Re(3): Altes Volksbank Sparbuch entwickelt Kosten
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Re(3): Altes Volksbank Sparbuch entwickelt Kosten
06.11.2014, 19:55:04
So, jetzt hab ich meine Quelle mit den BWG-Kenntnissen angezapft:

Wir gehen mal davon aus, daß es sich bei dem Sparbuch NICHT um ein Namenssparbuch handelt (das sind die mit über 15.000€).
Also wirds ein Losungswortsparbuch (Eröffnung gegen Ausweis) bzw wenns so uralt ist, wirklich noch ein anonymes Sparbuch sein.

Für BEIDE gilt: keine Anfragen und keine Auskünfte ohne Vorlage der Urkunde (also des Sparbuches) UND Nennung des vereinbarten Losungswortes.
Das bedeutet: die Bank DARF dich auf das Sparbuch überhaupt nicht ansprechen, weil sie gar nicht wissen können, wer aktueller Besitzer des Sparbuches ist - das ist ein Bruch des Bankgeheimnisses!!!

Eine Saldierung (=Löschung) eines Sparbuches ist nur gegen Vorlage der Urkunde (+Losungswort) erlaubt. Sowas wie ein bankseitiges Schließungsverfahren existiert überhaupt nicht. Das gibts rechtlich einfach nicht. Oder anders gesagt: die belügen dich, weil sie die Kosten sparen wollen.

Eine Außerordentliche Kündigung wegen "Unbewegtheit" ist nur bei KONTEN möglich und muß dem Kontoinhaber "in angemessener Frist" (in der Praxis sind das mindestens 6 Monate vorher) angekündigt werden. Und das geht eben nur, weil der Kontoinhaber der Bank bekannt ist und ein Konto KEIN INHABERPAPIER ist. (eben im Gegensatz zum Sparbuch, das ist eine Papierurkunde)

Bei Verbrauchern wurde btw vor ca 2 Jahren die Schließungsgebühr überhaupt verboten. Kontoabschluß mnit Zinsen und Kest: JA, aber KEINE GEBÜHR für die Schließung, das ist einfach nur rechtswidrig.

Zur laufenden Sparbuchbuchführungsgebühr: nie gehört. Das KANN aber ex lege nicht rechtskonform sein, denn dann wäre das Sparbuch nicht mehr mündelsicher. Wenn das Enkerl da 100€ drauf hat, bekommt es da aktuell vielleich 1% und nach Kest damit 75c. Auch nur eine einziger Euro an jährlicher "Gebühr" und das Guthaben würde schrumpfen, der Kapitalstock verringert, was mit "mündelsicher" ja überhaupt nicht vereinbar wäre.

Zum Abschluß: wenn ihr das Sparbuch noch habt und PHÖSE sein wollt: DU machst eine Kopie des Sparbuches und schickst in deinem Namen eine Kopie an die Innenrevision der Volksbank mit dem Beitext:
Ich bin Besitzer des Sparbuches (Kopie anbei). Meine Frau, obwohl sie nichts von dem Sparbuch weiß, wurde am xxxx von Ihrem Mitarbeiter Herrn "Bankkeiler" auf dieses Sparbuch telefonisch(!!!) angesprochen, ob sie das Sparbuch nicht löschen möchte. Das Sparbuch wurde diesem Bankbetreuer nie vorgelegt. Nachdem es sich bei einem Sparbuch um ein Reklapapier handelt, bei dem Auskünfte nur gegen Vorlage der Urkunde und Nennung des (ev. vereinbarten) Losungswortes erfolgen dürfen, ist der Anruf ihres Mitarbeiters eine ausdrückliche Verletzung des BWGs. Ich fühle mich als Besitzer des Sparbuches in meinen Rechten verletzt und wünsche AUSDRÜCKLICH eine Erklärung der Volksbank, wie der Mitarbeiter auf diese rechtswidrige Idee kam.

MfG
Ihr bald Ex-Kunde

mfg
AVS

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06.11.2014, 20:29 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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