Re(5): Rechtliche Frage zum Abbiegen auf Bushaltestellen usw.
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Re(5): Rechtliche Frage zum Abbiegen auf Bushaltestellen usw.
13.05.2014, 18:14:49
Das schaut ziemlich eindeutig aus:
Soweit ich das richtig erkenne, gibt es neben der Bushaltespur nur noch eine einzige weitere Spur. Davon ausgehend zur Frage:

Es gibt eine Kreuzung mit Ampel und die Bushaltestelle.
Die Frage ist nun, müssen sich die Leut die rechts abbiegen wollen auf die
Bushaltestelle stellen oder auf die normale Spur?


Ja, ganz sicher !, die Leute, die rechts abbiegen wollen, müssen sich auf die Bushaltestellen-Spur stellen, um es mit deinen Worten auszudrücken !!!

Den Link von  "Geri_65" auf den ARBÖ kann ich nur bestätigen und dies auch mit OGH-Entscheidungen untermauern:

Die Bodenmarkierung einer Bushaltestelle auf einer Spur, die keine eigene Nur-Busspur ist, ändert nichts daran, daß diese Spur im Großen und Ganzen wie eine normale Spur zu bewerten und damit zu befahren ist. Zu befahren ist !!!! Ausgenommen, es befindet sich ein Bus in der Haltestelle auf dieser Spur. Dann ist hier  mE hinter dem Bus anzuhalten und so lange zu warten, bis dieser weiterfährt, weil man sonst in die Spur für die Geradeausfahrt käme, aber nach rechts abbiegen will. Auch wenn keine Bodenmarkierungspfeile vorhanden sind. Aber möglicherweise darf man auch am anhaltenden Bus links vorbeifahren und dann rechts  in die Ziegelofenstraße abbiegen sofern darurch niemand gefährdet  oder behindert wird § 11 Abs Abs 2, Fall 2, (Fahrstreifenwechsel) StVO.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19970130_OGH0002_0020OB02426_96W0000_000&ResultFunctionToken=96008430-8890-43fa-92f7-ec6a1d31b322&Position=1&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=13.05.2014&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Omnibushaltestelle%2c+Rechtsfahrgebot

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19820325_OGH0002_0080OB00026_8200000_002&ResultFunctionToken=441ac98a-98f9-4315-a9d9-52507a76caf7&Position=1&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=8Ob26%2f82&VonDatum=&BisDatum=13.05.2014&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=



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