Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
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Umfrage: Rechtschutz für Wohnungseigentümer oder NICHT
04.03.2014, 07:40:36
Mein Freund hat mir folgendes berichtet:
Wir haben ab 1.01.2013 eine neue Hausverwaltung.  Mitte 2013 gab es eine Hausversammlung. Ein Wohnungseigentümer sagte, dass sein Freund der Dachspengler sagte, das Haus braucht ein neues Dach. Daraufhin sagte die Hausverwalterin: Alle 20 Jahre müssen die WienerbergerDachziegel auf dem Dach getauscht werden. Da wir ein Flachdach mit Flämmpappe auf unseren Haus haben wurde von allen Wohnungseigentümer festgestellt, dass die neue Hausverwaltung unser Haus nicht kennt. Aufgrund dieser sonderbaren Vorgangsweise habe ich sofort eine Rechtschutzversicherung für Wohnungseigentümer gesucht. Bei der Internetadr. Durchblicker fand ich eine Rechtsschutzverischerung. Der Antrag samt Adresse der Eigentumswohnung wurde Mitte August 2013 an “Versicherungsmakler?” Durchblicker gesendet. Nachdem ich mehrmals die Adresse der Wohnung bekannt geben muste erhielt ich ende Oktober 2013 eine ROLAND Rechtschutz-Polizze mit Beginn 30.08.2013.
Anfang Februar 2014 erhielt ich die Information von der neuen Hausverwaltung, dass nach einer Abstimmung über Sanierung des Daches, der Terrassen jetzt Arbeiten beauftragt werden und das Kredite auf das Haus aufgenommen werden.
Arbeitsausmaß, Geldstand und Kreditausmaß (Kosten, Zinsen) unbekannt. (Unser Hausdach hat weder einen Schaden noch Löcher.)
Da ich die Vermutung habe, dass die Vorschreibung um mehrere 100 % erhöht wird habe Ich sofort eine Meldung bei der ROLAND Rechtsschutzversicherung gemacht. Nach unzähligen mündlichen und schriftlichen Urgenzen und Interventionen habe ich nach drei Wochen folgende Information erhalten:

Für das betroffene Risiko besteht seit dem 30.11.2013 ein aufrechter Rechtsschutzversicherungsvertrag. Demzufolge kommt
Versicherungsschutz für jene Versicherungsfälle in Betracht, die sich nach dem
30.11.2013 ereignet haben (Art. 25.4 ARB).  Gemäß Art. 2.3. ARB gilt als Versicherungsfall der
tatsächliche oder behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers, Gegners oder eines Dritten
gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften. Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem eine der genannten Personen begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Den uns bisher übermittelten Informationen und Unterlagen zufolge ist der Versicherungsfall im Jahr 2011 (ungefragte Durchführung der Arbeiten = Verstoß) und somit vor Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten.  Wir können daher in gegenständlicher Angelegenheit leider keine Kosten
übernehmen.  Unsere Stellungnahme erfolgt ohne Prüfung in anderen Belangen.  Mit freundlichen Grüßen [snip]

Der neue Schaden (Prämienschaden) ist bereits fast vierstellig.

Meine Frage an EUCH: Wie kann ich meinen Freund helfen?
Bitte diese Anfrage nicht zum Chatten verwenden.


[snip] Hinweis: Dieser Beitrag wurde von Geizhals aus rechtlichen Gründen editiert

24.03.2014, 13:52 Uhr - Editiert von sleepyhead, alte Version: hier
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