Dashcam - Empfehlungen, Tipps & Ratschläge?
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Re: Dashcam - Empfehlungen, Tipps & Ratschläge?
01.08.2014, 16:36:30
seids ihr euch wirklich sicher, dass das ganze legal ist - oder zumindest noch "Graubereich"?

Ich bin auch so ein Geschädigter, der es mittlerweile satt hat, dass er ständig aus "Mangel" an Beweisen drauf zahlt... Die hier schon öfter erwähnte Dashcam mit Front- und Back-Kamera und Erschütterungs-Sensor wäre genau das, was ich brauch...

aber ich hab schon vor 2 Jahren einmal beim ÖAMTC nachgefragt und dort hieß es, es wäre strengstens verboten...

jetzt hab ich nochmals nachgeforscht, und es schaut nach wie vor so aus...

Die Datenschutzbehörde schreibt zB ganz klar: In Österreich ist der Betrieb von Dashcams durch Private grundsätzlich nicht zulässig.
https://www.dsb.gv.at/site/8105/default.aspx

Auch eine weitere Institution, die ARGE DATEN, schlägt in die selbe Kerbe:
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=75763lea
"Mangels rechtlicher Befugnis ist die Videoüberwachung des öffentlichen Raums für Private schlicht unzulässig. "

Bei der VOL wurden dazu auch Juristen und Experten befragt, mit dem Ergebnis, dass man 25.000 EUR zahlen könnte, wenn man eine Dashcam betreibt - der aktuell ist "frisch", sprich: Jahr 2014
http://www.vol.at/mit-einer-dashcam-im-auto-mitfilmen-strafe-kann-bis-zu-25-000-euro-kosten/3851737

Auch NEWS hat sich damit befasst (2014) und kommt zum selben Ergebnis
http://www.news.at/a/dashcams-deutschland-immer-beliebter

Selbst die Hersteller (!) dieser Dashcams schreiben ganz klar, dass in Österreich ihre Produkte unzulässig wären, zB Rollei
http://www.rollei.de/blog/dashcam-wissen/
"In Österreich muss man hingegen aufpassen. Hier ist der Einsatz von Dashcams verboten und mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro belegt. Weitere Länder, in denen die Dashcam verboten ist, sind Belgien, Luxemburg und Portugal."


Was mich regelrecht "schockiert" ist, dass die Datenschutzbehörde wortwörtlich Dashcams GRUNDSÄTZLICH im Auto verbietet... " In Österreich ist der Betrieb von Dashcams durch Private grundsätzlich nicht zulässig. "

Und damit nimmt sie die Grundlage für jede weitere Diskussion bzgl. Graubereich. Viele von euch schreiben nämlich, dass die Dokumentation NACH Unfällen ja erlaubt sei... oder es ja nicht permanent wäre, wenn man nur "anlassbezogen" aufzeichnen WÜRDE... steht auch so in der Einschätzung der ARGE Daten drinnen...

ABER die Dashcam ist hier tatsächlich komplett und ausnahmslos im Auto verboten worden laut Datenschutzbehörde - selbst wenn ich sie NUR einschalten würde NACH einem Unfall... damit fallen auch so nette Dashcams weg mit "Emergency Knopf" oder die den Unfall erkennen können (durch Bewegungssensoren zB).

Anbei noch weitere Quellen - aus dem Jahr 2013:
OÖ Nachrichten: http://www.nachrichten.at/nachrichten/web/Keine-Dashcams-fuer-Oesterreichs-Autofahrer;art122,1113937
Die Presse: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1396128/Wer-aus-dem-Auto-heraus-mitfilmt-macht-sich-strafbar
Der Standard: http://derstandard.at/1363709497108/Datenschuetzer-Kein-privates-Street-View-im-Auto


Die Fülle an unterschiedlichen Quellen, welche klar sagen, dass Dashcams in Österreich verboten sind, ist erschlagend...

haben wir irgendwo Quellen oder Entscheidungen, die das etwas relativieren können? Irgendwo weiter oben wurde geschrieben, dass die die Datenschutzbehörde schonmal eine blutige Nase geholt hatte... ein anderer User schreibt, dass Versicherungen solche Pakete sogar anbieten und damit wäre es dann legal...

hat da jemand ein paar Links zum nachlesen?



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Re(2): Dashcam - Empfehlungen, Tipps & Ratschläge?
01.08.2014, 23:06:18
Also ich werde mich hier nur kurz dazu äußern den ich habe keine Lust auf einen Shitstorm von Leuten die meinen Österreich und News sind Qualitätsverbreitende Medien.

Ich hatte eine Verhandlung wegen meiner Dashcam,das resultierte aber nicht aus einer Anzeige oder sonstigen sondern aus eigenen Antrieb weil ich den Mist den die Datenschutzkommision verbreitet einfach nicht hinnehmen wollte.
Die Datenschutzkommision kann dir niemals verbieten eine Dashcam im Auto zu installieren bzw. sie zu kaufen (da müssten sie sämtliche GoPros ect. ebenfalls verbieten) .
Sie können Dir auch nicht verbieten mit dieser Cam etwas aufzunehmen.
Was sie dir allerdings verbieten können ist das du das aufgenomme verbreitest wenn darauf unbeteiligte deutlich zu erkennen sind.
Was sie dir weiters verbieten können ist das du länger als 48 Stunden diese Aufnahmen speicherst.

Tja ich überschreibe ja jedesmal wenn ich das Fahrzeug starte und unterwegs bin ja wieder die letzte Aufnahme somit ist das mal ok .
Im übrigen wird niemand kontrollieren ob du eine Dashcam im Auto montiert hast außer du wirst explzit Angezeigt und dann müssen sie dir auch mal das Gegenteil von den letzten Sätzen beweisen (und das können sie defacto nicht und das habe ich ihnen Bewiesen) .

Die Executive wird dich nicht kontrollieren (und dürfen sie auch garnicht) außer du wirst angezeigt.
Sie werden es auch nicht den das macht deine Fahrweise weder gefährlicher noch ist das Teil zu typisieren ;-) .
Es geht um nichts anderes als wenn es zu einem beweisenden zustand kommt man diesen auch wirklich beweisen kann den bei aussage gegen aussage bleibt man übrig wie einige sicher schon feststellen mussten (ich auch bevor ich eine Dashcam hatte) .

Habe nur durch die Cam einen Prozess gegen einen verrückten gewonnen der meinte auf der Autobahn andere abdrängen zu müssen,hätte ich die cam nicht gehabt wäre er durchgekommen.
Der Verkehrsrichter meinte das jeder Richter in Österreich der damit eine strafbare Handlung aufdecken kann das Material mit Handkuss entgegennimmt.
Also ob für oder wieder Dashcam und das Risiko 10000.- zu zahlen muß jeder selbst beurteilen ich für meinen Teil werde sie weiter verwenden und lasse mich da auch nicht davon abbringen ....

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Re(3): Dashcam - Empfehlungen, Tipps & Ratschläge?
Hxp
03.08.2014, 22:59:51
Was sie dir allerdings verbieten können ist das du das aufgenomme verbreitest
wenn darauf unbeteiligte deutlich zu erkennen sind.


Ja und nein, denn es kann sein, dass Du diese Aufnahme erst gar nicht machen hättest dürfen (dazu unten mehr).


Was sie dir weiters verbieten können ist das du länger als 48 Stunden diese
Aufnahmen speicherst.


72 Stunden laut §50b Datenschutzgesetz. Dies gilt aber nur, wenn Deine Verwendung der Kamera unter dieses Gesetz fällt. §50a definiert Videoüberwachung als "[...] systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen". Moderne Dash-Cams haben Beschleunigungssensoren und können so eingestellt werden, dass sie nur bei starkem Abbremsen/Unfall oder manuell (per Notfallknopf) aufzeichnen. Meines Erachtens kann man damit den Betrieb einer Dashcam rechtfertigen.
Auch wenn Du nur für persönliche oder familiäre Tätigkeiten Videodaten verarbeitest, fällt es nicht unter das DSG. Nachdem Du aber von einem Prozess schreibst, kann man Annehmen, dass Du die Cam deswegen betreibst, um die Videos an Sicherheitsbehörden weiterzugeben (somit also keine ausschließlichen privaten Zwecke).

Tja ich überschreibe ja jedesmal wenn ich das Fahrzeug starte und unterwegs
bin ja wieder die letzte Aufnahme somit ist das mal ok .


Nein! Wenn Du "vergisst" Dein Auto zu starten, sind die Aufnahmen länger als die oben erwähnten 72 Stunden gespeichert. Aber wie Du selbst schreibst muss man Dir erst nachweisen, dass Du die Videos einmal nicht innerhalb dieser Frist gelöscht hast. Aber noch einmal: Ich würde von vornherein versuchen, dem DSG zu entgehen (keine Überwachung im Sinne von permanent/fortlaufend, sondern nur im Anlassfall). Dann musst du die Kamera auch nicht melden/registrieren. Im Gesetz wird starker Wert auf die Verhältnismäßigkeit und den schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von anderen gelegt. Bei Unfällen/Nötigungen sehe ich diese Verhältnismäßigkeit auf jeden Fall gegeben. Es wird dann ja auch nur genau die entsprechende Szene aufgezeichnet. Der Schutz von unbeteiligten Passanten, die zufällig auch aufgezeichnet werden, muss einfach weniger wiegen als die Aufklärung des Sachverhalts (meine Meinung).

Interessant zum Thema übrigens der folgende LINK. Hier versucht jemand, seine Dashcam zu registrieren. Er macht aber schon von vornherein den Fehler, dass er selbst von Videoüberwachung spricht (permanente Überwachung) und die Cam zur Beweissicherung/Weitergabe an die Polizei anmelden will...

Möchte mich übrigens den Empfehlungen hier anschließen: Blackvue DR550GW-2CH.

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