Wie kann ich meinen Freund helfen?
Bitte diese Anfrage nicht zum Chatten verwenden.


[snip] Hinweis: Dieser Beitrag wurde von Geizhals aus rechtlichen Gründen editiert

24.03.2014, 13:52 Uhr - Editiert von sleepyhead, alte Version: hier
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... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Weissbier am 08.03.2014, 21:12:16)
...
Re(3): Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
04.04.2014, 13:18:44
Also ... bei mir hat sich mittlerweile ergeben, dass ich grad selber einen kleinen Rechtsstreit führe und damit wird deine Rechtschutzvers.sache, bzw. die deines Freundes noch viel rätselhafter.

Weil bei mir läuft es so, dass ich zum Rechtsanwalt meiner Wahl gegangen bin (hab im Vertrag freie Rechtsanwaltswahl), dem Informationen und Unterlagen und meine Rechtsschutz Vers.polizzennummer gegeben habe, und er macht sich das mit meiner Gechtsschutzvers. aus, ganz ohne mein Zutun. Die schreiben ihm - ich krieg alles den Fall Betreffende von ihm weitergemailt - was sie zur Beurteilung ob sie Kostenübernahme machen, alles gern hätten und wenn das abgeklärt ist, die Bestätigung der Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung.

Und jetzt wo ich also selber in den Prozess des rechtschutzversicherten Rechtsstreits eingebunden bin, verstehe ich schon überhaupt nicht, was es da für dich bzw. deinen Freund zum Hin- und Herverhandeln mit der Versicherung gibt. Weil das macht sich komplett ohne dich dein Rechtsanwalt mit deiner Rechtschutzversicherung aus. Damit hast du nichts zu tun!

Ich ahne, du aka dein Freund schei..t da sinnlos herum und fragt bei der Rechtschutzvers. ob, wenn du eventuell unter Umständen möglicherweise vielleicht, wenn du klagen tätest, auch ganz bestimmt sicher die Versicherung alle alle Kosten dafür übernehmen würde, weil dann und NUR dann tätest klagen und sonst lässt du es bleiben und klagst nicht. %-)

Na geh bitte, SO kann das nichts werden. Wenn der von dir beauftragte Rechtsanwalt den Fall wegen Kostenübernahme der Versicherung darlegt, dem könnens nicht kommen mit einem (deiner Meinung nach) fiktiven Schadensfall 2011, weil der antwortet sofort, "WTF liebe Versicherung aus 2011 gibts keinen Schadensfall und wenn Sie glauben es gibt einen, belegen Sie ihn!"
Nur umgekehrt natürlich - und den dringenden Eindruck hab ich bei dir - wenn der Schadensfall 2011 eben nicht fiktiv ist, wird auch dein Rechtsanwalt nur bestätigen können, das fällt nicht unter deinen Versicherungsschutz und du musst den Rechtsstreit selber zahlen.
--  
Du kannst ein Pferd zur Tränke führen,
aber du weißt es brunzt dir rein

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