Schadensersatz nach Unfall
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Re: Schadensersatz nach Unfall
18.04.2014, 03:01:20
Wenn du sicher nicht schuld bist bzw. du eine Rechtschutzversicherung hast, nimm dir grundsätzlich einen Anwalt spezialisiert auf Verkehrsrecht.

Schmerzensgeld bekommst du, nachdem deine Behandlung der Verletzungen abgeschlossen ist. Dh. wenn du Probleme seit dem Unfall hast, geh ins Krankenhaus oder zum Arzt und laß es richten. Immer, wenn du an einer Stelle fertig bist (auch zB Physiotherapie), laß dir einen Behandlungsbericht geben. Heb dir alle Belege auf, zeichne alle Fahrten auf, die du extra wegen der Verletzung machen mußt. Deinem Anwalt gibst du mit einer Vollmacht das Recht, sich von den Krankenhäusern und Ärzten alles Notwendige zu besorgen.

Schadensersatz fürs Fahrrad bekommst aufn Zeitwert, dh. am besten isses, wenn das Fahrrad reparierbar ist (kein wirtschaftlicher Totalschaden) und die Reparatur weniger als der Wert des Fahrrads ausmacht. Sonst hast nämlich den gleichen Mist wie ich mit meinem Motorrad, das grad von der teuren Motorrevision kam und danach geschrottet wurde. Da kannst froh sein, wennst nur mit 1.000-2.000 EUR Minus aussteigst, was nach meinem Verständnis die ärgste Frechheit ist.

Der Arbeitgeber muß selbst tätig werden, wenn er vom Unfallverursacher Geld haben will. Wichtig ist nur, daß du es als Arbeitsunfall gemeldet hast. Der AG bekommt von der AUVA dann ab Tag 1 die entstandenen Kosten, die holen es sich von der Autoversicherung des UG. Idealerweise gibst du die Schadensnummer vom Unfall und den Namen der gegnerischen Versicherung an deinen Arbeitgeber weiter, dann hat ers leichter.

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