Re(3): Dashcam - Empfehlungen, Tipps & Ratschläge?
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..  Motorrad  (section_control am 06.08.2014, 14:39:00)
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Re(3): Dashcam - Empfehlungen, Tipps & Ratschläge?
Hxp
03.08.2014, 22:59:51
Was sie dir allerdings verbieten können ist das du das aufgenomme verbreitest
wenn darauf unbeteiligte deutlich zu erkennen sind.


Ja und nein, denn es kann sein, dass Du diese Aufnahme erst gar nicht machen hättest dürfen (dazu unten mehr).


Was sie dir weiters verbieten können ist das du länger als 48 Stunden diese
Aufnahmen speicherst.


72 Stunden laut §50b Datenschutzgesetz. Dies gilt aber nur, wenn Deine Verwendung der Kamera unter dieses Gesetz fällt. §50a definiert Videoüberwachung als "[...] systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen". Moderne Dash-Cams haben Beschleunigungssensoren und können so eingestellt werden, dass sie nur bei starkem Abbremsen/Unfall oder manuell (per Notfallknopf) aufzeichnen. Meines Erachtens kann man damit den Betrieb einer Dashcam rechtfertigen.
Auch wenn Du nur für persönliche oder familiäre Tätigkeiten Videodaten verarbeitest, fällt es nicht unter das DSG. Nachdem Du aber von einem Prozess schreibst, kann man Annehmen, dass Du die Cam deswegen betreibst, um die Videos an Sicherheitsbehörden weiterzugeben (somit also keine ausschließlichen privaten Zwecke).

Tja ich überschreibe ja jedesmal wenn ich das Fahrzeug starte und unterwegs
bin ja wieder die letzte Aufnahme somit ist das mal ok .


Nein! Wenn Du "vergisst" Dein Auto zu starten, sind die Aufnahmen länger als die oben erwähnten 72 Stunden gespeichert. Aber wie Du selbst schreibst muss man Dir erst nachweisen, dass Du die Videos einmal nicht innerhalb dieser Frist gelöscht hast. Aber noch einmal: Ich würde von vornherein versuchen, dem DSG zu entgehen (keine Überwachung im Sinne von permanent/fortlaufend, sondern nur im Anlassfall). Dann musst du die Kamera auch nicht melden/registrieren. Im Gesetz wird starker Wert auf die Verhältnismäßigkeit und den schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von anderen gelegt. Bei Unfällen/Nötigungen sehe ich diese Verhältnismäßigkeit auf jeden Fall gegeben. Es wird dann ja auch nur genau die entsprechende Szene aufgezeichnet. Der Schutz von unbeteiligten Passanten, die zufällig auch aufgezeichnet werden, muss einfach weniger wiegen als die Aufklärung des Sachverhalts (meine Meinung).

Interessant zum Thema übrigens der folgende LINK. Hier versucht jemand, seine Dashcam zu registrieren. Er macht aber schon von vornherein den Fehler, dass er selbst von Videoüberwachung spricht (permanente Überwachung) und die Cam zur Beweissicherung/Weitergabe an die Polizei anmelden will...

Möchte mich übrigens den Empfehlungen hier anschließen: Blackvue DR550GW-2CH.

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