EBAY - Karton einer Radeon R9 290X für 360 Euro verkauft!
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Re(5): EBAY - Karton einer Radeon R9 290X für 360 Euro verkauft!
26.03.2014, 13:15:12
Aha. Also ob das Argument zieht? Wenn er wusste, dass es nur ein Karton war, dann kann er es so nicht anfechten.

Die Ausnahmen der laesio enormis sind im §935 ABGB normiert und besagen:

"Die Anwendung des § 934 kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden; er ist jedoch dann nicht anzuwenden, wenn jemand erklärt hat, die Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Werth zu übernehmen; wenn er, obgleich ihm der wahre Werth bekannt war, sich dennoch zu dem unverhältnißmäßigen Werthe verstanden hat; ferner, wenn aus dem Verhältnisse der Personen zu vermuthen ist, daß sie einen, aus einem entgeldlichen und unentgeldlichen vermischten Vertrag schließen wollten; wenn sich der eigentliche Werth nicht mehr erheben läßt; endlich, wenn die Sache von dem Gerichte versteigert worden ist. "

Es ist nicht anzunehmen, dass der Käufer:
- den Karton aus besonderer Vorliebe zum überteuerten Preis kaufte
- ihm bewusst war, dass der Preis weit überhöht war
(die restlichen Ausnahmen sind im konkreten Fall irrelevant).

Von daher kann er sich meiner Ansicht nach auf die laesio enormis berufen.
Anfechtung wegen listiger Irreführung (= zivilrechtlicher Betrug) ist ein bissi komplizierter, das müsste ich mir genau durchdenken und ansehen.

lg
Cereal

Ich bin seit fast einem Jahr zu faul um mir eine neue Signatur auszudenken, drum hat das jetzt ein alter haariger  gutaussehender Admin für mich gemacht.

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